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CHRONOLOGIE

Haskenkreuz an Dönerimbiss. Quelle: de.indymedia.org

Rechte Gewalt in Brandenburg


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26.03.2013  » Meyenburg / Prignitz
Frehne, Meyenburg Bei einem rechten Überfall auf ein Jugendwohnheim im Ortsteil Frehne sind ein Betreuer und zwei Jugendliche, mit Migrationshintergrund, verletzt worden. Die etwa zehn Angreifer riefen dabei rassistische Parolen und zeigten den sog. Hitlergruß. Das Wohnprojekt war in der Vergangenheit bereits häufiger Ziel von rechten Anfeindungen.  (Quelle: IW, TSP)
18.03.2013  » Forst (Lausitz) / Spree-Neiße
Forst Am späten Abend wurde ein politisch aktiver Jugendlicher mit einem Auto verfolgt und in eine Straßenecke abgedrängt. Zwei, der drei Personen stiegen aus dem Auto und griffen den jungen Mann an. Dem Betroffenen gelang es, sich gegen die Angreifer zu wehren und zu flüchten. Bereits am Abend zuvor war der Jugendliche von einem der Täter mit einem Messer bedroht worden.  (Quelle: OPP)
17.03.2013  » Forst (Lausitz) / Spree-Neiße
Forst Ein politisch Aktiver wurde aus einem Auto heraus als »Scheiß Antifa« beschimpft und es wurde ihm der sog. »Hiltergruß« gezeigt. Anschließend stieg der Beifahrer aus dem Wagen und bedrohte den Aktivisten mit einem Messer.  (Quelle: OPP)
08.03.2013  » Spremberg / Spree-Neiße
Spremberg Am späten Nachmittag wurde ein politisch aktiver Jugendlicher von drei Rechten aus einem Auto heraus angesprochen mit »Wie läufst du denn hier rum«. Einer der Rechten stieg aus dem Auto und schlug den Jugendlichen ins Gesicht. Danach drohte er ihn umzubringen, wenn er zur Polizei ginge.  (Quelle: OPP)
07.02.2013  » Prenzlau / Uckermark
Prenzlau Der für den bestialischem Mord an Marinus Schöberl mit verurteilte Sebastian F. beleidigte einen vietnamesischen Imbissbetreiber rassistisch und drohte den Imbiss zu zerstören. Beim Verlassen des Imbisses attackierte er einen Punk.  (Quelle: gegenrede)
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Antidiskriminierung

Gegen den Strom: Bild 7

Beratung Betroffener rassistischer Diskriminierung

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2012-04-25
Source: AKuBiZ e.V., Amadeu Antonio Stiftung, BAGD, BAKR

Verwaltungsgericht Dresden erklärt Extremismusklausel für komplett rechtswidrig

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden hat nach heutiger Verhandlung die Extremismusklausel des Bundes in Gänze für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte das Alternative Kultur- und Bildungszentrum (AKuBiz e.V.) aus Pirna. Seit der Einführung der Extremismusklausel sind die betroffenen Initiativen mit Kontrolle, Misstrauen und der schleichenden Verstaatlichung zivilgesellschaftlicher Aufgaben konfrontiert. Der Pirnaer Verein AKuBiZ will das – stellvertretend für die kritische Zivilgesellschaft – nicht hinnehmen.

Seit Oktober 2010 müssen alle Empfänger von Bundesmitteln die so genannte Demokratieerklärung unterschreiben, um staatliche Fördergelder beziehen zu dürfen. Dabei müssen sich Initiativen nicht nur selbst zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, sondern auch für die Verfassungstreue seiner Kooperationspartner bürgen. Wer nicht unterschreibt, erhält kein Geld und macht sich aus Sicht der Bundesregierung politisch verdächtig. In Sachsen muss sich zudem auch jeder einzelne Kooperationspartner einer Initiative gegen Neonazis schriftlich zur FdGO bekennen.

Steffen Richter, Vorsitzender des AKuBiZ e.V.: »Bei aller Freude über das Urteil, so ist es traurig, dass wir es überhaupt erstreiten mussten.
Die Extremismusklausel ist eine aktive Behinderung der wichtigen Arbeit gegen Rechts vor Ort. Die Auffassung des Gerichts bestätigt, dass Demokratiearbeit nicht mit Misstrauen begegnet werden darf.«

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Demokratieentwicklung (BAGD), der größte Zusammenschluss von Initiativen im Bereich von
Demokratieförderung und Engagement gegen rechte Ideologien und Neonazis zeigt sich hoch erfreut über die wegweisende Entscheidung.

Timo Reinfrank, Geschäftsführer der Amadeu Antonio Stiftung zur heutigen Verhandlung: »Das Urteil bestätigt unsere Auffassung, dass solche
Staatsbekenntnisse und Bespitzelungsaufforderungen nicht rechtskonform sind.«

Friedemann Bringt von der Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus (BAGKR): »Demokratie muss gelebt werden. Frau Schröder ist aufgefordert, diese rechtswidrige Klausel sofort zurückzunehmen. Eine Entschuldigung bei den Initiativen, die sich tagtäglich vor Ort für Demokratie einsetzen, wäre angebracht.«

Informationen
Robert Uhlemann
0351 260 68 83
Timo Reinfrank
0162 106 24 18

(ulim)

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