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CHRONOLOGIE

Haskenkreuz an Dönerimbiss. Quelle: de.indymedia.org

Rechte Gewalt in Brandenburg


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26.03.2013  » Meyenburg / Prignitz
Frehne, Meyenburg Bei einem rechten Überfall auf ein Jugendwohnheim im Ortsteil Frehne sind ein Betreuer und zwei Jugendliche, mit Migrationshintergrund, verletzt worden. Die etwa zehn Angreifer riefen dabei rassistische Parolen und zeigten den sog. Hitlergruß. Das Wohnprojekt war in der Vergangenheit bereits häufiger Ziel von rechten Anfeindungen.  (Quelle: IW, TSP)
18.03.2013  » Forst (Lausitz) / Spree-Neiße
Forst Am späten Abend wurde ein politisch aktiver Jugendlicher mit einem Auto verfolgt und in eine Straßenecke abgedrängt. Zwei, der drei Personen stiegen aus dem Auto und griffen den jungen Mann an. Dem Betroffenen gelang es, sich gegen die Angreifer zu wehren und zu flüchten. Bereits am Abend zuvor war der Jugendliche von einem der Täter mit einem Messer bedroht worden.  (Quelle: OPP)
17.03.2013  » Forst (Lausitz) / Spree-Neiße
Forst Ein politisch Aktiver wurde aus einem Auto heraus als »Scheiß Antifa« beschimpft und es wurde ihm der sog. »Hiltergruß« gezeigt. Anschließend stieg der Beifahrer aus dem Wagen und bedrohte den Aktivisten mit einem Messer.  (Quelle: OPP)
08.03.2013  » Spremberg / Spree-Neiße
Spremberg Am späten Nachmittag wurde ein politisch aktiver Jugendlicher von drei Rechten aus einem Auto heraus angesprochen mit »Wie läufst du denn hier rum«. Einer der Rechten stieg aus dem Auto und schlug den Jugendlichen ins Gesicht. Danach drohte er ihn umzubringen, wenn er zur Polizei ginge.  (Quelle: OPP)
07.02.2013  » Prenzlau / Uckermark
Prenzlau Der für den bestialischem Mord an Marinus Schöberl mit verurteilte Sebastian F. beleidigte einen vietnamesischen Imbissbetreiber rassistisch und drohte den Imbiss zu zerstören. Beim Verlassen des Imbisses attackierte er einen Punk.  (Quelle: gegenrede)
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Antidiskriminierung

Gegen den Strom: Bild 7

Beratung Betroffener rassistischer Diskriminierung

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2012-09-05
Source: OPP

Urteil gegen Zossener Neonazi ist rechtskräftig

Nach nur einer Stunde endete am 03. September 2012 das Revisionsverfahren am Potsdamer Landgericht mit der Rücknahme des Berufungsantrags. Der 26-jährige Neonazi, Daniel T., muss nach dem Brandanschlag auf das Haus der Demokratie in Zossen für drei Jahre und acht Monate in Haft.

Mit seiner Berufung wollte der Verurteilte eine mildere Strafe erreichen. Sein Pflichtverteidiger gab an, dass sich Daniel T. angeblich aus dem Milieu zurückgezogen habe und dort auch nicht mehr aktiv gewesen sei.

Richter und Staatsanwaltschaft widerlegten die vom Verteidiger angeführte Begründung für ein milderes Urteil. Daniel T. betonte seine nationalsozialistische Gesinnung, er habe jedoch »politisch alles eingestellt« aus einem »Gefühl der absoluten Enttäuschung« gegenüber den Menschen und weil er eingesehen habe, dass mit Straftaten kein neuer Staat aufgebaut werden könne.

Im November 2011 wurde Daniel T. wegen Anstiftung zur Brandstiftung auf das Haus der Demokratie am 23.Januar 2010, wegen diverser Propagandadelikte, Störung einer Holocaust Gedenkveranstaltung, Volksverhetzung, Sachbeschädigungen und Morddrohungen zu einer Gesamtstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Dabei bewertet das Gericht schon damals seine politische Gesinnung und seine Beweggründe als strafverschärfend.

Der Brandanschlag war Teil einer Serie von Aktionen der »Freien Kräfte Teltow-Fläming« gegen die Bürgerinitiative »Zossen zeigt Gesicht«, die sich seit 2009 dem zunehmenden Rechtsextremismus in ihrer Stadt entgegen gestellt hatten und seither massiven Angriffen aus der rechten Szene ausgesetzt waren.

(ulim)

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