Urteil
Die Hauptverhandlung endet in der Regel mit einem Urteil, das nach der Urteilsberatung des Gerichts verkündet und anschließend mündlich begründet wird. Das Urteil kann alles von Freispruch bis Freiheitsstrafe umfassen.
Freispruch
Ergebnis einer Gerichtsverhandlung kann ein Freispruch – auch in Teilen der Anklage – sein, wenn das Gericht nicht von der Schuld der Angeklagten überzeugt worden ist. Oft sind die Opfer die einzigen BelastungszeugInnen. Allenfalls eventuelle Vorstrafen oder andere Hinweise auf eine rechte Einstellung der Angeklagten können dann hinzugezogen werden. Wenn die BelastungszeugInnen in vorherigen Vernehmungen den Hergang anders dargestellt haben als in der Gerichtsverhandlung, bleiben oft viele Zweifel. Es gibt auch genug Fälle, wo Freisprüche überhaupt nicht nachvollziehbar sind. Leider können noch nicht alle RichterInnen und StaatsanwältInnen nachvollziehen, was rechte Gewalt für eine Wirkung auf die Betroffenen und ihr Umfeld hat. Für die Opfer ist so eine Niederlage extrem frustrierend. Öffentlichkeitsarbeit und Mobilisierung von FreundInnen zum Prozess kann deshalb sinnvoll sein, da die Verhandlung mehr im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht (siehe: Öffentlichkeitsarbeit).
Auf Bewährung
Insbesondere beim Jugendstrafrecht und bei ErsttäterInnen kommt es häufig zu Bewährungsstrafen. Die TäterInnen sollen durch das Urteil gewarnt werden. Statt sie für eine Straftat ins Gefängnis zu schicken, müssen sie sich eine längere Zeit bewähren. Somit wird zum Beispiel eine sechsmonatige Haftstrafe zu zwei Jahren Bewährung ausgesetzt. Für diese Bewährungszeit können die Verurteilten Auflagen erhalten. Wenn sie gegen diese verstoßen, sich also nicht bewähren, müssen sie ins Gefängnis. In der Bewährungszeit dürfen die Verurteilten nicht erneut straffällig werden. Weitere Auflagen können aber auch gemeinnützige Arbeit (Sozialstunden), eine Entziehungskur, ein Antiaggressionstraining oder eine Entschädigungszahlung an das Opfer umfassen. Wer für eine Straftat mit mehr als zwei Jahren Haft bestraft wird, hat keine Chance auf eine Bewährungsstrafe und muss deshalb ins Gefängnis.
Alkohol
Viele Menschen glauben, dass mit einer geringeren Strafe zu rechnen ist, wenn die TäterInnen zum Tatzeitpunkt angetrunken waren. Ihre VerteidigerInnen argumentieren dann oft mit erheblich eingeschränkter Einsichts- und Steuerungfähigkeit. Nach neuerer Rechtssprechung wird jedoch eine Strafmilderung versagt, wenn eine Trunkenheit verschuldet herbeigeführt worden ist. Das ist eigentlich immer der Fall, es sei denn, man ist alkoholkrank oder unwissentlich alkoholüberempfindlich.
Haftstrafen als optimale Lösung?
Viele Opfer sehen gerne, dass TäterInnen ins Gefängnis wandern. Leider muss man sagen, dass es auch in Gefängnissen rechte Netzwerke gibt, so dass nicht damit zu rechnen ist, dass sie mit anderer Einstellung aus der Haft kommen. Gleichzeitig kann es für potenzielle Opfer eine erhebliche Erleichterung darstellen, wenn eine lokale rechte Szene durch Gefängnisstrafen erheblich geschwächt wurde. Aber auch Haftstrafen sind als Repressionsmittel kritisch zu sehen. Viel wichtiger erscheint es, dass im Prozess der rechte und menschenverachtende Hintergrund der Tat entsprechend verurteilt wird und dass das Opfer dadurch eine öffentliche Solidarität und Entschädigung erhält.
Land in Sicht
Die in Urteilen ausgesprochenen Strafen sind von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. Vergleichen lassen sich die verschiedenen Angriffe und Urteile kaum. NebenklägerInnen können gegen Urteile Rechtsmittel einlegen, wenn Angeklagte wegen eines nebenklagefähigen Delikts nicht verurteilt worden sind (siehe: Berufung und Revision). Die kontinuierliche Lobbyarbeit von OpferberaterInnen zeigt aber insofern Wirkung, dass skandalöse Urteile seltener werden und die Rechte der Opfer in den Verfahren wesentlich besser berücksichtigt werden, als dies noch Ende der 90er Jahre der Fall war.
(OPP)

