Beratung  

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2008-11-21
Source: OPP

Was tun nach einem rechten Angriff? Ein Überblick

Wer Opfer einer rechter Gewalttat wird, findet sich plötzlich aus seinem Alltag gerissen, häufig verletzt und verängstigt. Zugleich wird man schnell mit der Polizei konfrontiert und gezwungen, Entscheidungen zu treffen. Angehörige und nahe FreundInnen sind unsicher, wie sie in der unbekannten Situation helfen können. Welche Fragen sollten geklärt und welche Schritte unternommen werden?

Unterstützung durch die Opferperspektive

Je schneller der Kontakt zu einer Opferberatungsstelle hergestellt wird, um so eher kann diese bei den ersten wichtigen Schritten unterstützend tätig werden. Für Opfer rechter Gewalt in Brandenburg ist die Opferperspektive zuständig. Alle Fragen können mit den MitarbeiterInnen beraten werden – vertraulich, ergebnisoffen und kostenlos an einem Ort Ihrer Wahl innerhalb des Bundeslandes.

Direkt nach einem Angriff

Oberste Priorität sollte die Unterstützung des Opfers haben. Angehörige und FreundInnen sollten die betroffene Person nicht allein lassen, eine Begleitung anbieten und für dessen Wohlbefinden und Stabilisierung sorgen. Ist man selbst Opfer geworden, sollte man versuchen, sich nicht zurückzuziehen, sondern vertraute Menschen um Unterstützung bitten.

Wer körperliche Verletzungen davon getragen hat, sollte sich in medizinische Behandlung begeben; auch dann, wenn die Verletzungen zunächst unbedeutend erscheinen. Man sollte den ÄrztInnen alle Verletzungen mitteilen und dafür Sorge tragen, dass diese in das ärztliche Attest aufgenommen werden. Äußerlich erkennbare Verletzungen sollten fotografiert werden.

Spuren der Gewalteinwirkung sollten sorgfältig dokumentiert werden. Beschädigte oder verunreinigte Kleidung und sonstige Gegenstände sollten aufbewahrt werden. Je genauer die Schäden dokumentiert werden, desto besser kann der Vorfall später im Interesse der Betroffenen vor Gericht, bei gesundheitlichen Versorgungsfragen oder in der Öffentlichkeitsarbeit dargestellt und belegt werden.

Geschädigte und andere Personen, die als TatzeugInnen in Betracht kommen, sollten unabhängig voneinander ein Gedächtnisprotokoll anfertigen, das den Ablauf des Tatgeschehens mit allen Details enthält. Dies wird helfen, sich das genaue Geschehen in Erinnerung zu rufen, wenn unter Umständen mehrere Jahre später eine ZeugInnenaussage gemacht werden soll.

Strafanzeige

Wenn die Polizei bereits zum Tatort gerufen wurde, dann wird sie vor Ort die Personalien der anwesenden Personen aufgenommen und erste Gespräche geführt haben. Bereits in dieser Situation kann eine Strafanzeige gemacht werden, aber sie kann auch noch später gestellt werden.
Es ist möglich, sich bei Anzeigenstellung zur Polizei durch FreundInnen begleiten zu lassen. Personen, die sich in der deutschen Sprache nicht vollständig sicher fühlen, haben bei der Polizei Anrecht auf kostenlose DolmetscherInnen.

Einige Betroffene befürchten Racheaktionen der TäterInnen, wenn Anzeige gestellt wird. Diese Angst kann nur schwer genommen werden. Manche Menschen haben zudem negative Erfahrungen mit Ermittlungsbehörden gemacht und daher eine skeptische Einstellung gegenüber der Polizei. Auch dies ist nachvollziehbar.

Ohne Anzeige gibt es häufig kein Ermittlungsverfahren und keine strafrechtliche Verfolgung; nämlich dann, wenn die Polizei nicht auf einem anderen Wege vom Vorfall erfährt. Haben gewaltbereite Rechte den Eindruck, ihre Opfer seien so eingeschüchtert, dass sie keine Anzeige stellen, können sie sich bestätigt und zu weiteren Gewalttaten ermuntert fühlen. Eine Anzeige ist außerdem die Voraussetzung für Entschädigungszahlungen, Schmerzensgeld und Kostenübernahmen bei gesundheitlicher Versorgung.

Hat man sich für eine Strafanzeige entschieden, sollte zugleich ein Strafantrag gestellt werden, damit die Polizei nicht nur über eine mögliche Straftat informiert wird, sondern diese unter Umständen auch wegen der Verletzung minderschwerer Straftatbestände verfolgbar ist. Eine Strafanzeige kann jede und jeder stellen, einen Strafantrag jedoch muss die geschädigte Person einreichen.

Strafverfahren

Wenn aufgrund der Anzeige ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, dann werden die unterschiedlichen Personen zur polizeilichen Vernehmung geladen – die einen als ZeugInnen, die anderen als Beschuldigte. Opfer sind ebenfalls ZeugInnen. Es ist aber möglich, dass sie zusätzlich eine Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung erhalten. Der Hintergrund ist meistens, dass die TäterInnen ebenfalls eine Anzeige gestellt haben. Dies ist zunächst eine verfahrensrechtliche Konsequenz, die nicht überbewertet werden sollte; dennoch sollten Beschuldigte immer den Rat von RechtsanwältInnen suchen, die helfen können, den Umgang mit der polizeilichen Vorladung zu klären.

Das Ermittlungsverfahren ist der erste Teil eines Strafverfahrens. Wenn Polizei und Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen zu Ende geführt haben, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie bei Gericht Anklage erhebt oder ob sie das Strafverfahren einstellt. Dies geschieht, wenn die TäterInnen nicht ermittelt werden konnten; ein anderer Grund kann eine schlechte Beweislage sein, die eine Verurteilung unwahrscheinlich macht. Wird Anklage erhoben und diese von dem Gericht zugelassen, kommt es zum Hauptverfahren, dessen entscheidender Teil die Gerichtsverhandlung ist.

Die Gerichtsverhandlung findet mitunter erst zwei Jahre nach der Tat statt. Während der Hauptverhandlung im Gerichtssaal werden alle ZeugInnen noch einmal angehört. Die Gerichtsverhandlung endet dann mit einem Urteil, das vom Freispruch bis zur Freiheitsstrafe reichen kann.

Unterstützung durch RechtsanwältInnen

Opfer sind im Strafverfahren zunächst (wichtige) ZeugInnen. Damit sie ihre Interessen aktiv vertreten können, haben sie das Recht auf eine Nebenklage. Dazu beauftragen geschädigte Personen AnwältInnen, die sie im Strafverfahren vertreten. Die AnwältInnen können Akteneinsicht beantragen, um den Ermittlungsstand zu überblicken und das Strafverfahren mitzugestalten. Eine Nebenklage ist bei manchen Delikten sowie gegen minderjährige TäterInnen ausgeschlossen.

Schadensersatz

Über Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche wird normalerweise in einem Zivilverfahren entschieden. Mit einem Adhäsionsantrag können und sollten Verletzte aus einer Straftat bei dem Strafgericht beantragen, dass ihre zivilrechtlichen Ansprüche im Strafverfahren mitentschieden werden. Hierzu ist es sinnvoll, AnwältInnen einzuschalten. Wird über die Ansprüche nicht im Strafurteil entschieden, bleibt immer noch die Möglichkeit einer Klage bei einem Zivilgericht.

Ein Weg, um schneller, sicherer und mit weniger Aufwand zumindest Schmerzensgeld zu erhalten, ist ein Antrag auf Entschädigung aus einem Fonds für Opfer rechter Gewalt, der von der Bundesanwaltschaft verwaltet wird.

Psychologische Folgeerscheinungen

Offensichtlich sind nach einem Angriff meist die körperlichen Folgen. Doch können derartige Angriffe auch psychische Beeinträchtigungen nach sich ziehen. In den ersten Wochen hilft die Solidarität und Anteilnahme von FreundInnen und Familie. Wenn Betroffene einige Wochen nach dem Angriff immer noch unruhig, ängstlich oder gereizt sind, wenn sie die schrecklichen Bilder nicht mehr aus dem Kopf bekommen, sollte eine psychotherapeutische Beratungseinrichtung aufgesucht werden, um eine psychische Erkrankung zu heilen bzw. zu vermeiden.

Aktiv werden

Hintergrund für rechte Angriffe sind nicht persönliche Streitigkeiten oder Auseinandersetzungen zwischen Jugendgruppen. Rechte Gewalt richtet sich in der Regel auch nicht nicht gegen Einzelpersonen; mit fast jedem Angriff auf einen Menschen ist eine Personengruppe gemeint, die von den Rechten abgelehnt wird: MigrantInnen, Obdachlose, Punks oder jene, die sich Neonazis öffentlich entgegen stellen.

Wenn in unserer Gesellschaft alle das Recht haben sollen, sich frei und ohne Angst bewegen zu können, dann sollten die Menschen, die Opfer rechter Gewalt wurden, geschützt und unterstützt werden. Anteilnahme von FreundInnen und gesellschaftliche Zeichen der Solidarität sind für Betroffene wichtig. Bleiben solche Reaktionen aus, dann kann die Einschüchterung dazu führen, dass die Rechten den öffentlichen Raum kontrollieren. Es ist daher sinnvoll, rechte Gewalttaten öffentlich bekannt zu machen und zu verurteilen – jedoch sollte dies immer und unbedingt in Absprache und mit dem Einverständnis der Opfer geschehen.

Flüchtlinge

Flüchtlinge, die sich im Asylverfahren befinden oder nur den Aufenthaltsstatus der Duldung haben, unterliegen einer Reihe von besonderen Gesetzen, die unter anderem den medizinischen Versorgungsanspruch und die Bewegungsfreiheit einschränken. Durch diese restriktiven, ausgrenzenden Regelungen wird die Verarbeitung der Gewaltfolgen erschwert. Asylsuchende und Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus sollten, müssen daher besonders unterstützt werden.

(OPP)

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