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AUSSTELLUNG

Ausstellung »Opfer rechter Gewalt«

»Opfer rechter Gewalt«

Die Wanderausstellung erinnert an die Todesopfer rechter Gewalt von 1990 bis 2005.

opfer-rechter-gewalt.de

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Christoph Schulze/Ella Weber (Hg.): Kämpfe um Raumhoheit. Rechte Gewalt, »No Go Areas« und »National befreite Zonen«

Kämpfe um Raumhoheit

Gibt es sie, die viel diskutierten »national befreiten Zonen«? Dieser Frage geht u.a. unser Mitarbeiter Christoph Schulze in dem Buch »Kämpfe um Raumhoheit. Rechte Gewalt, ›No Go Areas‹ und ›National befreite Zonen‹ nach

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2003-12-15
Source: beraten – informieren – intervenieren, Koordinator

Kernbereiche der Beratung von Opfern rechtsextremer Straf- und Gewalttaten

Die Beratungsstellen für Opfer rechter Gewalt arbeiten eng vernetzt und haben ein gemeinsames Profil der Arbeit.

Die Arbeit der Beratungsstellen ist dem Prinzip der Opferperspektive verpflichtet. Ihr Leitgedanke ist die Erweiterung der gesellschaftlichen Diskussion über rechte Gewalt um die Perspektive der Opfer. Dadurch sollen Solidarisierungsprozesse mit den Opfern angeregt und gesellschaftliche Prozesse gefördert werden, die rechtsextreme Straf- und Gewalttaten zukünftig verhindern helfen. Zudem sollen die Betroffenen nach der Gewalterfahrung darin unterstützt werden, aus der Passivität der Opferrolle herauszufinden, um sich in Zukunft wieder aktiv am gesellschaftlichen Leben beteiligen zu können. Bei den Opfern rechtsextremer Straf- und Gewalttaten handelt es sich in der Regel um Menschen, die innerhalb bestimmter Sozialräume als ethnische, kulturelle oder soziale Minderheiten begriffen werden. Das Eingehen auf die Betroffenen steht bei der Arbeit der Beratungsstellen im Vordergrund. Die Beratung ist parteiisch. Allerdings werden die Beratungsstellen nur aktiv, wenn neben der subjektiven Interpretation eines Angriffs durch einen Betroffenen auch glaubhafte Indizien für eine rechtsextreme Tatmotivation vorliegen.

Die Beratungsarbeit setzt ein, wo Rechtsextremisten physische Gewalt gegen einen Menschen ausüben. In der Praxis hat sich gezeigt, dass für die Betroffenen auch Bedrohungen, Ehrverletzungen, Nötigungen und Sachbeschädigungen als Gewalt erlebt werden. Es ist aus der sozialwissenschaftlichen Forschung bekannt, dass sich rechtsextreme Ideologiefragmente unterschiedlich ausgeprägt in verschiedenen gesellschaftspolitischen Diskursen und soziokulturellen Milieus wiederfinden. So ist zu beobachten, dass sich viele rechtsextreme Gewalttäter in ihrer subjektiven Wahrnehmung als Vollstrecker eines vermeintlichen „Volkswillens“ legitimiert sehen. Ein Ansatz, der rechtsextreme Angriffe gegen Minderheiten konsequent aus der Sicht der Betroffenen thematisiert, muss notwendigerweise die Auseinandersetzung mit diesem gesellschaftlichen Kontext rechtsextremer Gewalt einbeziehen.

1. Recherche

Im Bereich rechtsextrem motivierter Angriffe ist die Dunkelziffer sehr hoch. Vor allem Fälle von Nötigung, Beleidigung und Bedrohung werden von den Betroffenen oftmals nicht angezeigt. Häufig sind die Betroffenen nicht ausreichend informiert und der Meinung, dass es sich bei solchen Taten um nicht-justiziable Übergriffe handelt. Außerdem führen vorherige Erfahrungen der Betroffenen zum Teil zu einem Gewöhnungseffekt; der erlittene Angriff wird in eine lange Reihe negativer Erfahrungen eingeordnet. Sprachprobleme und Diskriminierungserfahrungen tragen dazu bei, dass bei vielen Opfern rechtsextremer Gewalttaten ein grundsätzliches Vertrauen in die polizeiliche Ermittlungstätigkeit und in den Justizapparat nicht vorhanden ist. Diese unterschiedlichen Motive dürften dafür verantwortlich sein, dass viele Angriffe, die von Rechtsextremisten verübt werden, nicht zur Anzeige kommen und daher nur selten öffentlich bekannt werden.
Eine systematische und kontinuierliche Recherche bildet deshalb einen ersten Kernbereich der Arbeit der Beratungsstellen für Opfer rechtsextremer Straf- und Gewalttaten. Ziel ist es, alle Angriffe zu recherchieren, die auf einem rassistischen, rechtsextremistischen oder antisemitischen Hintergrund basieren, um so die Betroffenen zu identifizieren und ihnen ein Hilfsangebot unterbreiten zu können. Gleichzeitig werden durch die Recherche Informationen über die Täter und deren vermutliche Motivationen zusammengetragen, die für die weitere Arbeit der Beratungsstellen von Bedeutung ist.

Die Recherche basiert auf regelmäßigen Auswertungen von Lokal- und Regionalzeitungen, verschiedenen Internetquellen und speziellen Presseverteilern sowie auf den Informationen von Kooperationspartnern (JournalistInnen, Polizeidienststellen, Staatsanwaltschaften, Ausländerbeauftragten etc.).

2. Kontaktaufnahme

Die praktische Arbeit hat gezeigt, wie wichtig es für die Betroffenen ist, dass der Erstkontakt zu einer Beratungsstelle möglichst zeitnah zu dem erfolgten Angriff hergestellt wird. Insofern gilt es, die recherchierten Sachverhalte umgehend und in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern vor Ort zu bewerten. In der Regel werden dann die Opfer rechtsextremer Straf- und Gewalttaten von den Beratungsstellen angeschrieben, um ihnen so die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme selbst zu überlassen.

Trotz dieser Bemühungen kommen nur wenige der Betroffenen direkt zu den Beratungsstellen. Auf Grund der spezifischen Situation der Opfer rechtsextremer Gewalttaten, die von mangelnder Mobilität, großer Rechtsunsicherheit, sprachlichen Verständigungsproblemen und tiefem Misstrauen gegenüber Behörden und Institutionen gekennzeichnet ist, hat sich in der Praxis ein Zugehen auf die Betroffenen als adäquate Form der Kontaktaufnahme bewährt. Angesichts der verbreiteten Skepsis gegenüber staatlichen Behörden und insbesondere gegenüber der Polizei haben die Erfahrungen gezeigt, welche Vorteile die Beratungsstellen einer von staatlichen Institutionen unabhängigen Organisation gerade im äußerst sensiblen Feld der Kontaktaufnahme zu den Betroffenen besitzen.

Der systematischen Fallrecherche und Fallkategorisierung folgt die Identifizierung der Opfer. In diesem zweiten Kernbereich spielt ein ausgedehntes und gepflegtes Kontaktnetzwerk zu kommunalen Kooperationspartnern eine ausschlaggebende Rolle. Diese vermitteln entweder den Kontakt zu den Betroffenen direkt oder geben, nach Absprache mit den Opfern, den Namen an die Opferberatungsstellen weiter. Mit der zunehmenden Dauer der Beratungstätigkeit der Opferberatungsstellen konnten nicht nur die Netzwerke zu Kooperationspartnern gestärkt and systematisch ausgebaut werden; auch frühere Opfer rechtsextremer Gewalt, zu denen meist ein gutes Vertrauensverhältnis besteht, stellen immer wieder von sich aus den Kontakt zwischen den Betroffenen und den Beratungsstellen her. Der Stellenwert von kommunal angebunden Kooperationspartnern und ehemalig Betroffenen, die den Opferberatungsstellen dass Zugehen auf die Opfer ermöglichen, ist insbesondere angesichts der Tatsache hervorzuheben, das behördliche Vertreter aus datenschutzrechtlichen Gründen die Namen von Opfern nicht weitergeben dürfen.

3. Beratungsverlauf

In Anlehnung an die Standards des Arbeitskreises der Opferhilfen (ado) sind die wesentlichen Prinzipien der Beratungsarbeit Freiwilligkeit, Vertraulichkeit und Anonymität. Das Beratungsangebot ist unentgeltlich und niedrig schwellig angelegt. Dieser dritte Kernbereich der Tätigkeit der Beratungsstellen für Opfer rechtsextremer Straf- und Gewalttaten erweist sich in aller Regel als sehr zeitintensiv. Nicht selten liegen zwischen einer Tat und einer gerichtlichen Hauptverhandlung ein bis eineinhalb Jahre. Hat ein Angriff posttraumatische Belastungsstörungen ausgelöst, kann dieses Folgeproblem ein Beratungsverhältnis über Monate, wenn nicht sogar über Jahre bestimmen.

Im Normalfall wird das Erstgespräch in Form einer aufsuchenden Beratung durchgeführt. Dabei wird dem Opfer die Möglichkeit gegeben, über den erlebten Angriff und dessen Folgen ausführlich zu berichten. Die Beratungsstellen erhalten in diesen Gesprächen einen Überblick über die Tat und ihre Auswirkungen für das Opfer und können auf dieser Grundlage den konkreten Beratungsbedarf ermitteln.

Von besonderer Bedeutung für eine erste Einschätzung vom Tatgeschehen und vom Zustand des Klienten sind eine umfangreiche, subjektive Tatschilderung durch den Betroffenen, eine Erfassung der sonstigen Lebenssituation und des sozialen und kommunalen Umfeldes sowie eine erste Beurteilung der akuten Bedrohungssituation und der psychosozialen Situation des Betroffenen.

Die einzelnen Beratungsverläufe unterscheiden sich je nach psychosozialer Situation der Betroffenen, deren individuellen Ressourcen und Bedürfnissen, dem vorgefundenen politischen Klima in der Kommune sowie der Zugehörigkeit zu einer gesellschaftlichen Gruppe.

Unabhängig davon gehören zu den Beratungsstandards der Beratungsstellen folgende regelmäßig angebotenen Maßnahmen:

  • psychosoziale Beratung nach systemischen Gesichtpunkten
  • psychologische Krisenintervention
  • Vermittlung psychotherapeutischer Unterstützung
  • Recherchen zum Grad der weiteren Bedrohung
  • rechtliche Hinweise
  • Vermittlung juristischer Unterstützung
  • Begleitung und Unterstützung im Rahmen von Straf- und Zivilverfahren
  • Hilfe bei der Beantragung von (Entschädigungs-)Leistungen

4. Beratung von Betroffenengruppen

Gewalt- und Straftaten von Rechtsextremisten richten sich in der überwiegenden Anzahl der Fälle gegen einzelne Individuen. Diese werden jedoch zum Ziel von Angriffen, weil sie von den Tätern einer bestimmten, von ihnen abgelehnten Personengruppe zugeordnet werden. Bei diesen Personengruppen handelt es sich in aller Regel um MigrantInnen, Flüchtlinge, Menschen schwarzer Hautfarbe, alternative oder nicht-rechte Jugendliche, Menschen jüdischen Glaubens, AussiedlerInnen und Obdachlose. Allerdings ist der Kreis der von rechtsextremistischen Gewalttaten potenziell Betroffenen dehnbar. So können auch einzelne Personen, die sich sozial besonders stark engagieren oder sich rechtsextremen Bestrebungen offensiv in den Weg stellen, zu Opfern von Gewalttaten werden. Auch wenn in einem konkreten Fall lediglich ein Individuum von einer Gewalttat betroffen ist, so haben rechtsextreme Gewalttaten regelmäßig direkte Auswirkungen auf eine ganze Gruppe von Menschen. Neben einer persönlichen Viktimisierung muss daher zumeist auch von einer kollektiven Viktimisierung ausgegangen werden, die diejenigen erfahren, die zum potenziellen Kreis der Betroffenen gehören. Es hat sich in der Praxis gezeigt, dass die Arbeit mit Opfern rechtsextremer Straf- und Gewalttaten nicht bei der Bearbeitung individueller Gewalterfahrungen stehen bleiben kann, vielmehr müssen kollektive Prozesse von Viktimisierung berücksichtigt und bearbeitet werden.

Die Beratung von potenziell Betroffenen erfolgt normalerweise in Gruppengesprächen. Abgestimmt auf die spezifische Gruppe der Betroffenen wird in Gesprächsrunden die Möglichkeit gegeben, erlebte Diskriminierungen, Übergriffe und Angriffe zu thematisieren.

Oberstes Ziel dieses vierten Kernbereichs der Beratungstätigkeit ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Den Betroffenen wird ermöglicht, gemeinsame Erfahrungen auszutauschen und dadurch zu einer realistischen Einschätzung der Gefährdungslage in einer Kommune/einem Stadtteil zu gelangen. Ihnen werden Kompetenzen vermittelt, wie mit möglichen Angriffen umgegangen werden kann (Erkennen möglicher Täter, Verhalten bei einem Angriff), sowie Handlungsmöglichkeiten nach einem Angriff erläutert (Verhalten bei der Polizei, Anzeige, Solidarisierungsprozess in der Kommune anregen).

5. Lokale Intervention als Prävention

Eine lokale Intervention geht in der Regel von einem konkreten Fall aus und ist mit dem oder den Betroffenen abgestimmt. Interventionen sind Maßnahmen, die darauf abzielen, das gesellschaftliche Umfeld für die Situation eines Opfers oder einer Opfergruppe zu sensibilisieren. Langfristiges Ziel dieses fünften Kernbereichs ist es, Solidarisierungseffekte vor Ort mit den Opfern und potenziellen Opfergruppen auszulösen. Rechtsextremen Gruppen soll dadurch eindringlich signalisiert werden, dass sie für ihre Taten keine Unterstützung in der Kommune erwarten können.

Lokale Interventionen auf dem Feld der Opferberatung erfordern eine strategische Planung. Vorgehensweise und mögliche Auswirkungen sind mit den Betroffenen direkt und im Detail abzustimmen. Art und Umfang der Interventionsstrategien orientieren sich an der spezifischen Gruppe, der sich die Betroffenen zuordnen, an dem vorgefundenen lokalen Kontext und den Kapazitäten des Teams der zuständigen Opferberatungsstelle. Gewöhnlich wird eine Intervention dann in Betracht gezogen, wenn sich Angriffe in einer Kommune/einem Stadtteil häufen.

Durch Gespräche mit den Betroffenen, mit lokalen Kooperationspartnern und mit den zuständigen Mobilen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus in den neuen Bundesländern wird zunächst eine Einschätzung erarbeitet, wie die Angriffe im lokalen Kontext, insbesondere von den politischen Funktionsträgern, wahrgenommen werden. Davon ausgehend ist in Abstimmung mit den Betroffenen zu erörtern, in welcher Form die Angriffe in der Kommune zu thematisieren sind.

Lokale Interventionen umfassen folgende Handlungsfelder:

  • Gespräche im sozialen Umfeld der Betroffenen (Freunde, Angehörige, Nachbarn)
  • Gespräche mit Kooperationspartnern aus den Kommunen (Netzwerkstellen, Mobile Beratungsteams, Integrationsbeauftragte, alternative Gruppen, kirchliche Vertreter, lokale politische Funktionsträger etc.)
  • Organisation von Informationsveranstaltungen und Aktionen für unterschiedliche Zielgruppen mit verschiedenen Partnern
  • Öffentlichkeitsarbeit, die auf lokale Medien abzielt
  • Öffentlichkeitsarbeit, die auf den überregionalen Kontext abzielt

6. Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation

Die Beratungsstellen informieren gezielt über die spezifische Situation von Opfern rechtsextremer Straf- und Gewalttaten. Durch diese kontinuierliche Arbeit sind die Beratungsstellen über den lokalen Kontext hinaus bei Medienvertretern als kompetente Ansprechpartner anerkannt. Dies gilt in zunehmendem Maße auch für Vertreter aus unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen, die sich dem Thema Rechtsextremismus und Opfer rechtsextremer Gewalttaten befassen wollen.

Insbesondere auf dem Feld einer fallspezifischen Zusammenarbeit mit Medien gilt, dass jeder Schritt auf dem Wege einer Veröffentlichung mit den Betroffenen abgestimmt wird und mögliche Folgen ausführlich besprochen werden.

Die Beratungsstellen veröffentlichen im Internet aktuell geführte Chroniken rechtsextremer Angriffe. Diese dienen in der Öffentlichkeit als zusätzliche außerstaatliche Informationsquellen über rechtsextreme Angriffe aus Sicht der Opfer. Im Zuge der Entwicklung qualitativer Standards auf dem Feld der Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation fassen die Beratungsstellen inzwischen die einzelnen Chroniken für gemeinsame Veröffentlichungen zusammen.

(OPP)

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