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30.11.2005
Source: Opferperspektive

Körperliche Verletzungen

Wer durch einen Angriff Verletzungen erleidet, sollte sich zeitnah in ärztliche Behandlung begeben, auch wenn die Schäden gering scheinen – um Langzeitschäden vorzubeugen und um Verletzungen zu dokumentieren, die später für Strafverfahren und Entschädigungen Bedeutung haben werden.

Den meisten Menschen wird es als Selbstverständlichkeit erscheinen, sich bei Verletzungen in ärztliche Behandlung zu begeben. Doch ein rechter Angriff stellt ein unerwartetes und bedrohliches Ereignis dar. Das Opfer kann in einen Schockzustand versetzt werden, in dem Schmerzen und Verletzungen nicht richtig wahrgenommen werden. Wer körperlich verletzt wurde, sollte unbedingt zeitnah ÄrztInnen aufsuchen; in der Nacht die Notaufnahme eines Krankenhauses.

In der Arztpraxis bzw. Notaufnahme sollte darauf geachtet werden, dass alle Verletzungen erwähnt und attestiert werden. Einerseits muss ausgeschlossen werden, dass durch fehlende Behandlung Langzeitschäden entstehen. Andererseits ist eine umfassende Dokumentation als Beweismittel für ein mögliches Strafverfahren, für die Klage oder Antragstellung auf Schmerzensgeld sowie für die Anträge auf Versorgungsleistungen von großer Bedeutung. Für die Dokumentation kann es zusätzlich sinnvoll sein, die äußerlich erkennbaren Verletzungen mit einem Fotoapparat festzuhalten.

Sollte die erste Behandlung, besonders in der Notaufnahme, als unzureichend wahrgenommen werden oder sollten am Folgetag weitere Beschwerden auftreten, sollte erneut medizinische Behandlung gesucht werden. Der Besuch bei ÄrztInnen des Vertrauens ist immer am besten.

Kostenübernahmen

Zunächst sind ÄrztInnen und anderes medizinisches Personal unabhängig einer Kostenübernahme verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten und Verletzungen zu versorgen. Besteht ein Schutz durch eine Krankenversicherung, wird diese die Kosten für notwendige Behandlung übernehmen. Darüber hinaus hat nach dem Opferentschädigungsgesetz Anspruch auf die Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung, wer in Deutschland durch eine Gewalttat verletzt wurde. Für die Finanzierung der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen im Asylverfahren sind die Sozialämter zuständig.

Unzureichende medizinische Behandlung

Wenn der Eindruck entsteht, dass ÄrztInnen unvollständig diagnostizieren oder behandeln, sollte dies entweder direkt angesprochen oder aber eine andere Praxis aufgesucht werden. Insbesondere Flüchtlinge berichten von unzureichender Behandlung.

Dies kann aus eingeschränkten Sprachkenntnissen und daraus folgenden Mißverständnissen resultieren. Eine übersetzende Person kann sehr hilfreich sein. Wenn es keine Bekannten gibt, die diese Aufgabe übernehmen können, dann kann der Fachdienst Zuwanderung, Integration und Toleranz in Brandenburg (FaZIT) kostenlose DolmetscherInnen für den Gesundheitsbereich vermitteln. Auch Flüchtlingsberatungsstellen und die Opferperspektive können DolmetscherInnen vermitteln.

Wird die Behandlung als diskriminierend oder unangemessen nachlässig empfunden, dann besteht die Möglichkeit, eine schriftliche Beschwerde bei der zuständigen Ärztekammer des Landes einzureichen. Der Beschwerde kann ein Verfahren folgen, bei dem das medizinische Personal Rechenschaft ablegen muss. Die Beschwerde kann allerdings nur Erfolg haben, wenn die mangelhafte ärztliche Versorgung klar nachgewiesen werden kann, etwa durch ZeugInnenaussagen.

Weiterführende Dokumente

Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz

Ärztliche Versorgung von Flüchtlingen

(OPP)

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links:

external link Büro für medizinische Flüchtlingshilfe  [Vermittlung kostenloser medizinischer Behandlung]
external link FaZIT  [Vermittlung kostenloser DolmetscherInnen]
external link Gesundheitswegweiser für Migrantinnen und Migranten  [Landesregierung Brandenburg 2007, 7 Sprachen ]
external link Landesärztekammer Brandenburg  [Beschwerdemöglichkeit bei mangelhafter Behandlung]