Source: OPP
Ausgrenzung erschwert die Bewältigung von Gewalttaten
Aufgrund ihrer sozialen und rechtlichen Stellung am Rande der Gesellschaft haben Flüchtlinge nur eingeschränkte Möglichkeiten, sich gegen rechte Angriffe zur Wehr zu setzen und die psychologischen Folgen zu bearbeiten.
Körperliche Angriffe liegen außerhalb des normalen menschlichen Erfahrungsspektrums und können traumatisierend wirken. Viele Flüchtlinge mussten bereits extreme Erfahrungen machen – Verfolgung, Folter, Krieg. Eine Gewalttat kann eine erlittene Traumatisierung verstärken oder eine Retraumatisierung auslösen. Um solche Verletzungen und Erkrankungen zu bearbeiten und ausheilen zu können, sind eine gewisse Stabilität und Sicherheit im sozialen Umfeld nötig.
Vielerorts leben Flüchtlinge jedoch relativ isoliert in Sammelunterkünften. Sie unterliegen dem Asylbewerberleistungsgesetz und erhalten für ihren Lebensunterhalt 80 Prozent dessen, was deutschen SozialhilfeempfängerInnen zusteht. Das reicht nicht für regelmäßige Fahrten in die nächste Stadt und schon gar nicht für Anwaltskosten.
Flüchtlinge, die von Rechten überfallen werden, haben zuvor in der Regel Erfahrungen rassistischer Diskriminierungen durch durchschnittliche BürgerInnen gemacht. Sie nehmen die Gesellschaft teilweise als feindseelig wahr und ordnen den Angriff nicht als Ausnahmesituation, sondern als Zuspitzung ein. In der Regel wissen Asylsuchende nicht, welche Formen von Diskriminierung oder Gewalt bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden können. Dazu kommt ein gewisses Misstrauen gegen Institutionen, mit denen Asylsuchende vor allem Kontakt haben, wenn diese als repressive Instanzen auftreten.
(OPP)

