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Antidiskriminierung

Antidiskriminierung
Source: Stefan Gloede

Beratung Betroffener rassistischer Diskriminierung

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CHRONOLOGIE

Haskenkreuz an Dönerimbiss. Quelle: de.indymedia.org

Rechte Gewalt in Brandenburg


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06.01.2012  » Neuruppin / Ostprignitz-Ruppin
Neuruppin Ein 40-jähriger Pakistaner wurde an seinem mobilen Verkaufsstand von einem Mann beleidigt und bedroht. Als der Betroffene den Stand verließ, um die Situation zu entschärften, schlug der Angreifer auf ihn ein und bedrohte ihn weiter. Als umstehende Passanten eingriffen, ließ der Täter von dem Betroffenen ab.  (Quelle: IW)
27.12.2011  » Frankfurt (Oder) / Frankfurt (Oder)
Frankfurt (Oder) Bei einem Hallenfußballturnier wurden Team und Fans einer Berliner Mannschaft von rechten Hooligans als "Juden" beschimpft und bedroht. Bei der vorzeitigen Abreise der Berliner wurden sie mit Steinen, Flaschen und Feuerwerkskörpern beworfen.  (Quelle: Lila Kanal)
12.12.2011  » Frankfurt (Oder) / Frankfurt (Oder)
Frankfurt (Oder) Nach einem Punkkonzert wurden zwei Jugendliche von drei Männern als »Zecken« und »dreckige Punks« beschimpft und angegriffen. Eine Person wurde durch Schläge verletzt, die zweite Person verletzte sich beim Fluchtversuch.  (Quelle: BOrG FFO)
10.12.2011  » Oranienburg / Oberhavel
Oranienburg Am Bahnhof wurde alternativer Jugendlicher durch einen Neonazi aus einer siebenköpfigen Gruppe angegriffen. Nach einer verbalen Auseinandersetzung schlug der Neonazi auf den Jugendlichen ein, bis die Polizei ein schritt. Es wurde Anzeige erstattet.  (Quelle: Oranienburger Register)
05.12.2011  » Frankfurt (Oder) / Frankfurt (Oder)
Frankfurt (Oder) Ein 28-jähriger Mann aus Sierra Leone wurde aus rassistischen Motiven angegriffen und geschlagen. Der Betroffene war erst wenige Tage zuvor attackiert worden.  (Quelle: Polizei)
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2009-01-06

Schärfere Strafen für rechte Gewalt?

Opfer rechter Gewalt haben oft wenig Vertrauen in Polizei und Justiz. Ein Grund ist, dass die diskriminierenden Tatmotive vor Gericht oft wenig Beachtung finden. Das könnte sich ändern, wenn der Bundestag dem Entwurf einer Gesetzesänderung des Bundesrats zustimmte.

Gerichte müssten dann klären, ob eine Tat aus rassistischen, fremdenfeindlichen oder menschenverachtenden Motiven begangen wurde, denn solche Taten sollen in Zukunft mit Gefängnis geahndet werden.

Derzeit sind Geldbußen und Bewährungsstrafen die Regel, wenn das Führungszeugnis sauber und die Sozialprognose gut ist. Rechte sehen solche Strafen als Freisprüche zweiter Klasse, argumentiert der Bundesrat. Das stimmt oft. Warum aber werden dann nicht die Mängel der Bewährungshilfe beseitigt? Die Haftstrafen sollen auch dazu dienen, NachahmerInnen abzuschrecken, so die Begründung.

Dass hohe Strafen allgemein abschreckend wirken, ist eine populäre Annahme. Einen Beleg dafür gibt es aber nicht. Gesetzlich ist die Haftstrafe die »Ultima Ratio«. Bei vielen rechten Gewalttaten ist dieses Mittel notwendig. Gerichte können Haftstrafen gegen Rechte bereits verhängen, und sie tun das auch. Sie müssen sie nur begründen. Das sei aber zu aufwendig, meinen die Länder. Weil Gerichte lieber Bewährungsstrafen aussprechen, sollen sie zu Haftstrafen verpflichtet werden? Das ist bedenklich. Ist es zu viel verlangt, dass ein Gericht darlegen muss, weshalb ein rechter Gewalttäter ins Gefängnis soll?

Opferperspektive e.V.

(OPP)

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