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2010-08-04
Source: OPP

Anwalts- und Prozesskostenhilfen

Wenn die Angeklagten in einem Strafprozess verurteilt werden, müssen sie sämtliche Verfahrens- und Anwaltskosten tragen. Werden die Angeklagten freigesprochen und hat das Opfer im Strafverfahren eigene Kosten verursacht, sind diese unter Umständen selbst zu finanzieren. Kosten können entstehen bei der Beratung und der Vertretung durch RechtsanwältInnen im Vorverfahren und in der Hauptverhandlung. Zur Deckung der Kosten gibt es insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen unterschiedliche Antragsmöglichkeiten.

Finanzierung einer anwaltlichen Erstberatung

Der Weiße Ring, eine bundesweite Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer, bietet Opfern von Straftaten Hilfe durch die Vergabe von sogenannten Beratungsscheck für eine kostenlose Erstberatung bei frei gewählten AnwältInnen. Betroffene müssen sich dazu an den örtlichen Verband der Opferschutzorganisation wenden. Die zuständigen Ansprechpartner können über die Außenstellensuche auf der Internetseite der Bundesgeschäftsstelle ermittelt werden. Der Ansprechpartner bzw. die Ansprechpartnerin des Weißen Ring wird dann ein Gesprächstermin mit dem Betroffenen vereinbaren, um den Unterstützungsbedarf zu ermitteln. Mit einem Beratungscheck kann der Betroffene eine Anwältin oder einen Anwalt aufsuchen, diese können dann das erste Beratungsgespräch über den Weißen Ring abrechnen.

Eine andere Möglichkeit die Finanzierung einer anwaltlichen Beratung zu sichern, ist die Beantragung einer Beratungshilfe beim Amtsgericht. Voraussetzung ist allerdings der Nachweis über ein geringfügiges Einkommen. Beratungshilfe bekommt, wer die Mittel nicht aufbringen kann und dem keine andere zumutbare Möglichkeit für eine Hilfe zur Verfügung steht. Maßgeblich sind die Nettoeinkünfte nach Abzug des eigenen Lebensbedarfs, von Unterhaltsverpflichtungen, der Kosten für Unterkunft und Heizung sowie weiterer besonderer Belastungen.

Die eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse müssen durch geeignete Dokumente – etwa eine Lohnbescheinigung – belegt werden. Im Falle eines Anspruchs erhält man einen Berechtigungsschein vom Amtsgericht, mit dem man bei RechtsanwältInnen abrechnen kann. Für eine rechtliche Beratung ist ein Eigenbeitrag von zehn Euro zu entrichten.

Prozesskostenhilfe

Stellt sich nach einer rechtlichen Beratung heraus, dass gerichtliche Schritte sinnvoll sind, entstehen erhebliche Verfahrenskosten. Menschen mit geringem Einkommen können eine Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Als Prozesskostenhilfe bezeichnet man eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die aus eigenen Mitteln einen Prozess nicht führen könnten. Sie wird insbesondere in Verfahren vor den Zivil-, Verwaltungs- und Sozialgerichten gewährt; Opfern von Straftaten, die zur Nebenklage berechtigt sind, kann ebenfalls Prozesskostenhilfe gewährt werden. Prozesskostenhilfe gibt es jedoch nicht für die Verteidigung in einem Strafverfahren.

Neben der nachzuweisenden Bedürftigkeit in einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erfolgt eine gerichtliche Vorprüfung des Sachverhaltes, da nur bei ausreichender Erfolgsaussicht Hilfe gewährt wird. Bei einer Nebenklage werden nur die wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft. Ferner darf die Rechtsverfolgung nicht mutwillig erscheinen, das heißt, eine verständige Partei würde ihr Recht in gleicher Weise auch ohne Hilfe geltend machen.

Berechtigt ist, wer über 18 Jahre ist; gute Aussichten bestehen, wenn man sich im Studium oder einer Ausbildung befindet, Sozialhilfe bezieht oder nur sehr geringe Einkünfte hat und kein Vermögen besitzt.

Die Prozesskostenhilfe deckt nur die Kosten des Gerichtsverfahrens und des eigenen Anwalts; bei einem Unterliegen im Prozess sind dem Gegner die ihm entstandenen Kosten zu erstatten.

DAV-Stiftung contra Rechtsextremismus und Gewalt

Ist in einigen Fällen eine Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht möglich und sind Opfer dennoch hilfebedürftig, können AnwältInnen die Übernahme der Kosten einer rechtlichen Vertretung beim Deutschen Anwaltverein (DAV) beantragen. Der DAV unterhält eine Stiftung, deren Ziel es ist, Opfern rechter Gewalt die Kosten für die Unterstützung durch AnwältInnen zu ersetzen. Auf diese Möglichkeit, die speziell für Opfer rechter Gewalt besteht, sollten Anwälte unbedingt aufmerksam gemacht werden.

(OPP)

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links:

external link Brandenburger Amts- und Landgerichte  [Anschriftenverzeichnis]
external link DAV-Stiftung  [pdf, 88 kb, Infoblatt Anwaltskosten ]
external link Prozesskostenhilfe-Vordruck  [Erklärung über persönliche und wirtschaftliche ...]
external link Weißer Ring  [Landesbüro Brandenburg]