Verfahren gegen Irmela Mensah-Schramm ohne Auflagen eingestellt

Der für Morgen anberaumte Prozess vor dem Amtsgericht Zossen gegen Frau Mensah-Schramm ist heute kurzfristig abgesagt worden. Das Verfahren wurde ohne Auflagen eingestellt.

Frau Mensah-Schramm hatte Anfang des Jahres ihren Protest gegen eine Neonazi-Kundgebung unter anderem durch das Zeigen des sogenannten Stinkefingers ausgedrückt. Ein Teilnehmer der rechten Kundgebung zeigte sie daraufhin an (siehe Pressemitteilung der Opferperspektive vom 27.10.2015).

„Wir begrüßen sehr, dass der Prozess gegen Frau Mensah-Schramm in letzter Minute eingestellt wurde. Für uns ist dies ein deutliches Zeichen für den legitimen Protest gegen Neonazis und rechte Aufmärsche“, meint dazu Martin Vesely von dem Verein Opferperspektive.

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