Gründung des Netzwerks für Opfer rechter Gewalt

Netzwerk für Opfer rechter Gewalt fordert für Flüchtlinge, die Opfer rassistischer Angriffe wurden:

  • dauerhaftes Bleiberecht aus humanitären Gründen für schwertraumatisierte Opfer,
  • schnelle Umverteilung traumatisierter Opfer an einen Wohnort ihrer Wahl
  • unbürokratische Hilfe und Erstattung von Leistungen zurphysischen und psychischen Rehabilitation
  • In den vergangenen zwei Jahren entstanden im Land Brandenburg fünf Projekte, die Opfer rassistischer und faschistischer Angriffe beraten und unterstützen. Im September 2000 haben sich
    Anlaufstelle für Opfer rechtsextremer Gewalt – Südbrandenburg,
    Beratungsgruppe für Opfer rechter Gewalt – Strausberg,
    Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt – Frankfurt (Oder),
    Kontakt- und Beratungsstelle für Opfer rechtsextremer Gewalt – Bernau
    und Opferperspektive e.V.
    zum Netzwerk für Opfer rechter Gewalt zusammengefunden.

    Im Mittelpunkt der Arbeit des Netzwerks wie auch der einzelnen Projekte stehen die Opfer rechtsextremer Gewalt: zum einen ihre ganz konkrete Unterstützung, ihre Beratung und Begleitung, zum anderen ihre Lebenssituation, die alltägliche Bedrohung und gesellschaftliche Ausgrenzung von MigrantInnen, nicht-rechten Jugendlichen oder Obdachlosen. Ihre Situation öffentlich zu machen und gemeinsam mit den Betroffenen politische und soziale Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln, ist eine wichtige Aufgabe des Netzwerkes wie auch der einzelnen Initiativen.

    Denn die Stärkung der Opfer rassistischer und faschistischer Angriffe ist nicht nur aus Menschlichkeit geboten, sie ist auch ein wirksames Mittel im Kampf gegen Rechtsextremismus.
    Asylsuchende sind in besonderem Maß von rassistischen Angriffen betroffen.

    Für sie ist diese Gewalt Teil rassistischer Normalität, die sie sowohl im täglichen Zusammentreffen mit Deutschen als auch durch Gesetze und Verordnungen erleben müssen. Während rassistische Jugendliche Asylsuchende angreifen, um die »Ausländer raus« zu haben, schiebt der Staat sie ab. Während Asylsuchende per Gesetz zu Menschen zweiter Klasse degradiert werden, behandelt die Mehrheit der deutschen Bevölkerung sie genau so. Während Rechtsextreme No-Go-Areas für Nicht-Deutsche ausrufen, schränkt die »Residenzpflicht« die Bewegungsfreiheit Asylsuchender massiv ein.

    Wer gegen Rechtsextremismus aktiv werden will, muß sich gegen die staatliche Diskriminierung der Asylsuchenden wenden.
    In den letzten Wochen wurde in Brandenburg über die »Ausländerpolitik« des Landes diskutiert. Einzelfälle machen deutlich, wie Behörden mit Nicht-Deutschen und mit Opfern rassistischer Angriffe umgehen. Und, so wurde gesagt, wenn überhaupt, solle nun nach Prüfung von Einzelfällen großzügiger entschieden werden. Doch es handelt sich nicht um Einzelfälle, Flüchtlinge sind nach Angriffen in der Regel mit einem System diskriminierender Verordnungen konfrontiert.

    Einige Beispiele mehr:

  • Der pakistanische Asylbewerber Khalid M. wurde in diesem Jahr in Rathenow sechsmal von Rechtsextremen angegriffen. Er ist schwer traumatisiert. Weil Khalid M. gemeinsam mit anderenAsylsuchenden versuchte, die Situation in Rathenow öffentlich zu machen, ist er in der Stadt bekannt und wird immer wieder bedroht. Ein Antrag auf Umverteilung nach Berlin, wo Khalid M. psychotherapeutisch behandelt wird, wurde von der Ausländerbehörde bisher abgelehnt.
  • Der Kenianer John N. wurde im letzten Jahr gemeinsam mit 10 anderen Asylbewerbern in Cottbus von etwa 20 Rechtsextremen angegriffen und verletzt. Anfang 2000 forderte die Ausländerbehörde ihn auf, Vorkehrungen für seine Ausreise zu treffen. Da am Amtsgericht Cottbus derzeit wegen des Angriffs verhandelt wird, wurden diese Maßnahmen vorläufig ausgesetzt. Nach Abschluß des Gerichtsverfahrens ist John N. jedoch akut von einer Abschiebung bedroht.
  • Luc Marcel I. aus Kamerun wurde im April 2000 in Neustadt/Dosse von fünf deutschen Jugendlichen rassistisch beschimpft, verfolgt und zusammengeschlagen. Seitdem leidet er unter einer posttraumatischen Belastungsstörung: Angst, Schlafstörungen, Depressionen. In Berlin hat er einen Psychotherapeuten gefunden, doch die Ausländerbehörde will ihn abschieben.
  • Flüchtlinge sind nach einem rassistischen Angriff nicht selten traumatisiert. Nur dauerhaftes Bleiberecht und ein Aufenthaltsort, in dem sich der Traumatisierte sicher vor weiteren Angriffen fühlen kann, schaffen die notwendigen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Traumatherapie.

    Flüchtlinge erhalten in der Regel nur 80% der Regel-Sozialleistungen. Krankenversorgung erhalten sie nur in Notfällen. Das Genehmigungsverfahren zur Übernahme von Therapiekosten, Zahnersatz oder anderen Folgekosten ist in der Regel mit großem bürokratischen Aufwand verbunden.

    Die Asylsuchenden haben in Brandenburg Schutz vor der Gewalt in ihren Heimatländern gesucht und sind hier erneut mit Gewalt konfrontiert worden. Es ist nun eine Frage der Menschlichkeit, ihnen dauerhaft Schutz und Sicherheit zu gewähren.

    Das Netzwerk für Opfer rechter Gewalt fordert daher für Flüchtlinge, die Opfer rassistischer Angriffe wurden:

  • dauerhaftes Bleiberecht aus humanitären Gründen für schwer traumatisierte Opfer
  • schnelle Umverteilung für traumatisierte Opfer an einen Wohnort ihrer Wahl
  • unbürokratische Hilfe und Erstattung von Leistungen zur physischen und psychischen Rehabilitation
  • Uneingeschränkt unterstützen die Projekte des Netzwerks die Forderungen von Flüchtlingsinitiativen nach einem Bleiberecht für alle Flüchtlinge, nach Abschaffung der Residenzpflicht, Aufhebung des Arbeits- und Bildungsverbots und des Asylbewerberleistungsgesetzes. Bund, Länder und Kommunen sind gefordert, sich mit den Opfern rassistischer Angriffe deutlich und unbedingt zu solidarisieren, ihre staatliche Diskriminierung zu beenden und eine grundlegende Änderung ihrer Lebenssituation zu bewirken.

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