Prozesse gegen zwei Punks

Während der eine, der beiden Punks, freigesprochen wurde, weil ihm eindeutig Notwehr nachzuweisen war, wurde der andere wegen des Messerstichs zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

Das Gericht erkannte zwar an, das hier ein rechtswidriger Angriff der Nazis vorlag und das sich die beiden Punks nur verteidigen wollten, doch die Verteidigung mit dem Messer, so die Richterin, war angeblich nicht mehr vom Notwehrrecht gedeckt. Der angegriffene Punk, der bauchseitig auf dem Boden lag, hätte dem angreifenden Nazi, der schon auf dessen Rücken lag, nämlich sagen müssen, das er ein Messer in der Hand hält, so die Richterin weiter. Doch selbst der Bundesgerichtshof, die höchste deutsche Gerichtsinstanz, ist da anderer Meinung. In mehreren Urteilen zu ähnlichen Fällen, waren die Handlungen voll vom Notwehrrecht gedeckt.

So zeigt dieser Prozess nur all zu sehr, wie die Justiz ihren erst vor kurzen proklamierten »Kampf gegen Rechts« versteht: Da wird ein rechtsextremer Bundeswehrsoldat im Mai dieses Jahres in Rathenow freigesprochen, nach dem er und andere ein Auto mit linksorientierten Jugendlichen attackierte und einen Bürger, der sich dazwischen stellte, mit einer Spitzhacke erheblich verletzte, und hier wird ein Punk verurteilt, weil er einen angreifenden Nazi abwehrte.

Da erstaunt dann auch nicht das in beiden Fällen der selbe Staatsanwalt aus Falkensee fungierte, der einerseits im erstgenannten Fall den Freispruch fordert, weil ihm die Auseinandersetzungen zwischen rechten und linken Gruppen in Rathenow langsam nervten und sich die Gruppierungen doch lieber unter sich einigen sollten (!), und im Fall der Punks einen Antrag auf eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten zur Bewährung stellt, die noch über der Strafforderung des Verteidigers des »geschädigten« Nazis, der 12 Monate forderte, und noch weiter über dem Urteil der Richterin lag.

Wir fordern die Wiederaufnahme des Verfahrens sowie Ermittlungen gegen die Angreifer!

No Justice, No Peace!

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