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	<title>Fallberichte - Opferperspektive e.V. Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Brandenburg</title>
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		<title>Zivilcourage oder Provokation?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[mo]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Apr 2007 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles & Termine]]></category>
		<category><![CDATA[Fallberichte]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsprozess]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am Donnerstag, den 19. April 2007, wird das Amtsgericht Lübben im Prozess gegen Marc K. und  Marco S. das Urteil sprechen. Den Angeklagten wird vorgeworfen, im Mai 2006 auf einer privaten Feier einen 15jährigen Jugendlichen geschlagen und getreten zu haben, nachdem dieser seine antifaschistische Haltung zum Ausdruck gebracht hatte. Die Verhandlung beginnt um 9.30 Uhr im Saal 4.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Geburtstagsfeier einer Freundin endete am 27.05.2006 für einen 15jährigen aus Krausnick mit einer Gehirnerschütterung. Wie es dazu kam, wurde am ersten Verhandlungstag am 29.3.2007 weitgehend rekonstruiert. Am späteren Abend trafen die Angeklagten Marc K. und Marco S. mit weiteren Freunden ein. Nachdem die Angeklagten im Gespräch mit dem Opfer offensiv ihre rechtsextreme Einstellungen vertreten haben, u.a. Rassismus als „gute Sache“ bezeichneten und „Heil Hitler“ riefen, gab das Opfer zu verstehen, dass „Nazis“ auf dem Fest nicht erwünscht seien. Einige Zeit später, nachdem weitere Freunde der Angeklagten auf dem Fest erschienen waren, suchten Marc K. und Marco S. das Opfer, welches sich in einen anderen Teil des Grundstückes zurück gezogen hatte, auf, schlugen es ins Gesicht und traten auf den auf dem Boden liegenden ein. Das Fest wurde von den Gastgebern aufgelöst. Von der Straße waren, so berichteten die Gastgeber als Zeugen in der Hauptverhandlung, noch einige Zeit Heil-Hitler-Rufe und das Singen rechter Lieder zu hören.</p>
<p>Im Gerichtssaal stand immer wieder die Frage im Raum, ob das Opfer den Angriff durch seine explizite Positionierung gegen Rechtsextremismus provoziert habe. Für die Prozessbeobachter stellte sich die Frage: Ist es so unüblich, dass widersprochen wird, wenn rechtsextremes Gedankengut offensiv vertreten wird, dass es als Provokation wahrgenommen wird?<br />
U.a. durch den „Bunker 88“ in Lübben ist die rechte Szene in der Region fest verankert und hat eine stark einschüchternde Wirkung auf Betroffene und potenziell Betroffene. Für den Geschädigten war dieser Vorfall nicht der Erste der Art. Aber erst jetzt wagte er, eine Anzeige zu stellen. Auch für die Angeklagten war es nicht das erste Mal, dass sie ihre rechtsextreme Haltung offensiv zum Ausdruck brachten und nicht vor Gewaltanwendung zurückschreckten, um Macht auszuüben. Selbst der Verteidiger von Marcus S. schien ernsthaft schockiert angesichts der Menschenverachtung, die aus den Taten spricht, für die sein Mandant bereits schuldig gesprochen wurde. Bisher allerdings fast ohne Konsequenzen.<br />
Ein deutliches Zeichen, dass die Durchsetzung rechter Ideologie mit Gewalt nicht geduldet wird und Zivilcourage erwünscht ist, ist nicht nur für den Geschädigten in diesem Fall wichtig. Es ist zu erwarten, dass mit dem Urteil, welches der vorsitzende Richter Lehmann am kommenden Donnerstag sprechen wird, auch ein über die einzelne Tat heraus reichendes Signal gesendet wird.</p><p>The post <a href="https://www.opferperspektive.de/materialien/aktuelles_termine/zivilcourage-oder-provokation">Zivilcourage oder Provokation?</a> first appeared on <a href="https://www.opferperspektive.de">Opferperspektive e.V. Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Brandenburg</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Potsdam: Freispruch nach Konflikt mit der Bundespolizei</title>
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		<dc:creator><![CDATA[mo]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 08 Mar 2007 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles & Termine]]></category>
		<category><![CDATA[Fallberichte]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[rassistischer Angriff]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Amtsgericht Potsdam hat einen Berliner Doktoranden freigesprochen, der wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt war. Der Afrikaner war im Juli 2004 von Fußballfans am Potsdamer Hauptbahnhof rassistisch beschimpft und geschlagen worden. Anschließend war es zu einem Konflikt mit den eintreffenden Beamten der Bundespolizei gekommen. Die Opferperspektive vermutet rassistische Einstellungen als Ursache dafür, dass die Beamten die Situation falsch einschätzten.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Strafanzeige gegen den aus Kamerun stammenden Sozialwissenschaftler Christopher N. (38) ist datiert auf den 17. Juli 2004. Ein Dienststellenleiter der Bundespolizei hatte sie nach einem Einsatz von drei seiner Beamten am Potsdamer Hauptbahnhof gestellt.</p>
<p>Einer der Beamten, Knut B. (38), erinnerte sich in seiner Aussage vor dem Amtsgericht Potsdam daran, dass er mit zwei weiteren Beamten am Abend des 17. Juli 2004 aufgrund eines Notrufs zum Gleis 4 des Hauptbahnhofs gerufen worden sei. Dort angekommen, habe sich eine Auseinandersetzung zwischen etwa 30 BFC Anhängern und 12 Afrikanern abgespielt. Die Afrikaner hätten beim Eintreffen der Beamten begonnen, die Fußballfans zu provozieren, schilderte der Polizist. Die »Mentalität der Schwarzafrikaner« habe für einen hohen Geräuschpegel und eine aufgeheizte Stimmung gesorgt, gab Knut B. seine Wahrnehmung zu Protokoll. Christopher N. habe sich dabei als »Rädelsführer« hervorgetan und die Deutschen verbal attackiert. Zudem habe der Angeklagte versucht, sich an Knut B. vorbei zu drängen, um zu den BFC-Fans zu gelangen. Der Beamte habe einen Platzverweis ausgesprochen, dem der Angeklagte aber nicht nachgekommen sei. Weiter berichtete der Beamte, dass Christopher N. versucht habe, sich einer Personalienfeststellung zu entziehen.</p>
<p>Der zweite Polizeizeuge, Stefan A. (30), äußerte die Vermutung, dass der Angeklagte versucht habe, seinem Kollegen »etwas beizubringen«. Der Afrikaner habe dabei »wild gestikuliert« und vehement versucht, zu dem Pulk der Fußballanhänger vorzudringen. Die dritte Polizeizeugin, Nicole B. (31), konnte sich nur noch allgemein daran erinnern, dass geschubst und gedrängelt worden sei.</p>
<p>Ein ganz anderes Bild der Situation hatten zuvor der Angeklagte sowie zwei weitere Zeugen in umfangreichen Aussagen gezeichnet. Christopher N. berichtete, dass er vor dem Eintreffen der Beamten Opfer einer rassistisch motivierten Körperverletzung geworden sei: Beim Einsteigen in den Wagon eines Zuges sei ihm ein Bein gestellt worden, so dass er stolperte. Auf seine Frage hin, was das solle, habe eine Person geantwortet: »Nigger haben in Deutschland nichts zu suchen«.<br />
Gleichzeitig skandierte, so Christopher N., eine Gruppe von im Abteil befindlichen BFC-Fans »White Power!« und zeigte den Hitlergruß. In dieser Situation habe er von einer Person aus dieser Gruppe einen Schlag gegen den Hals erhalten. Nach dem Eingreifen eines Zugbegleiters sei Christopher N. in einen anderen Wagon gegangen, den er erst verlassen habe, als drei Polizeibeamte auf dem Bahnsteig erschienen. Er erläuterte vor Gericht, dass er den Beamten die Situation habe erklären wollen. Als die Fußballfans, darunter auch die Angreifer, sich anschickten, in einen anderen Zug am gegenüber liegenden Gleis zu gelangen, habe er die Polizisten darauf aufmerksam gemacht. Warum er und seine Begleiter später auf die Wache mitgenommen wurden, sei ihm nicht klar gewesen.</p>
<p>Nach umfangreicher Zeugenvernehmung sprach das Gericht den Angeklagten vom Vorwurf einer Widerstandshandlung gegen Beamte frei. Zu dem von den Polizeizeugen wiedergegebenen Eindruck, Christopher N. habe versucht, sich in den Pulk der BFC-Fans zu drängen, betonte die Vorsitzende Richterin: »Sich freiwillig als Schwarzafrikaner alleine unter BFC-Fans zu mischen – das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.«</p>
<p>Aus Sicht der Opferperspektive, die den Angeklagten auch in dem noch anstehenden Verfahren gegen die Täter begleiten wird, haben die Beamten die Situation vor Ort falsch eingeschätzt. Aufgrund ihrer Aussagen drängt sich die Vermutung auf, dass rassistische Zuschreibungen gegenüber Afrikanern dabei eine wesentliche Rolle spielten. Ein angemessener Umgang mit Opfern rassistischer Gewalt wurde dadurch verhindert und ist von Beamten mit solchen Dispositionen auch kaum zu erwarten.</p><p>The post <a href="https://www.opferperspektive.de/materialien/aktuelles_termine/potsdam-freispruch-nach-konflikt-mit-der-bundespolizei">Potsdam: Freispruch nach Konflikt mit der Bundespolizei</a> first appeared on <a href="https://www.opferperspektive.de">Opferperspektive e.V. Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Brandenburg</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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