Berufungsverfahren vor dem Cottbuser Landgericht wegen Angriff auf Kenianer

Dem Kenianer Daniel K. war zuvor, gemeinsam mit seinem Begleiter, der Zutritt zu einer Tanzveranstaltung in der Gaststätte verweigert worden. Später wurden sie vom Betreiber aufgefordert, das Lokal zu verlassen, da es angeblich schließen sollte. Die anderen – deutschen – Gäste durften weiter feiern. Der Angeklagte stieß daraufhin den Asylbewerber ohne Anlass mit dem Kopf und schlug mit Fäusten auf ihn ein. Das Opfer trug eine Unterkieferfraktur davon, außerdem wurden ihm zwei Schneidezähne ausgeschlagen. Er musste knapp zwei Wochen im Krankenhaus verbringen.
Am 10. Februar 2000 wurde der Täter vom Amtsgericht Bad Liebenwerda durch die Richterin Blanke freigesprochen.

Dieses Urteil ist besonders im Zusammenhang mit den Umständen nur als skandalös zu bezeichnen: Der Begleiter des Opfers, ebenfalls ein Asylbewerber aus Kenia, wurde von der Polizei nicht vernommen. Als er zur Verhandlung nicht erschien, verzichtete auch das Gericht auf seine Aussage.

Im Oktober 1999 wurde Daniel K. auf dem Weg zu seiner Anwältin nach Berlin von der Polizei festgenommen und in Abschiebehaft gebracht.
Am 05. Januar 2000 machte Daniel K. eine Zeugenaussage für das Gericht. Am 12. Januar 2000 wurde sein Antrag auf Prozesskostenhilfe und die Beiordnung einer Rechtsanwältin als Nebenklage-Vertreterin oder Zeugenbeistand durch das Gericht abgewiesen.

Obwohl dem Gericht bekannt war, dass Daniel K. am 13. Januar 2000 nach Kenia abgeschoben werden sollte, unternahm das Gericht nichts, dies aufzuschieben oder zu verhindern. Stattdessen begründet es die Ablehnung der Beiordnung einer Anwältin mit einer »einfachen Sach- und Rechtslage« und damit, dass dem Betroffenen mit Hilfe des Gerichtes und eines Dolmetschers die »Möglichkeit des Verstehens und Verfolgens« gegeben wäre – obwohl er selbst an der Hauptverhandlung nicht mehr teilnehmen konnte.

Das Urteil wurde der Anwältin von Daniel K. erst einen Monat später und erst nach Anfrage zugestellt. Sie legte daraufhin Berufung ein.
Daniel K. tauchte am 13. Januar 2000 unter und wurde am 29. Februar 2000 von der Polizei aufgegriffen, in Abschiebehaft verbracht und am 25. April 2000 nach Kenia abgeschoben.
Für das Verfahren am 29. November 2001 wird Daniel K. aus Kenia nach Deutschland geladen. Dem zuständigen Richter am Landgericht Braunsdorf ist außerdem zu verdanken, dass der zweite Asylbewerber als Zeuge ausfindig gemacht und geladen werden konnte.

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