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Cover: Flüchtlingsrat Brandenburg/ Humanistische Union (Hg.): Beate Selders, Keine Bewegung! Die Residenzpflicht für Flüchtlinge - Bestandaufnahme und Kritik

Keine Bewegung!

Humanistische Union und Flüchtlingsrat Brandenburg: Die »Residenzpflicht« für Flüchtlinge – Bestandsaufnahme und Kritik. Report von Beate Selders

AUSSTELLUNG

Ausstellung »Opfer rechter Gewalt«

»Opfer rechter Gewalt«

Die Wanderausstellung erinnert an die Todesopfer rechter Gewalt von 1990 bis 2005.

opfer-rechter-gewalt.de

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2009-04-09

Wichtiges Urteil: Beleidigung als »Neger« ist fremdenfeindlich

Am Mittwoch, den 1. April, sprach das Landgericht Neuruppin den 30-jährigen Daniel B. schuldig, am 31. März 2007 einen kamerunischen Asylbewerber in Prenzlau beleidigt und angegriffen zu haben. Das Gericht hob den Freispruch des Amtsgerichts Prenzlau auf, das nach eigenem Bekunden nicht erkennen konnte, ob die Aussage des Angeklagten oder die des Opfers glaubwürdiger sei.

Im Gegensatz zur Entscheidung des Amtsgerichts, das sich ein Jahr zuvor mit dem Angriff befasst hatte, hielt das Landgericht die Aussage des Opfers für absolut glaubwürdig. Der Kameruner schilderte, wie er von Daniel B. mehrfach als »Neger« beleidigt, geschlagen und getreten worden war. Die Einlassung des Angeklagten dagegen hielt der Richter für eine »reine Märchenstunde «. Dieser hatte behauptet, der Asylbewerber habe ihn als »Nazi« beschimpft und sei auf ihn losgegangen.

Daniel B. wurde für die Körperverletzung mit sechs Monaten Freiheitsstrafe und für die Beleidigungen mit 40 Tagessätzen bestraft.

Beachtenswert ist die Entscheidung des Gerichts, die Beleidigungen »Neger« als fremdenfeindlich und herabwürdigend einzustufen. Obwohl immer wieder auf den beleidigenden Charakter und die koloniale Herkunft des Begriffs verwiesen wird, waren Ermittlungsbehörden und Gerichte nicht immer bereit, diese Beschimpfung als rassistisch zu bewerten und als Beleidigung zu verfolgen.

Der Geschädigte zeigte sich erleichtert über die Korrektur des Urteils.

Nachtrag 4. Februar 2010: Das Urteil des Neuruppiner Landgerichts (Aktenzeichen 24 Ns 6/09) ist mittlerweile rechtskräftig.

(OPP)

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