Gesellschaftliche Solidarität ist entscheidend

Charakterisch für rechte Gewalt ist ihre genuine Menschenfeindlichkeit. Denn die TäterInnen bestrafen nicht ein in ihren Augen bestehendes Fehlverhalten eines Opfers, sondern bestreiten grundsätzlich deren Aufenthalts- oder Existenzrecht. Opfer rechter Gewalt haben darüber hinaus eines gemeinsam. Sie werden nicht auf Grund ihrer Persönlichkeit oder ihres Verhaltens angegriffen, sondern allein deshalb, weil die TäterInnen in ihnen RepräsentantInnen gesellschaftlicher Gruppen sehen, die im Weltbild der Rechten keinen Platz haben. Dabei ist völlig unerheblich, ob die Zugehörigkeit der Opfer zu diesen Gruppen tatsächlich gegeben ist; für die Gewalt ist allein die Vorstellungswelt der TäterInnen ausschlaggebend.

Diese Erfahrungen prägen die Wahrnehmung der Betroffenen und sensibilisieren sie für die Reaktionen des gesellschaftlichen Umfeldes.

Ein Angriff wird als besonders schlimm erlebt, wenn PassantInnen oder die Polizei dem Geschehen beiwohnen ohne einzugreifen. Das Opfer muss dann davon ausgehen, dass die ZeugInnen die Gewalt billigen oder gar unterstützen. Besonders Rassismusopfer, die schon zuvor Diskriminierung durch normale BürgerInnen erlitten haben, neigen dazu, einen Angriff nicht als Ausnahmehandlung sondern als gewaltsame Zuspitzung gesellschaftlicher Ablehnung einzuordnen.

Nach dem Angriff erwarten die Opfer ungeteilte Solidarität, denn nichts kann die erlittene Gewalt rechtfertigen. Nicht selten aber wird die Gewalt bagatellisiert oder verdrängt. Im schlimmsten Fall müssen die Opfer erleben, wie ihnen von ihrem sozialen Umfeld und Autoritäten – Eltern, LehrerInnen, BürgermeisterInnen – eine Mitschuld unterstellt wird. So kann ihnen vorgehalten werden, dass sie sich zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort aufgehalten oder dass sie die Gewalt durch ihre Erscheinung provoziert hätten. Das ist häufig bei politisch aktiven Jugendlichen oder Punks der Fall. Besonders verbreitet ist es, dass rechte Angriffe als Auseinandersetzungen zwischen Jugendgruppen banalisiert werden.

Die Solidarität mit dem Opfer ist zugleich ein notwendiges Signal an die TäterInnen. Denn diese zeigen häufig keinerlei Unrechtsempfinden, selbst wenn sie vom Staat verfolgt und verurteilt werden. Ihnen muss auch von der Gesellschaft deutlich gemacht werden, dass ihre Taten keinerlei Unterstützung finden. Denn die TäterInnen fühlen sich durch abfällige Äußerungen über Minderheiten in ihrer sozialen Umgebung und menschenfeindliche Diskurse in der Politik und den Medien legitimiert, als »Vollstrecker des Volksempfindens« aufzutreten.

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