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Antidiskriminierung

Antidiskriminierung
Source: Stefan Gloede

Beratung Betroffener rassistischer Diskriminierung

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CHRONOLOGIE

Haskenkreuz an Dönerimbiss. Quelle: de.indymedia.org

Rechte Gewalt in Brandenburg


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06.01.2012  » Neuruppin / Ostprignitz-Ruppin
Neuruppin Ein 40-jähriger Pakistaner wurde an seinem mobilen Verkaufsstand von einem Mann beleidigt und bedroht. Als der Betroffene den Stand verließ, um die Situation zu entschärften, schlug der Angreifer auf ihn ein und bedrohte ihn weiter. Als umstehende Passanten eingriffen, ließ der Täter von dem Betroffenen ab.  (Quelle: IW)
27.12.2011  » Frankfurt (Oder) / Frankfurt (Oder)
Frankfurt (Oder) Bei einem Hallenfußballturnier wurden Team und Fans einer Berliner Mannschaft von rechten Hooligans als "Juden" beschimpft und bedroht. Bei der vorzeitigen Abreise der Berliner wurden sie mit Steinen, Flaschen und Feuerwerkskörpern beworfen.  (Quelle: Lila Kanal)
12.12.2011  » Frankfurt (Oder) / Frankfurt (Oder)
Frankfurt (Oder) Nach einem Punkkonzert wurden zwei Jugendliche von drei Männern als »Zecken« und »dreckige Punks« beschimpft und angegriffen. Eine Person wurde durch Schläge verletzt, die zweite Person verletzte sich beim Fluchtversuch.  (Quelle: BOrG FFO)
10.12.2011  » Oranienburg / Oberhavel
Oranienburg Am Bahnhof wurde alternativer Jugendlicher durch einen Neonazi aus einer siebenköpfigen Gruppe angegriffen. Nach einer verbalen Auseinandersetzung schlug der Neonazi auf den Jugendlichen ein, bis die Polizei ein schritt. Es wurde Anzeige erstattet.  (Quelle: Oranienburger Register)
05.12.2011  » Frankfurt (Oder) / Frankfurt (Oder)
Frankfurt (Oder) Ein 28-jähriger Mann aus Sierra Leone wurde aus rassistischen Motiven angegriffen und geschlagen. Der Betroffene war erst wenige Tage zuvor attackiert worden.  (Quelle: Polizei)
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2009-01-05

Mindeststrafen für Hasskriminalität

Seit acht Jahren will die brandenburgische Landesregierung durchsetzen, dass Hass- und Vorurteilskriminalität schärfer bestraft wird. Am 4. Juli 2008 ist es ihr im dritten Anlauf gelungen, die Mehrheit im Bundesrat von der Notwendigkeit einer Gesetzesänderung zu überzeugen.

Der vom Bundesrat verabschiedete Entwurf wird mit dem politischen Charakter und den Auswirkungen solcher Taten begründet:

»Der Angriff erfolgt (…) jeweils nicht gegen das Opfer als Individuum, sondern exemplarisch als Repräsentant einer dem Täter verhassten Menschengruppe und ist deshalb geeignet, Angst und Schrecken in der Bevölkerung, vornehmlich bei all jenen Personen zu verbreiten, die ebenfalls diese Merkmale des Opfers aufweisen.«

Der Staat müsse, so der Bundesrat, schon im Gesetz deutlich machen, dass solche Taten Angriffe auf die gesellschaftliche Ordnung darstellten. Die Reaktion der Justiz müsse deshalb, über die Bestrafung Einzelner hinaus, eine abschreckende Wirkung auf die Gesellschaft haben. Um diese Ziele zu erreichen, hat der Bundesrat dem Bundestag Änderungen in drei Paragrafen des Strafgesetzbuches vorgeschlagen.

Nach der in den »Grundsätzen der Strafzumessung« (§ 46 StGB) beschriebenen Abwägung von strafmildernden und strafschärfenden Aspekten einer Tat sind unter anderem »die Beweggründe und die Ziele des Täters« sowie die »Gesinnung, die aus der Tat spricht« zu prüfen. Da in der gängigen Rechtspraxis die politische Tatmotivation oft nicht berücksichtigt wird, soll ausdrücklich vorgeschrieben werden, dass »menschenverachtende, rassistische oder fremdenfeindliche« Ziele und Beweggründe gewürdigt werden müssen. Davon verspricht sich der Bundesrat auch, dass Polizei und Staatsanwaltschaften politischen Tatmotiven mehr Aufmerksamkeit widmen.

Wenn etwa rassistische Motive festgestellt werden, sollen künftig Haft- anstelle von Geldstrafen verhängt und die Aussetzung zur Bewährung erschwert werden. § 47 StGB, »Kurze Freiheitsstrafen nur in Ausnahmefällen«, besagt bislang, dass eine Haftstrafe dann verhängt werden darf, wenn nur so auf TäterInnen eingewirkt werden kann oder es zur »Verteidigung der Rechtsordnung« notwendig ist. Dasselbe Prinzip gilt in § 56 StGB, »Strafaussetzung«: Nur in begründeten Ausnahmefällen sollen Freiheitsstrafen vollzogen werden. Die Gesetzesänderung würde dieses Ausnahmeprinzip für die Hasskriminalität umkehren: Haft wäre die Regel, eine Geldstrafe oder die Aussetzung zur Bewährung die Ausnahme.

(OPP)

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