Gerichtsverfahren zum Angriff auf Gegendemonstranten des sogenannten »Heldengedenkens«

Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten gemeinschaftliche Nötigung, Raub und gefährliche Körperverletzung vor. Jennifer K. soll am 16. November 2006 gemeinsam mit Mittätern Jugendliche angegriffen haben, die auf dem Weg zu einer Protestdemonstration gegen das neonazistische »Heldengedenken« waren.

Die Gegendemonstranten wurden in der Straßenbahn in Frankfurt (Oder) von den Rechten als »Antifazecken« beschimpft und genötigt auszusteigen; sonst drohe ihnen an der Endhaltestelle ein »Blutbad«. Die Jugendlichen verließen die Bahn an der nächsten Haltestelle. Dabei wurde ein junger Mann von der Angeklagten mit ihrem Kampfhund bedroht und zur Herausgabe seines Rucksacks gezwungen. Beim Aussteigen wurden sie geschlagen, anschließend von einigen der Rechten verfolgt. Die Demonstranten konnten fliehen. Einige erlitten leichte Verletzungen. Erschreckend ist die Untätigkeit der Fahrgäste: Niemand griff ein oder rief die Polizei.

Das Verfahren gegen zwei Mitangeklagte wurde im April dieses Jahres eingestellt; bei dem Angeklagten Tommy K. in Hinblick auf ein zu erwartendes Strafmaß wegen gemeinschaflicher Körperverletzung gegen linke Jugendliche im Rahmen eines Informationsstandes der NPD in Frankfurt (Oder). Das Urteil wurde am 5. Juni 2008 verkündet.

Ein Geschädigter tritt als Nebenkläger im Gerichtsverfahren auf.

Für Rückfragen stehen Ihnen Judith Porath von der Opferperspektive unter 0151 59100082 zur Verfügung.

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