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2005-11-21

Im Gerichtssaal

Wenn der Tag der Gerichtsverhandlung gekommen ist, ist Nervosität ganz normal. Die Erinnerungen an den Angriff kommen wieder hoch – damit auch die Angst und die Ohnmachtgefühle. Die Opfer werden den Menschen gegenüber sitzen, von denen sie aus Hass angegriffen und misshandelt wurden.

Wer sich vorher über den Ablauf der Verhandlung im Klaren ist, kann sich etwas besser auf die wichtigen Stellen konzentrieren. Die Raumaufteilung in einem Gerichtssaal ist immer gleich. In der Mitte des Saales befindet sich ein Tisch mit einem Stuhl als Platz für die ZeugInnen oder andere Personen, die während der Verhandlung befragt werden. Gegenüber von diesem Platz sitzen die RichterInnen. Je nach Schwere des Falles kann es sein, dass nur ein Richter/eine Richterin die Verhandlung führt oder sich das Gericht aus mehreren – bis zu fünf – RichterInnen und SchöffInnen zusammensetzt. Neben den RichterInnen ist der Platz für den/die ProtokollantIn. Im Rücken des Platzes für die ZeugInnen sind die Reihen für Zuschauer. Rechts vom Zeugenstand befinden sich die Tische für die Angeklagten und deren VerteidigerInnen. Links im Raum nimmt die Vertretung der Staatsanwaltschaft Platz. Unmittelbar daneben dürfen – wenn eine Nebenklage zugelassen worden ist – Opfer als NebenklägerInnen mit ihren AnwältInnen sitzen. Es ist aber sinnvoll, wenn Opfer, solange bis sie selbst als ZeugIn ausgesagt haben, von diesem Recht keinen Gebrauch machen und außerhalb des Saales warten.

Ohne Nebenklage wird das Opfer als ZeugIn in den Saal zur Vernehmung gerufen und darf anschließend im Zuschauerraum Platz nehmen.

Wenn die Verhandlung öffentlich ist, dürfen Zuschauer als Nichtbeteiligte am Verfahren die Verhandlung verfolgen, ansonsten nicht.

Im Zuschauerbereich sitzen meist die begleitenden OpferberaterInnen, JournalistInnen sowie andere Interessierte. FreundInnen des Opfers haben also die Möglichkeit, das Opfer zu begleiten und zu unterstützen. Auch wenn sie sich ruhig verhalten müssen, hilft es den Opfern meist sehr, bekannte Gesichter im Saal zu sehen. Dies ist vor allem wichtig, wenn auch FreundInnen der TäterInnen im Publikum sitzen.

In den Ermittlungsakten finden sich die Vernehmungsprotokolle sowie weitere Ermittlungsergebnisse der Polizei. All diese Informationen können als Grundlage für Vernehmungen vor Gericht verwendet werden.
Für die Verurteilung ist aber nur relevant, was in der mündlichen Verhandlung erwähnt wird. Die Vernehmungen sind anstrengend, weil neben den RichterInnen auch StaatsanwältInnen, NebenklagevertreterInnen und VerteidigerInnen Fragen stellen. Davon sollte man sich nicht irritieren lassen. Die Opfer sollten sich auch nicht davon ablenken lassen, bei der Zeugenvernehmung dicht bei den Angeklagten zu sitzen. Am besten, man konzentriert sich auf den/die RichterIn.

Als erstes wird meist der Angeklagte zu seinen persönlichen Verhältnissen und zur Sache vernommen. Danach ist das Opfer an der Reihe und dann kommen die restlichen ZeugInnen, die vor ihrer Vernehmung vor der Tür warten müssen.

Nach dem Abschluss der Beweiserhebung folgen die Plädoyers. Zuerst trägt die Staatsanwaltschaft ihre Sicht auf den verhandelten Sachverhalt vor und fordert ein Strafmaß. Hat das Opfer eine/n NebenklagevertreterIn, dann hat sie oder er als nächstes die Möglichkeit, ein Plädoyer zu halten und ein Strafmaß zu fordern. Danach ist die Verteidigung der Angeklagten an der Reihe. Abschließend haben die Angeklagten »das letzte Wort«, dass sie meist nutzen, um ihre Unschuld zu beteuern oder, im Falle eines Geständnisses, sich beim Opfer zu entschuldigen.

Danach zieht sich das Gericht zur Beratung über das Urteil zurück. Nach der Urteilsverkündung erfolgt eine kurze mündliche Begründung durch das Gericht. Dann ist die Verhandlung geschlossen. Den Beteiligten bleibt die Möglichkeit, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.

Die Angeklagten verweigern häufig die Aussage. Aufgabe des Gerichts, der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage ist es dann, durch Befragung des Opfers und weiterer ZeugInnen, den Tathergang zu klären, damit das Gericht ein Urteil über die Schuld der TäterInnen fällen kann. Das zieht lange Befragungen nach sich.

Wenn die TäterInnen am Anfang ihre Unschuld beteuern, kommt es sehr auf die Glaubhaftigkeit der belastenden Aussagen an. In diesem Fall wird vor allem die Verteidigung versuchen, BelastungszeugInnen als unglaubwürdig darzustellen, in dem sie Widersprüche in den Aussagen sucht. Die Aussagen vor Gericht werden immer wieder mit den polizeilichen Vernehmungen verglichen und können bei Widersprüchen den ZeugInnen vorgehalten werden.

Das Gericht soll in seiner Urteilsfindung abwägen, was für und was gegen die Angeklagten spricht. Strafmildernd wirkt sich im Allgemeinen ein Geständnis und eine Entschuldigung der Angeklagten aus, aber auch wenn die Angeklagten die Aussage verweigern, darf das nicht gegen sie verwendet werden. ZeugInnen allerdings sind an die Wahrheitspflicht gebunden. Wenn ihnen eine Falschaussage nachgewiesen werden kann, müssen sie mit einem Verfahren wegen Falschaussage, uneidlicher oder sogar beeideter, rechnen.

Eine Gerichtsverhandlung dauert in der Regel mehrere Stunden. Wenn wichtige ZeugInnen nicht erscheinen oder sich im Laufe der Verhandlung herausstellt, dass weitere ZeugInnen geladen werden müssen, wird die Verhandlung unterbrochen und an einem späteren Tag fortgesetzt. Für komplizierte Fälle mit vielen ZeugInnen werden gleich mehrere Verhandlungstage festgelegt.

Das Gericht kann auch immer wieder Pausen festlegen, um sich beispielsweise zur Beratung über die weitere Verfahrensweise zurückzuziehen oder den Beteiligten eine kurze Auszeit zu gönnen. Die Beteiligten sollten ausreichend Trinken und Essen dabei haben, um nicht irgendwann Konzentrationsschwierigkeiten zu bekommen.

Im Gericht gibt es viele eigene Regeln. Alle Anwesenden sollten sich erheben, wenn die/der RichterIn den Saal betritt. Wenn im Zuschauersaal Unruhe ist, kann das Gericht den Saal räumen lassen. Vor dem Prozess können die AnwältInnen und die OpferberaterInnen das Opfer, auf Wunsch auch ZeugInnen auf die Verhandlung vorbereiten.

(OPP)

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