Zweimal DM 3000 Strafe – das letzte Wort im Prozeß gegen Lauchhammer Biker?

Bis zum 10. April 2001 sind DM 4.098,20 an Spenden eingegangen. Wir danken allen Spenderinnen und Spendern im Namen von Fadul F. und Luciano G. und hoffen auf weitere Eingänge!

Im gestrigen Prozeß gegen zwei Biker des Motorradclubs »Bones« in Lauchhammer, wurden der 30-jährige Torsten K. wegen einfacher Körperverletzung sowie der 29-jährige Jonny Sch. wegen Behilfe zu 60 Tagessätzen á DM 50 bzw. 30 Tagessätzen á DM 100 verurteilt. Sie waren beschuldigt worden, den sudanesischen Asylbewerber Omer F. so schwer verletzt zu haben, daß er mehrere Tage im Krankenhaus verbringen mußte und sich seit fast drei Jahren in therapeutischer Behandlung befindet. Auch der zu Hilfe eilenden Sudanesen Luciano G. wurde leicht verletzt, konnte aber fliehen.
Die Tat geschah schon im März 98 in Lauchhammer in einem Jugendclub.
Daß die Angeklagten überhaupt verurteilt wurden grenzt an ein Wunder:

* Wichtige Augenzeugen wurden erst ein Jahr später polizeilich vernommen, denn viele hatten sich aus Angst vor Repressalien nicht als Zeuge zur Verfügung gestellt. Noch an den beiden Verhandlungstagen war den jugendlichen Zeugen ihre Angst vor den gestandenen Bikern deutlich anzumerken. Einige von ihnen berichteten von vorausgegangenen Gewalttätigkeiten.

* Die ermittelnde Polizei schien keinen besonderen Verfolgungseifer an den Tag zu legen. Keinem der Zeugen wurden Lichtbilder vorgelegt, Beschuldigte wurden schriftlich dazu aufgefordert, zur Sache Stellung zu nehmen, als handele es sich um ein einfaches Verkehrsdelikt.

* Auch in der Staatsanwaltschaft ist »nicht so zügig gearbeitet worden, wie es hätte sein sollen«, so die Oberstaatsanwältin Hertwig zum Tagesspiegel im Januar 1999. Im März 2000 kam es dann endlich zur Anklageerhebung.

* Fast ein weiteres Jahr mußte vergehen bis das Amtsgericht Senftenberg schließlich Verhandlungstermine ansetzte. In der Urteilsbegründung wurde dies u.a. mit der notwendigen Bewilligung von Anträgen, wie der auf Prozeßkostenhilfe für die Nebenkläger, begründet.

Schließlich wird in der Urteilsbegründung ein rassistischer Tathintergrund zurückgewiesen, obwohl bekannt ist,

* daß einer der Angeklagten im letzten Jahr in der Nullnummer einer verbotenen Blood & Honour Jugendzeitschrift inseriert hatte, also über einschlägige Kontakte in die rechte Szene verfügen muss,

* daß 1998 auf dem Gelände des MC »Bones« in Lauchhammer Konzerte mit verbotenen rechtsextremen Skinhead-Bands stattfanden,

* daß während des Angriffs einer der Jugendlichen als »N-Wort freund« beschimpft wurde,

* daß nach dem Angriff ein führendes Mitglied der Lauchhammer »Bones« äußerte, die Jugendlichen des Clubs seien selbst an dem Angriff Schuld, da sie sich mit diesem »N-Wort-pack« abgeben würden.

Wer in diesem Zusammenspiel von Angst, Desinteresse und widriger Umstände auf der Strecke bleibt, sind die Opfer der Tat. Sie bleiben ohne ein Wort des Bedauerns von Seiten der Täter oder der Anteilnahme von Seiten des Gerichts, ohne zumindest die Genugtuung einer gerechten Strafe. Und die jugendlichen Zeugen, die den Mut hatten, schließlich doch gegen die Biker auszusagen, werden auf fatale Weise in ihrer Angst bestätigt, daß man gegen »die Bones« eben nicht ankommt.

Omer F. und Luciano G. haben angekündigt, in Berufung zu gehen. Die Opferperspektive unterstützt sie dabei und richtet ein Spendenkonto ein, um die Kosten des Berufungsverfahrens (rund DM 10.000) zu decken:

Konto-Nr. 350 201 67 03; Mittelbrandenburgischen Sparkasse Potsdam; BLZ 160 500 00; Stichwort: »Lauchhammer«

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