Source: OPP
Innenminister will von »Negern« reden dürfen
Am 1. April 2009 fällte das Landgericht Neuruppin ein beachtenswertes Urteil: Es wertete die Beleidigung »Neger« als fremdenfeindlich und herabwürdigend. Auch lud die Polizei erstmals die Opferperspektive ein. Bei einer Fortbildung sollen PolizistInnen sensibilisiert werden, weil sie in der Vergangenheit Schwarze als »Neger« bezeichnet hatten.
Ausgerechnet ihr oberster Dienstherr führt dieses Anliegen nun mit seinem Buch »Politische Korrektheit. Das Schlachtfeld der Tugendwächter« ad absurdum. Dort schreibt er: Der Wortursprung sei »eigentlich denkbar harmlos«.
Den beleidigenden Charakter und die koloniale Herkunft des Begriffs »Neger« nimmt der Brandenburger Innenminister nicht ernst. Jörg Schönbohm (CDU) sieht die Meinungsfreiheit in Gefahr, wenn Wörter wie »Neger« für ihre rassistische Bedeutung kritisiert werden.
Der Innenminister verkennt offensichtlich, dass die Meidung von beleidigenden Begriffen nichts mit fehlender Freiheit der Rede zu tun hat. Allen, die um die Wirkung von Worten wissen, hat Jörg Schönbohm einen Bärendienst erwiesen.
(mabe)

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