<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Gerichtsprozess - Opferperspektive e.V. Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Brandenburg</title>
	<atom:link href="https://www.opferperspektive.de/tag/gerichtsprozess/feed" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.opferperspektive.de</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Wed, 03 Jun 2026 17:01:15 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.0.2</generator>
	<item>
		<title>Freispruch für rechten Kampfsportler – Rassistische Gewalt im Gerichtsbezirk Cottbus erneut ohne Konsequenzen</title>
		<link>https://www.opferperspektive.de/materialien/pressemitteilungen_stellungnahmen/freispruch-fuer-rechten-kampfsportler?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=freispruch-fuer-rechten-kampfsportler</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Opferperspektive e.V.]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 Apr 2023 12:40:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pressemitteilungen­­­ &­­ Stellungnahmen]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsprozess]]></category>
		<category><![CDATA[rechte Gewalt]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.opferperspektive.de/?p=44893</guid>

					<description><![CDATA[]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<?xml encoding="UTF-8"><p>Potsdam, 18.04.2023</p><p>Am vergangenen Freitag, den 14. April, sprach das Landgericht Cottbus den neonazistischen Kampfsportler Thomas Andy S. vom Tatvorwurf der gef&auml;hrlichen K&ouml;rperverletzung frei. Ihm war vorgeworfen worden, gemeinsam mit einem weiteren Mann zwei afghanische Gefl&uuml;chtete aus rassistischen Motiven angegriffen und einen von ihnen schwer verletzt zu haben. Die Tat ereignete sich am 25.12.2016 in Spremberg. Das Urteil erfolgte also &uuml;ber 6 Jahre nach dem &Uuml;bergriff. Der Betroffene, der den Prozess als Nebenkl&auml;ger verfolgte, erlitt bei der brutalen Attacke einen doppelten Kieferbruch. Bis heute leidet er sowohl k&ouml;rperlich als auch psychisch an den Tatfolgen.</p><p>&bdquo;Das Urteil ist ein Schock f&uuml;r den Betroffenen. Noch dazu musste er &uuml;ber 6 Jahre auf diese Entscheidung warten. 6 Jahre, in denen er nicht mit den traumatisierenden Geschehnissen abschlie&szlig;en konnte und immer wieder im Gerichtssaal damit konfrontiert wurde&ldquo;, &auml;u&szlig;ert sich Joschka Fr&ouml;schner, Berater der Opferperspektive. <strong>&bdquo;Auch wenn die Verz&ouml;gerungen teilweise der Verschleppungstaktik der Verteidigung geschuldet sind &ndash; 6 Jahre Verfahrensdauer sind einfach nicht gut genug. Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte sollten sich hinterfragen, wieso sie nicht in der Lage sind, solche Gewalttaten zeitnah und ad&auml;quat zu verfolgen&ldquo;, erg&auml;nzt Fr&ouml;schner.</strong></p><p>Der Betroffene hatte gemeinsam mit seinem Schwager und weiteren Bekannten eine Diskothek in Spremberg besucht. Thomas Andy S. arbeitete dort an diesem Tag als T&uuml;rsteher. Auf dem Nachhauseweg sollen die Betroffenen von ihm und einem weiteren Mitt&auml;ter mit dem Auto verfolgt und abgepasst worden sein. Die M&auml;nner stiegen aus und schlugen auf ihre Opfer ein. Die Gesch&auml;digten sind sich sicher, in den Angreifern die T&uuml;rsteher der zuvor besuchten Diskothek wiedererkannt zu haben.</p><p><strong>Das Landgericht befand &bdquo;im Zweifel f&uuml;r den Angeklagten&ldquo;. Ihm reichte, anders als noch dem Amtsgericht in der Erstinstanz, die eindeutige und unmittelbare Identifizierung des T&auml;ters durch den ebenfalls attackierten Schwager des Nebenkl&auml;gers nicht. Dass sich die Anklage ausschlie&szlig;lich auf die Aussage des Betroffenen st&uuml;tzen musste, lag auch an der mangelhaften Ermittlungsarbeit der Polizei.</strong> So wurden weder am Tatort Spuren gesichert, noch nach dem durch die T&auml;ter genutzten Auto gesucht. Auch wurde vers&auml;umt, die &Uuml;berwachungskamera-Aufzeichnungen aus der Diskothek zu sichern oder weitere Zeug:innen zu befragen.</p><p>In der Gesamtschau ergibt sich f&uuml;r die Strafverfolgungsbeh&ouml;rden im Raum Cottbus bei Verfahren zu rechter und rassistischer Gewalt ein desastr&ouml;ses Bild. Die versuchte T&ouml;tung eines afghanischen Gefl&uuml;chteten in der gleichen Diskothek durch Rocco W., wie Thomas Andy S. Teil der neonazistischen Gruppierung Black Legion &ndash; Kampfgemeinschaft Cottbus: 5 &frac12; Jahre nach der Tat lediglich mit einer Bew&auml;hrungsstrafe geahndet. Der t&auml;tliche Angriff auf eine Fotojournalistin nach einer Zukunft Heimat-Kundgebung im Januar 2018 durch einen rechten Cottbuser Hooligan: Erst f&uuml;r Juni 2023 terminiert. Der Angriff auf Gefl&uuml;chtete in der Silvesternacht 2018 im Stadtteil Sachsendorf, bei der eine Gruppe junger Neonazis die Betroffenen bis in den Eingangsbereich der Unterkunft verfolgten und sie dort zusammenschlugen: Bisher noch nicht verhandelt, erst f&uuml;r den Sp&auml;tsommer 2023 terminiert.</p><p>&bdquo;Blickt man auf den Freispruch vergangene Woche sowie auf die weiteren verschleppten Verfahren, ergibt sich ein klares Bild: <strong>Rechte Gewaltt&auml;ter und organisierte Neonazis haben im Gerichtsbezirk Cottbus wenige bis gar keine juristischen Konsequenzen zu f&uuml;rchten</strong>&ldquo;, zieht Joschka Fr&ouml;schner Bilanz, und schlie&szlig;t an: <strong>&bdquo;Erneut fordern wir deshalb das Land auf, sich eingehend mit den Missst&auml;nden im Gerichtsbezirk auseinanderzusetzen und endlich geeignete Ma&szlig;nahmen zu ergreifen. Auch damit weiteren Betroffenen der lange Leidensweg erspart bleibt, den unser Beratungsnehmer in diesem Fall gehen musste.&ldquo;</strong></p><p><strong>Ansprechperson f&uuml;r Nachfragen:</strong><br>
Joschka Fr&ouml;schner &ndash; 0151 5072 4851<br>
<a href="mailto:j.froeschner@opferperspektive.de">j.froeschner@opferperspektive.de</a><br>
Zust&auml;ndiger Berater bei Opferperspektive e.V., Potsdam</p><p>The post <a href="https://www.opferperspektive.de/materialien/pressemitteilungen_stellungnahmen/freispruch-fuer-rechten-kampfsportler">Freispruch für rechten Kampfsportler – Rassistische Gewalt im Gerichtsbezirk Cottbus erneut ohne Konsequenzen</a> first appeared on <a href="https://www.opferperspektive.de">Opferperspektive e.V. Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Brandenburg</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>&#8222;Kein Rassismus und keine Strafverfolgung&#8220; in Cottbus</title>
		<link>https://www.opferperspektive.de/materialien/aktuelles_termine/report_gegen_rechts_2023_cottbus?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=report_gegen_rechts_2023_cottbus</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Opferperspektive e.V.]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Feb 2023 16:21:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles & Termine]]></category>
		<category><![CDATA[Cottbus]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsprozess]]></category>
		<category><![CDATA[Prozess]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.opferperspektive.de/?p=44633</guid>

					<description><![CDATA[]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<?xml encoding="UTF-8"><p>Der neue Bericht &uuml;ber rechtsextreme Tendenzen in der Rechtsprechung &bdquo;Recht gegen rechts&ldquo; ist erschienen. Darin befindet sich ein ausf&uuml;hrlicher Artikel von Heike Kleffner, freie Journalistin und Gesch&auml;ftsf&uuml;hrerin des Bundesverbandes der Beratungsstellen f&uuml;r Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG), zu einem der gr&ouml;&szlig;ten Justizskandale der letzten Jahre in Cottbus. Der Fall aus der Silvesternacht 2016/2017 in Spremberg ist ein klassisches Beispiel daf&uuml;r, wie langwierig die Strafverfolgung bei rechten Gewaltdelikten am Gerichtsbezirk Cottbus verl&auml;uft. Die schleppende und damit fehlende Aufarbeitung der Taten durch das Amts- und Landgericht Cottbus f&uuml;hrt zu einer <em>de facto</em> Strafffreiheit f&uuml;r rechte T&auml;ter. Den Artikel in voller L&auml;nge haben wir dankenswerterweise mit Zustimmung des Fischer Verlags auf dieser Seite ver&ouml;ffentlicht.</p><p>Unser Positionspapier zur fehlenden Strafverfolgung in Cottbus k&ouml;nnen Sie <a href="https://www.opferperspektive.de/aktuelles/rechte-gewalt-und-fehlende-strafverfolgung-im-gerichtsbezirk-cottbus" aria-label="rechte gewalt und fehlende strafverfolgung im gerichtsbezirk cottbus">hier</a> nachlesen.</p><hr><h2><strong>Kein Rassismus und</strong><br>
<strong>keine Strafverfolgung</strong></h2><h5>Wie Ermittlungsbeh&ouml;rden und Justiz<br>
in Cottbus auf Neonazi-Gewalt reagieren</h5><p>Die Welle rassistischer Gewalt aus den Jahren 2015 bis 2018 ist in den Medien und im &ouml;ffentlichen Diskurs l&auml;ngst in den Hintergrund ger&uuml;ckt. Doch die strafrechtliche Aufarbeitung der mehr als 3000 &uuml;berwiegend rassistisch motivierten Gewalttaten alleine in den f&uuml;nf ostdeutschen Bundesl&auml;ndern und Berlin aus diesem kurzen Zeitraum ist noch immer nicht abgeschlossen.</p><p>Noch nicht einmal besonders gravierende Tatvorw&uuml;rfe und eindeutige Hinweise auf Rassismus und Rechtsextremismus als Tatmotive f&uuml;hren offenbar nicht zu einer zeitnahen Strafverfolgung und ihrer W&uuml;rdigung. Besonders eindr&uuml;cklich zeigt sich dies im Fall eines versuchten Totschlags an Abdul K. (Name ge&auml;ndert) in der Silvesternacht 2017 in der s&uuml;dbrandenburgischen Kleinstadt Spremberg. Der T&auml;ter: ein Neonazi aus dem Umfeld der rechtsextremen &raquo;Black Legion &ndash; Kampfgemeinschaft Cottbus&laquo;.</p><p><strong>Alle Hinweise nach rechts ignoriert</strong></p><p>Erst f&uuml;nfeinhalb Jahre nachdem Abdul K. (Name ge&auml;ndert) morgens um drei Uhr auf der Tanzfl&auml;che der Diskothek im &raquo;City Center Spremberg&laquo; am 1. Januar 2017 v&ouml;llig unvermittelt von dem stadtbekannten Neonazi und Kampfsportler Rocco W. angegriffen worden war und durch mehrere gezielte Tritte gegen Kopf, Oberk&ouml;rper und Kiefer das Bewusstsein verloren sowie einen Unterkieferbruch und weitere Knochenbr&uuml;che erlitten hatte, begann am 17. Juni 2022 vor der 1. Gro&szlig;en Strafkammer des Landgerichts Cottbus der Prozess gegen den heute 39-j&auml;hrigen Angeklagten. Dabei hatte die Polizeidirektion Brandenburg S&uuml;d nach dem brutalen Angriff innerhalb von wenigen Tagen Rocco W. als mutma&szlig;lichen T&auml;ter ermittelt. Zeugen und Ersthelfer des schwer verletzten afghanischen Asylsuchenden Abdul K. hatten sich an die Polizei gewandt: Sie hatten Rocco W. anhand seines Facebook-Profils identifiziert und damit den Ermittlungsbeh&ouml;rden auch unzweifelhafte Hinweise auf dessen Einbindung in die militante Mischszene aus Neonazis und Kampfsportlern in S&uuml;dbrandenburg und Ostsachsen gegeben: Das damals noch &ouml;ffentlich einsehbare Facebook-Profil las sich wie ein Who&rsquo;s who bundesweiter militanter Neonazi-Netzwerke und Rechtsrock-Label: mit &raquo;Gef&auml;llt mir&laquo;-Verweisen auf Facebook-Seiten u. a. der &raquo;Black Legion &ndash; Kampfgemeinschaft Cottbus&laquo;, Accounts mit den Namen von NS-Kriegsverbrechern wie &raquo;Dr. Josef Mengele&laquo;, &raquo;Adolf Hitler&laquo; oder &raquo;10. SS-Panzerdivision Frundsberg&laquo; sowie &raquo;Likes&laquo; f&uuml;r die Rechtsrock-Band &raquo;Race War&laquo;, die rechtsextreme Initiative &raquo;Nein zum Heim in Spremberg&laquo;, die militante Neonazi-Gruppierung &raquo;Angry Aryans&laquo;, die inzwischen verbotene Neonazi-Vereinigung &raquo;Combat 18&laquo; und f&uuml;r den Wahlspruch der neonazistischen Hammerskins &raquo;Br&uuml;der schweigen&laquo;.</p><p>Mit der Festnahme von Rocco W. am 18. Januar 2017 und auch nach seiner Entlassung aus einer lediglich sechst&auml;gigen Untersuchungshaft schien einer z&uuml;gigen strafrechtlichen Aufarbeitung des schweren Angriffs auf Abdul K., der zu diesem Zeitpunkt immer noch in der Fl&uuml;chtlingsunterkunft leben musste, gegen die die &raquo;Initiative Nein zum Heim in Spremberg&laquo; mobilisierte, wenig im Weg zu stehen. Immerhin verfasste die Staatsanwaltschaft Cottbus noch im Juni 2017 eine Anklage wegen versuchten Totschlags gegen Rocco W. Doch zur &Uuml;berraschung von Abdul K. und seiner Nebenklagevertreterin Anja Lederer fand sich in der Anklage kein einziger Hinweis auf Rassismus oder Rechtsextremismus als Tatmotiv &ndash; was bei angemessener Ber&uuml;cksichtigung auch zu einer Anklage wegen versuchten Mordes h&auml;tte f&uuml;hren m&uuml;ssen. Stattdessen wurde als mutma&szlig;liches Tatmotiv nunmehr die Behauptung der damaligen Verlobten des Angeklagten angef&uuml;hrt, wonach Abdul K. sie auf der Tanzfl&auml;che sexuell bel&auml;stigt habe. Rocco W. seien daraufhin &raquo;die Sicherungen durchgebrannt&laquo;, er sei &raquo;nicht mehr Herr seiner Sinne gewesen&laquo;; daran, dass es mehrerer Menschen bedurfte, um ihn von weiteren Tritten gegen den Kopf des schon am Boden liegenden verletzten Abdul K. abzubringen, habe er keine Erinnerung mehr.</p><p>Rechtsanw&auml;ltin Anja Lederer erfuhr durch eine Anzeige gegen ihren Mandanten und anschlie&szlig;ende Akteneinsicht, dass die Verlobte von Rocco W. Wochen nach dem Angriff, nach dessen Untersuchungshaft und erst in ihrer zweiten Zeuginnenvernehmung eine Strafanzeige wegen sexueller Bel&auml;stigung gegen Abdul K. gestellt hatte. Deren Wortlaut &uuml;bernahm die Anklage der Staatsanwaltschaft Cottbus unhinterfragt &ndash; trotz Videoaufnahmen der Tanzfl&auml;che, die sowohl den Angriff auf Abdul K. als auch das Vortatgeschehen zeigen: Abdul K., der alleine tanzt, weit weg von der Verlobten von Rocco W. Doch w&auml;hrend der minutenlange Gewaltexzess von Rocco W. auf den &Uuml;berwachungskameras in einzelnen Sequenzen und hochaufl&ouml;send f&uuml;r die Staatsanwaltschaft und das Gericht aufbereitet wurde, verzichtete die Staatsanwaltschaft Cottbus ebenso wie der Ermittlungsf&uuml;hrer der Polizeidirektion Cottbus darauf, die Videoaufnahmen von der Tanzfl&auml;che und den Tanzenden vor dem Angriff ebenfalls technisch aufbereiten zu lassen &ndash; und sich damit ein Bild von der Glaubw&uuml;rdigkeit von Rocco W.&rsquo;s Einlassung und der Zeug*innenaussagen u. a. seiner Verlobten zu verschaffen. Stattdessen beharrte der inzwischen pensionierte Ermittlungsf&uuml;hrer der Einheit &raquo;Strukturermittlungen&laquo; im Polizeipr&auml;sidium Cottbus auch im Zeugenstand darauf, dass es nicht notwendig gewesen sei, in Richtung eines rechtsextremen oder rassistischen Tatmotivs zu ermitteln. Schlie&szlig;lich sei ja das Tatmotiv der behaupteten sexuellen Bel&auml;stigung eindeutig gewesen &ndash; obwohl dieses vermeintliche &raquo;Motiv&laquo; tats&auml;chlich aber erst rund einen Monat nach der Tat auftauchte. Damit ignorierte der Ermittlungsf&uuml;hrer auch Hinweise seiner eigenen Beamten: Diese hatten unmittelbar nach dem Angriff auf Abdul K. auf eine weitere schwere rassistische Gewalttat gegen zwei afghanische Asylsuchende am 25. Dezember 2016 in unmittelbarer N&auml;he zum City Center Spremberg durch Security-Mitarbeiter und Bekannte von Rocco W. hingewiesen und einen m&ouml;glichen Zusammenhang vermutet.</p><p><strong>F&uuml;nf Jahre zwischen Tat und Hauptverhandlung </strong></p><p>Doch statt einer zeitnahen Hauptverhandlung folgte auf die Anklage wegen versuchten Totschlags an Abdul K. keinerlei Terminierung durch das Landgericht Cottbus. F&uuml;nf Jahre lang schrieb Nebenklagevertreterin Anja Lederer Beschwerden und Verz&ouml;gerungsr&uuml;gen; schlie&szlig;lich reichte sie im April 2021 eine Entsch&auml;digungsklage beim Oberlandesgericht Brandenburg wegen &uuml;berlanger Verfahrensdauer zum Nachteil von Abdul K. ein. Denn dass Rocco W. durch Strafnachlass von der langen Verfahrensdauer profitieren w&uuml;rde, war l&auml;ngst absehbar, wohingegen die massiven Konsequenzen des Angriffs und dessen verschleppter Aufarbeitung f&uuml;r Abdul K. keinerlei W&uuml;rdigung durch die Justiz erfuhren.</p><p>Nachdem das Oberlandesgericht Brandenburg den Antrag auf Prozesskostenhilfe f&uuml;r die Entsch&auml;digungsklage abgewiesen hatte, folgte ein knappes Jahr sp&auml;ter dann die Terminierung der erstinstanzlichen Hauptverhandlung durch das Landgericht Cottbus f&uuml;r Juni 2022. In lediglich f&uuml;nf Verhandlungstagen, deren Termine nicht mit der Nebenklage abgestimmt worden waren, lehnte die 1. Gro&szlig;e Strafkammer mit Unterst&uuml;tzung der Staatsanwaltschaft s&auml;mtliche Beweisantr&auml;ge der Nebenklage ab. So begr&uuml;ndete die Kammer ihre Ablehnung des Beweisantrags der Nebenklage, das Facebook-Profil von Rocco W. beizuziehen und Zeug*innen vorzuhalten, u. a. mit den S&auml;tzen: &raquo;Selbst wenn der Angeklagte ein gefestigtes rechtsextremes Weltbild habe, verm&ouml;ge die Kammer nicht festzustellen, dass dieses zur Tat gef&uuml;hrt habe.&laquo; Die Richter*innen verwiesen dann auf die wiederholten Behauptungen von Rocco W. und seiner Verlobten, bei dem Angriff habe es sich um eine Reaktion auf eine angebliche sexuelle Bel&auml;stigung durch Abdul K. gehandelt. Auch den Beweisantrag der Nebenklage, die Videoaufnahmen von der Tanzfl&auml;che der Diskothek vor dem Angriff auf Abdul K. in der Hauptverhandlung in technisch einwandfreier und aufbereiteter Form zu zeigen, lehnte das Landgericht ab. Dabei hatte ein vom Gericht bestellter Gutachter explizit darauf hingewiesen, dass Rechtsextremismus und Rassismus grunds&auml;tzlich als eskalierende Faktoren bei Gewalttaten anzusehen seien.</p><p>Rechtsanw&auml;ltin Anja Lederer sagt: Nebenkl&auml;ger Abdul K. und sie wurden w&auml;hrend der f&uuml;nfj&auml;hrigen Verschleppungsphase und in der f&uuml;nft&auml;gigen Hauptverhandlung mit einer &raquo;Allianz aus Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht&laquo; konfrontiert. Diese Allianz habe &raquo;Rassismus und Rechtsextremismus weder als Motiv&laquo; f&uuml;r erheblich gehalten, noch &raquo;diesbez&uuml;glich ansatzweise ermitteln wollen.&laquo; Eine Auseinandersetzung mit der f&uuml;r Neonazis klassischen Legitimierung rassistischer Gewalt durch einen vermeintlichen Schutzauftrag f&uuml;r &raquo;deutsche Frauen&laquo; sei rundweg abgelehnt worden. Und eine Beweisaufnahme mit Zeug*innenvernehmungen f&uuml;nfeinhalb Jahre nach der Tat sei ohnehin eine Farce. Mitte Juli 2022 verurteilte das Landgericht Cottbus Rocco W. dann unter Ber&uuml;cksichtigung der &uuml;berlangen Verfahrensdauer wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gef&auml;hrlicher K&ouml;rperverletzung zu einer zweij&auml;hrigen Bew&auml;hrungsstrafe &ndash; mit einer auf vier Jahre ausgedehnten Bew&auml;hrungszeit, &raquo;damit Rocco W. auf dem rechten Weg bleibe&laquo;, so der Vorsitzende der 1. Gro&szlig;en Strafkammer, und zu einer Schmerzensgeldzahlung in H&ouml;he von 3000 Euro.</p><p>Damit wich das Gericht von den Forderungen der Staatsanwaltschaft ab: Diese hatte in ihrem Pl&auml;doyer eine dreieinhalbj&auml;hrige Haftstrafe nunmehr lediglich noch wegen schwerer K&ouml;rperverletzung gefordert. Zur Frage des Tatmotivs folgten Gericht und Staatsanwaltschaft den Behauptungen des angeklagten Neonazis und seiner Verlobten. Das Wort Rassismus fiel kein einziges Mal. &raquo;Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft haben einen schweren rassistischen Angriff wie eine gew&ouml;hnliche Kneipenschl&auml;gerei &rsaquo;um eine Frau&lsaquo; behandelt&laquo;, kritisiert Anja Lederer. W&auml;re es nach der Staatsanwaltschaft und dem Gericht gegangen, w&auml;ren die Zeug*innen nicht einmal zu der offenkundigen rechtsextremen und rassistischen Einstellung des Angeklagten befragt worden &ndash; seine Verbindungen in die militante s&uuml;dbrandenburgische Neonazi-Szene w&auml;ren ebenso unter den Tisch gefallen wie das Hakenkreuz-Tattoo auf seinem Oberarm und das &Uuml;berwachungsvideo von der Tat. Dieses Video widerlegt nach Ansicht der Nebenklage eindeutig die Behauptung des Angeklagten und seiner damaligen Verlobten, wonach der Angeklagte aufgrund einer angeblichen sexuellen Bel&auml;stigung durch das sp&auml;tere Opfer momentan die Kontrolle verloren und zugeschlagen habe.</p><p>Abdul K., der weiterhin an den Folgen des Angriffs leidet &ndash; sein Unterkieferbruch ist schlecht verheilt und bereitet ihm Schmerzen; posttraumatische Belastungsst&ouml;rungen in Form von Depressionen und massiven Kopfschmerzen verfolgen ihn auch an seinem neuen Wohnort au&szlig;erhalb von Brandenburg &ndash;, und seine Nebenklagevertreterin haben Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt &ndash; mit ungewissen Erfolgsaussichten. Martin Vesely, Berater bei der Opferberatung der Opferperspektive e. V. in Brandenburg, der Abdul K. und viele weitere Betroffene rassistischer Gewalt in Spremberg und im angrenzenden Neonazi-Hotspot Cottbus unterst&uuml;tzt, hatte schon im Juli 2021 kritisiert:</p><p>&raquo;Trotz der j&uuml;ngsten Personalaufstockungen in Staatsanwaltschaft und Gericht m&uuml;ssen wir in Cottbus weiterhin von einem strukturellen Problem bei der juristischen Strafverfolgung politisch rechtsmotivierter Taten ausgehen. Selbst wenn die seit vielen Jahren anh&auml;ngigen Verfahren nun St&uuml;ck f&uuml;r St&uuml;ck abgearbeitet werden sollten, f&uuml;hren die &uuml;berlangen Verfahrensdauern letztlich zu Straffreiheit f&uuml;r rechte T&auml;ter und zum Vertrauensverlust der Betroffenen in die Funktionsf&auml;higkeit des Rechtsstaats.&laquo; Eine staatliche Stelle immerhin hat im Fall von Abdul K. keinen Zweifel an der rassistischen Tatmotivation: Das Bundesamt f&uuml;r Justiz sprach ihm auf seinen Antrag eine Billigkeitsentsch&auml;digung als Opfer einer rechtsextremen Gewalttat zu und zeigte sich damit &uuml;berzeugt vom rassistischen Hintergrund des Angriffs.</p><p><strong>Erschreckende Diskrepanz</strong></p><p>Dabei hatte der Gesetzgeber in Umsetzung der Empfehlungen des ersten NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestags insbesondere f&uuml;r die Strafverfolgungsbeh&ouml;rden und Justiz eine Reihe von wichtigen Gesetzesreformen verabschiedet, die die Strafverfolgung von rassistischer, antisemitischer und rechtsextremer Gewalt deutlich verbessern sollte: darunter die Anweisung f&uuml;r Polizeibeamte in den &raquo;Richtlinien f&uuml;r Strafverfahren und das Bu&szlig;geldverfahren (RiStBV), dass in allen F&auml;llen von Gewaltkriminalit&auml;t, die wegen der Person des Opfers einen rassistisch oder anderweitig politisch motivierten Hintergrund haben k&ouml;nnten, dieser eingehend gepr&uuml;ft und diese Pr&uuml;fung an geeigneter Stelle nachvollziehbar dokumentiert werden muss. Und f&uuml;r Staatsanw&auml;lt*innen und Richter*innen gilt seit August 2015, dass nach Paragraph 46 Absatz 2 Satz 2 des Strafgesetzbuches bei der Strafzumessung &raquo;besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende&laquo; Beweggr&uuml;nde und Ziele von T&auml;ter*innen ber&uuml;cksichtigt werden m&uuml;ssen. Doch der Abgleich zwischen den Intentionen des Gesetzgebers und der Realit&auml;t bei der Strafverfolgung auch nach schwersten antisemitisch, rassistisch und rechts motivierten Gewalttaten offenbart &ndash; nicht nur im Fall Abdul K. &ndash; weiterhin eine erschreckende Diskrepanz.</p><hr><p>Verfahren: Landgericht Cottbus, Urteil vom 19. Juli 2022, Aktenzeichen 21 Ks 4/17.<br>
Literatur: Opferperspektive Brandenburg, Positionspapier: Rechte Gewalt und fehlende Strafverfolgung im Gerichtsbezirk Cottbus vom 26. Januar 2021, abrufbar unter https://www.opferperspektive.de.</p><hr><p><a href="https://www.fischerverlage.de/buch/recht-gegen-rechts-9783103971866" aria-label="recht gegen rechts 9783103971866"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignleft wp-image-44645 size-medium" src="https://www.opferperspektive.de/wp-content/uploads/2023/02/9783103971866-197x300.jpg" alt='Cover des Buchs "Report gegen Rechts 2023' width="197" height="300" srcset="https://www.opferperspektive.de/wp-content/uploads/2023/02/9783103971866-197x300.jpg 197w, https://www.opferperspektive.de/wp-content/uploads/2023/02/9783103971866-674x1024.jpg 674w, https://www.opferperspektive.de/wp-content/uploads/2023/02/9783103971866-768x1167.jpg 768w, https://www.opferperspektive.de/wp-content/uploads/2023/02/9783103971866-1011x1536.jpg 1011w, https://www.opferperspektive.de/wp-content/uploads/2023/02/9783103971866-1347x2048.jpg 1347w, https://www.opferperspektive.de/wp-content/uploads/2023/02/9783103971866.jpg 1477w" sizes="(max-width: 197px) 100vw, 197px" /></a></p><p>Nele Austermann, Andreas Fischer-Lescano, Heike Kleffner, Kati Lang, Maximilian Pichl, Ronen Steinke, Tore Vetter (Hg.): Recht gegen rechts &ndash; Report 2023</p><p>&copy; 2023 S. Fischer Verlag GmbH,<br>
Hedderichstr. 114, D-60596 Frankfurt am Main</p><hr><p><a href="https://www.fischerverlage.de/buch/recht-gegen-rechts-9783103971866" aria-label="recht gegen rechts 9783103971866">www.fischerverlage.de/buch/recht-gegen-rechts-9783103971866</a></p><p>The post <a href="https://www.opferperspektive.de/materialien/aktuelles_termine/report_gegen_rechts_2023_cottbus">„Kein Rassismus und keine Strafverfolgung“ in Cottbus</a> first appeared on <a href="https://www.opferperspektive.de">Opferperspektive e.V. Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Brandenburg</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Cottbus: Prozess gegen bekannten Neonazi aus Spremberg</title>
		<link>https://www.opferperspektive.de/materialien/aktuelles_termine/cottbus-prozess-gegen-bekannten-neonazi-aus-spremberg?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=cottbus-prozess-gegen-bekannten-neonazi-aus-spremberg</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[mo]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jul 2014 12:22:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles & Termine]]></category>
		<category><![CDATA[Beratungspraxis]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsprozess]]></category>
		<category><![CDATA[Prozess]]></category>
		<category><![CDATA[Spremberg]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://dev.opferperspektive.de/?p=31439</guid>

					<description><![CDATA[<p>Am Mittwoch, den 2. Juli um 13.30 Uhr wird am Amtsgericht Cottbus der Prozess gegen den in Spremberg als Neonazi bekannten Martin G. fortgesetzt. G. ist angeklagt wegen der Beteiligung an einem gewalttätigen Übergriff auf einen Jugendlichen mit rumänischem Migrationshintergrund im Jahr 2012 und einem rassistisch motivierten Angriff auf einen Jugendlichen im Jahr 2013.</p>
<p>The post <a href="https://www.opferperspektive.de/materialien/aktuelles_termine/cottbus-prozess-gegen-bekannten-neonazi-aus-spremberg">Cottbus: Prozess gegen bekannten Neonazi aus Spremberg</a> first appeared on <a href="https://www.opferperspektive.de">Opferperspektive e.V. Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Brandenburg</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In Spremberg ist G. berüchtigt und gefürchtet wegen seiner brutalen, von rassistischen und rechten Motiven getragenen Angriffe v.a. auf nicht-rechte Jugendliche. Damit ist er einer der Protagonisten, die das in Spremberg herrschende Klima der Gewalt und Einschüchterung zu verantworten haben. Der erste Verhandlungstag gegen G. und zwei weitere Beschuldigte, am 19. Juni 2014, zeigte eindrücklich wie dieses Klima der Angst bis in den Gerichtssaal nach Cottbus hineinwirkt. So wurden die ZeugInnen im vornherein durch Martin G. per <span class="caps">SMS</span> bedroht keine belastenden Aussagen zu tätigen. Die Drohungen wirken auf die ZeugInnen u.a. deshalb besonders glaubhaft, weil diese alltäglich erleben, dass staatliche Institutionen ihnen keinen Schutz bieten und die Täter nur selten bestraft werden.</p>
<p>Wie das Gericht mit dieser Erkenntnis umgehen wird, ist noch offen. Neben diesen Drohungen werden die Betroffenen und ZeugInnen durch die langen Wartezeiten auf die Prozesse verunsichert und belastet. Diese erschweren die Rekonstruktion der Angriffe und die Aufklärung der Taten. Für die Betroffenen bedeutet die langen Wartezeiten, dass sie nicht mit dem Angriff abschließen können und auch nach Jahren noch unter den psychischen Folgen der Tat leiden.</p>
<p>Der Verein Opferperspektive wird das Verfahren weiter beobachten und die Betroffenen unterstützen, in der Hoffnung, dass die Justiz in Südbrandenburg endlich einen adäquaten Umgang mit neonazistischen Intensivtätern findet. Das wäre ein nötiger Schritt um die Atmosphäre der Angst und Einschüchterung in Südbrandenburg aufzubrechen. Für die Betroffenen von rechter und rassistischer Gewalt wäre es das nötige Zeichen, dass diese menschenverachtenden Gewalttaten nicht geduldet werden.</p>
<p>Prozesstermin: 2. Juli 2014, 13.30 Uhr, Amtsgericht Cottbus, Saal 30<br />
Informationen: Hannes Püschel<br />
Telefon: 0171 1935669</p><p>The post <a href="https://www.opferperspektive.de/materialien/aktuelles_termine/cottbus-prozess-gegen-bekannten-neonazi-aus-spremberg">Cottbus: Prozess gegen bekannten Neonazi aus Spremberg</a> first appeared on <a href="https://www.opferperspektive.de">Opferperspektive e.V. Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Brandenburg</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>»Fragezeichen«-Prozess wird fortgesetzt</title>
		<link>https://www.opferperspektive.de/materialien/aktuelles_termine/fragezeichen-prozess-wird-fortgesetzt?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=fragezeichen-prozess-wird-fortgesetzt</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[mo]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Oct 2010 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles & Termine]]></category>
		<category><![CDATA[Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsprozess]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Jugendklub]]></category>
		<category><![CDATA[rechter Überfall]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://dev.opferperspektive.de/nix/fragezeichen-prozess-wird-fortgesetzt</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Verfahren gegen die drei Angeklagten Maik L., Udo L. und Sebastian K. wird fortgesetzt. Ihnen wird vorgeworfen, am 14. Mai 2005 am Überfall auf den Jugendklub Fragezeichen beteiligt gewesen zu sein. Das Landgericht Cottbus hatte vorgeschlagen, das Verfahren bei einer geständigen Einlassung sowie Schmerzensgeldzahlung einzustellen. Zudem sollten die Kosten der anwaltlichen Vertretung der Geschädigten [&#8230;]</p>
<p>The post <a href="https://www.opferperspektive.de/materialien/aktuelles_termine/fragezeichen-prozess-wird-fortgesetzt">»Fragezeichen«-Prozess wird fortgesetzt</a> first appeared on <a href="https://www.opferperspektive.de">Opferperspektive e.V. Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Brandenburg</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Verfahren gegen die drei Angeklagten Maik L., Udo L. und Sebastian K. wird fortgesetzt. Ihnen wird vorgeworfen, am 14. Mai 2005 am Überfall auf den Jugendklub Fragezeichen beteiligt gewesen zu sein. Das Landgericht Cottbus hatte vorgeschlagen, das Verfahren bei einer geständigen Einlassung sowie Schmerzensgeldzahlung einzustellen. Zudem sollten die Kosten der anwaltlichen Vertretung der Geschädigten teilweise übernommen werden. Dazu waren Maik L., Udo L. und Sebastian K. jedoch nicht bereit. Der Prozess wird am 27. Oktober 2010 um 9:00 am Landgericht Cottbus fortgesetzt.</p><p>The post <a href="https://www.opferperspektive.de/materialien/aktuelles_termine/fragezeichen-prozess-wird-fortgesetzt">»Fragezeichen«-Prozess wird fortgesetzt</a> first appeared on <a href="https://www.opferperspektive.de">Opferperspektive e.V. Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Brandenburg</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Mord an Bernd K.: Revision teilweise erfolgreich, Urteil wegen Strafvereitelung</title>
		<link>https://www.opferperspektive.de/materialien/aktuelles_termine/mord-an-bernd-k-revision-teilweise-erfolgreich-urteil-wegen-strafvereitelung?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=mord-an-bernd-k-revision-teilweise-erfolgreich-urteil-wegen-strafvereitelung</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[mo]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Apr 2010 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles & Termine]]></category>
		<category><![CDATA[Bernd K.]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsprozess]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Mord]]></category>
		<category><![CDATA[Todesopfer]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://dev.opferperspektive.de/nix/mord-an-bernd-k-revision-teilweise-erfolgreich-urteil-wegen-strafvereitelung</guid>

					<description><![CDATA[<p>Bereits im Januar gab der Bundesgerichtshof der Revision eines der Täter von Templin statt. Das Verfahren muss nun erneut vor dem Landgericht Neuruppin aufgerollt werden. Ein weiteres Kapitel in der strafrechtlichen Aufarbeitung des Mordes an Bernd K. fand am 15. April 2010 vor dem Amtsgericht Prenzlau statt.</p>
<p>The post <a href="https://www.opferperspektive.de/materialien/aktuelles_termine/mord-an-bernd-k-revision-teilweise-erfolgreich-urteil-wegen-strafvereitelung">Mord an Bernd K.: Revision teilweise erfolgreich, Urteil wegen Strafvereitelung</a> first appeared on <a href="https://www.opferperspektive.de">Opferperspektive e.V. Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Brandenburg</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die ehemalige Freundin von Christian W. wurde verwarnt und zu Ableistung von Sozialstunden verpflichtet. Weil sie nach der Tat die mit Blut versehenen Schuhe und Hosen der Täter gewaschen hatte, wurde Stephanie C. Mitte April vom Amtsgericht Prenzlau der Strafvereitelung für schuldig befunden.</p>
<p>Am 5. Mai 2009 hatte das Landgericht Neuruppin nach zwölf Verhandlungstagen den Angeklagten Sven P. des Mordes schuldig befunden und verurteilte ihn zu einer Jugendfreiheitsstrafe von zehn Jahren. Der Mitangeklagte Christian W. wurde der Beihilfe zum Mord durch Unterlassen für schuldig befunden und erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden jungen Männer den 55-jährigen Familienvater Bernd K. in der Nacht vom 21. zum 22. Juli 2008 brutal misshandelt und zu Tode geprügelt hatten, weil sie ihn aufgrund seines sozialen Status als Alkoholiker verachteten.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof (BGH) hob nun teilweise das Urteil auf. Im Fall von Sven P. gab der 5. Strafsenat der Revision wegen der Höhe der gegen ihn verhängten Jugendstrafe statt. Laut Beschluss vom 14. Januar 2010 beliebt seine Verurteilung wegen Mordes unberührt, es muss aber über die Höhe der Jugendstrafe neu verhandelt und entscheiden werden. Das Urteil gegen Christian W. ist nach der Entscheidung des BGH rechtskräftig. Wann das Verfahren gegen Sven P. vor dem Landgericht Neuruppin beginnt, ist momentan offen.</p>
<p><strong>Siehe auch</strong><br />
&#8222;Blutgetränkte Turnschuhe gewaschen&#8220;:http://gegenrede.info/news/2010/lesen.php?datei=100417_01<br />
&#8222;Beschluss des 5. Strafsenats vom 14.1.2010 &#8211; 5 StR 435/09&#8220;:http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=d97c8ed939afac624d08b6d0aa71d8d5</p><p>The post <a href="https://www.opferperspektive.de/materialien/aktuelles_termine/mord-an-bernd-k-revision-teilweise-erfolgreich-urteil-wegen-strafvereitelung">Mord an Bernd K.: Revision teilweise erfolgreich, Urteil wegen Strafvereitelung</a> first appeared on <a href="https://www.opferperspektive.de">Opferperspektive e.V. Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Brandenburg</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Zivilcourage oder Provokation?</title>
		<link>https://www.opferperspektive.de/materialien/aktuelles_termine/zivilcourage-oder-provokation?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=zivilcourage-oder-provokation</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[mo]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Apr 2007 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles & Termine]]></category>
		<category><![CDATA[Fallberichte]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsprozess]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://dev.opferperspektive.de/nix/zivilcourage-oder-provokation</guid>

					<description><![CDATA[<p>Am Donnerstag, den 19. April 2007, wird das Amtsgericht Lübben im Prozess gegen Marc K. und  Marco S. das Urteil sprechen. Den Angeklagten wird vorgeworfen, im Mai 2006 auf einer privaten Feier einen 15jährigen Jugendlichen geschlagen und getreten zu haben, nachdem dieser seine antifaschistische Haltung zum Ausdruck gebracht hatte. Die Verhandlung beginnt um 9.30 Uhr im Saal 4.</p>
<p>The post <a href="https://www.opferperspektive.de/materialien/aktuelles_termine/zivilcourage-oder-provokation">Zivilcourage oder Provokation?</a> first appeared on <a href="https://www.opferperspektive.de">Opferperspektive e.V. Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Brandenburg</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Geburtstagsfeier einer Freundin endete am 27.05.2006 für einen 15jährigen aus Krausnick mit einer Gehirnerschütterung. Wie es dazu kam, wurde am ersten Verhandlungstag am 29.3.2007 weitgehend rekonstruiert. Am späteren Abend trafen die Angeklagten Marc K. und Marco S. mit weiteren Freunden ein. Nachdem die Angeklagten im Gespräch mit dem Opfer offensiv ihre rechtsextreme Einstellungen vertreten haben, u.a. Rassismus als „gute Sache“ bezeichneten und „Heil Hitler“ riefen, gab das Opfer zu verstehen, dass „Nazis“ auf dem Fest nicht erwünscht seien. Einige Zeit später, nachdem weitere Freunde der Angeklagten auf dem Fest erschienen waren, suchten Marc K. und Marco S. das Opfer, welches sich in einen anderen Teil des Grundstückes zurück gezogen hatte, auf, schlugen es ins Gesicht und traten auf den auf dem Boden liegenden ein. Das Fest wurde von den Gastgebern aufgelöst. Von der Straße waren, so berichteten die Gastgeber als Zeugen in der Hauptverhandlung, noch einige Zeit Heil-Hitler-Rufe und das Singen rechter Lieder zu hören.</p>
<p>Im Gerichtssaal stand immer wieder die Frage im Raum, ob das Opfer den Angriff durch seine explizite Positionierung gegen Rechtsextremismus provoziert habe. Für die Prozessbeobachter stellte sich die Frage: Ist es so unüblich, dass widersprochen wird, wenn rechtsextremes Gedankengut offensiv vertreten wird, dass es als Provokation wahrgenommen wird?<br />
U.a. durch den „Bunker 88“ in Lübben ist die rechte Szene in der Region fest verankert und hat eine stark einschüchternde Wirkung auf Betroffene und potenziell Betroffene. Für den Geschädigten war dieser Vorfall nicht der Erste der Art. Aber erst jetzt wagte er, eine Anzeige zu stellen. Auch für die Angeklagten war es nicht das erste Mal, dass sie ihre rechtsextreme Haltung offensiv zum Ausdruck brachten und nicht vor Gewaltanwendung zurückschreckten, um Macht auszuüben. Selbst der Verteidiger von Marcus S. schien ernsthaft schockiert angesichts der Menschenverachtung, die aus den Taten spricht, für die sein Mandant bereits schuldig gesprochen wurde. Bisher allerdings fast ohne Konsequenzen.<br />
Ein deutliches Zeichen, dass die Durchsetzung rechter Ideologie mit Gewalt nicht geduldet wird und Zivilcourage erwünscht ist, ist nicht nur für den Geschädigten in diesem Fall wichtig. Es ist zu erwarten, dass mit dem Urteil, welches der vorsitzende Richter Lehmann am kommenden Donnerstag sprechen wird, auch ein über die einzelne Tat heraus reichendes Signal gesendet wird.</p><p>The post <a href="https://www.opferperspektive.de/materialien/aktuelles_termine/zivilcourage-oder-provokation">Zivilcourage oder Provokation?</a> first appeared on <a href="https://www.opferperspektive.de">Opferperspektive e.V. Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Brandenburg</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kevin</title>
		<link>https://www.opferperspektive.de/materialien/aktuelles_termine/kevin?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=kevin</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[mo]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 29 Oct 2006 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles & Termine]]></category>
		<category><![CDATA[Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsprozess]]></category>
		<category><![CDATA[Punk]]></category>
		<category><![CDATA[rechter Angriff]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://dev.opferperspektive.de/nix/kevin</guid>

					<description><![CDATA[<p>Am Mittwoch, den 1. November 2006, findet um 12.30 Uhr am Amtsgericht Prenzlau, Saal 114, ein Prozess gegen einen Rechtsextremisten statt. Dem 18-Jährigen wird eine Körperverletzung an einem 18-jährigen Punk vorgeworfen sowie Beleidigung und Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen.</p>
<p>The post <a href="https://www.opferperspektive.de/materialien/aktuelles_termine/kevin">Kevin</a> first appeared on <a href="https://www.opferperspektive.de">Opferperspektive e.V. Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Brandenburg</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Juli letzten Jahres war Kevin M. noch Punk, auf dem Kopf hatte er einen pinken Irokesen-Haarschnitt. Grund genug für einen Schläger aus einer rechten Dorfclique aus der Uckermark, Kevin zu verfolgen, zu beschimpfen und zu schlagen. Kevin war mit seiner Freundin auf eine Geburtstagsfeier gegangen, im Nachbarort Flieth. Irgendwann am Abend tauchte eine rechte Clique aus dem Nachbardorf Warnitz auf. Darunter der damalige Freund der Gastgeberin, der heute 18-jährige Steffen Sch., der Kevin von oben nach unten musterte. Für Kevin wurde die Lage immer unangenehmer, er verließ mit Freunden die Feier. Steffen Sch. folgte ihm und pöbelte ihn wegen seines Aussehens an, belegte ihn mit Beschimpfungen wie »Zecke« und »dreckiger Jude«. Dann baute er sich vor Kevin auf und schlug ihm mit der Faust ins Gesicht. Ein Freund von Kevin griff ein, der Angreifer kam zu Fall. Kevin und seine Freunde riefen die Polizei. Empört über die Anzeige, brüllte Steffen Sch. in Gegenwart der Polizei »Sieg Heil« und betitelte Kevin als »Punk-Fotze«. »Wenn du noch mal in Warnitz auftauchst, machen wir dasselbe wie mit Marinus!« In der Uckermark weiß man, was damit gemeint ist: der Mord an Marinus Schöberl aus dem nur wenige Kilometer entfernten Potzlow im Jahr 2002.</p>
<p>»Der Fall zeigt«, so Kay Wendel, »wie rechte Dorfcliquen in ländlichen Gegenden Brandenburgs operieren. Abweichler von der rechtsextremen Norm werden als Gegner betrachtet und angegriffen. Die Gewaltfantasien der Rechten reichen dabei bis zum grausamen Mord. Dass nicht noch mehr Angriffe geschehen, liegt hauptsächlich daran, dass es in Gegenden wie der Uckermark immer weniger Punks gibt. Der alltägliche Druck ist zu stark. Bald haben die Rechten keine »natürlichen Feinde« mehr. Dann wird der Landstrich wie Vorpommern, mit NPD-Wahlergebnissen nahe 40 %.«</p><p>The post <a href="https://www.opferperspektive.de/materialien/aktuelles_termine/kevin">Kevin</a> first appeared on <a href="https://www.opferperspektive.de">Opferperspektive e.V. Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Brandenburg</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Stadtpark</title>
		<link>https://www.opferperspektive.de/materialien/aktuelles_termine/stadtpark?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=stadtpark</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[mo]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 27 Aug 2006 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles & Termine]]></category>
		<category><![CDATA[Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Afrodeutscher]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsprozess]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[linke Jugendliche]]></category>
		<category><![CDATA[Punks]]></category>
		<category><![CDATA[rechter Angriff]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://dev.opferperspektive.de/nix/stadtpark</guid>

					<description><![CDATA[<p>Am Mittwoch, den 30. August 2006, beginnt um 9.00 Uhr der Prozess gegen vier Rechtsextremisten vor dem Amtsgericht Fürstenwalde. Den drei Männern und einer Frau wird vorgeworfen, am 18. Juni 2005 drei Linke im Stadtpark Fürstenwalde drei alternative Jugendliche überfallen und teilweise schwer verletzt zu haben.</p>
<p>The post <a href="https://www.opferperspektive.de/materialien/aktuelles_termine/stadtpark">Stadtpark</a> first appeared on <a href="https://www.opferperspektive.de">Opferperspektive e.V. Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Brandenburg</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Überfall war selbst für Brandenburger Verhältnisse außerordentlich brutal. Die Gruppe der alternativen Jugendlichen wollte den Geburtstag des Afrodeutschen Michael S. im Stadtpark Fürstenwalde feiern. Die öffentliche Präsenz von Punks und Afrodeutschen war den örtlichen Neonazis anscheinend ein Dorn im Auge. Schon am frühen Abend griffen sie die Linken mit den Worten »Zecken, wir töten euch« und »Ihr roten Schweine« an, begleitet vom Hitlergruß und »Sieg-Heil«-Rufen. Später dann schlugen zwei der Angeklagten, auf Erkundungstour mit Fahrrädern, zwei der späteren Opfer im Vorbeifahren. Dann, kurz vor Mitternacht, fühlten sich die Rechten stark genug und wagten einen Überfall auf die zahlenmäßig unterlegenen alternativen Jugendlichen. Neben dem Brunnen im Stadtpark schlugen sie die drei verbliebenen Linken mit Flaschen nieder. Dann traten sie gemeinsam auf ihre Opfer ein. Dabei tat sich die damals 18-jährige Nicole Sch. durch besonders brutale Tritte ins Gesicht eines ihrer Opfer hervor. Zwei der Opfer mussten stationär im Krankenhaus behandelt werden.</p>
<p>»Die Opfer sollten nicht nur als Opfer betrachtet werden«, so Kay Wendel vom Verein Opferperspektive. »Sie haben der allgegenwärtigen Bedrohung getrotzt, der alternative und afrodeutsche Jugendliche in Brandenburg ausgesetzt sind. Sie wollten einfach nur im Park feiern, obwohl der Stadtpark als eine No-Go Area gilt, als Gegend, die man besser meidet, weil man dort mit Angriffen von Rechten rechnen muss. Trotz dieses äußerst brutalen, potenziell lebensbedrohlichen Angriffs lassen sich diese Jugendlichen nicht einschüchtern. Sie machen weiter, sie leben so, wie sie es wollen. Das verdient Achtung.«</p>
<p>Die Betroffenen, die als Nebenkläger auftreten, würden sich über eine Unterstützung durch Präsenz im Publikum sehr freuen. Weitere Prozesstermine: 08.09., 13.09., 22.09., 27.09., 28.09, jeweils 9.00 Uhr.</p><p>The post <a href="https://www.opferperspektive.de/materialien/aktuelles_termine/stadtpark">Stadtpark</a> first appeared on <a href="https://www.opferperspektive.de">Opferperspektive e.V. Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Brandenburg</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Nach »Sieg Heil«-Ruf Sturm auf die Ausländer</title>
		<link>https://www.opferperspektive.de/materialien/aktuelles_termine/nach-sieg-heil-ruf-sturm-auf-die-auslaender?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=nach-sieg-heil-ruf-sturm-auf-die-auslaender</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[mo]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 23 Apr 2006 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles & Termine]]></category>
		<category><![CDATA[Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsprozess]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[rechter Angriff]]></category>
		<category><![CDATA[Senftenberg]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://dev.opferperspektive.de/nix/nach-sieg-heil-ruf-sturm-auf-die-auslaender</guid>

					<description><![CDATA[<p>Am 25. April 2006 wird ab 9 Uhr am Amtsgericht Senftenberg, Saal 115 der Angriff einer Gruppe rechter Schläger auf eine Reisegruppe aus Polen verhandelt.</p>
<p>The post <a href="https://www.opferperspektive.de/materialien/aktuelles_termine/nach-sieg-heil-ruf-sturm-auf-die-auslaender">Nach »Sieg Heil«-Ruf Sturm auf die Ausländer</a> first appeared on <a href="https://www.opferperspektive.de">Opferperspektive e.V. Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Brandenburg</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Am frühen Morgen des 17. September 2005 saß eine Gruppe von fünf polnischen und einem deutschen Staatsbürger in Senftenberg in einem Park im Stadtzentrum. Plötzlich tauchte ein Mann auf, brüllte die Worte: »Deutschland ist deutsch und bleibt deutsch«. Anschließend schlug er mit einer Bierflasche auf einen Tisch, woraufhin eine Gruppe zum Teil Vermummter hinter den Büschen hervor stürmte. Bewaffnet mit einer Metallkette und weiteren Gegenständen schlugen die Maskierten auf die überraschten Urlauber ein. Die angegriffenen Männer konnten dank ihrer Reaktionsfähigkeit schnell fliehen.</p>
<p>Später zeigten sich die Geschädigten empört über das Verhalten der Polizei. Diese war nach dem Anruf der Gruppe erschienen und hatte die Geschädigten ins Krankenhaus verwiesen. Jedoch lehnten die Beamten einen Transport mit dem Streifenwagen dorthin mit der Begründung ab, die Polizei sei kein Fuhrunternehmen. Auf dem Weg zum Krankenhaus wurde die Gruppe der Geschädigten aus einem vorbeifahrenden Wagen heraus mit den Worten: »Ihr seid asozial« beschimpft.</p>
<p>Einer der Angeklagten wurde nach Kenntnissen der Opferperspektive im Januar 2005 wegen der Brandstiftung an einen kurdischen Dönerstand verurteilt. Dieser Mann soll auch kurz vor dem Angriff auf die Reisegruppe »Sieg Heil« gerufen haben. Ein weiterer Angeklagter ist bereits wegen § 86a StGB, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, in zwei Fällen verurteilt worden.</p><p>The post <a href="https://www.opferperspektive.de/materialien/aktuelles_termine/nach-sieg-heil-ruf-sturm-auf-die-auslaender">Nach »Sieg Heil«-Ruf Sturm auf die Ausländer</a> first appeared on <a href="https://www.opferperspektive.de">Opferperspektive e.V. Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Brandenburg</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kneipenrauswurf mit Molotow-Cocktails gerächt</title>
		<link>https://www.opferperspektive.de/materialien/aktuelles_termine/kneipenrauswurf-mit-molotow-cocktails-geraecht?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=kneipenrauswurf-mit-molotow-cocktails-geraecht</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dietmar]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Sep 2005 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles & Termine]]></category>
		<category><![CDATA[Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Beleidigungen]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsprozess]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Molotow-Cocktails]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://dev.opferperspektive.de/nix/kneipenrauswurf-mit-molotow-cocktails-geraecht</guid>

					<description><![CDATA[<p>Prozessbeginn am Landgericht Potsdam</p>
<p>The post <a href="https://www.opferperspektive.de/materialien/aktuelles_termine/kneipenrauswurf-mit-molotow-cocktails-geraecht">Kneipenrauswurf mit Molotow-Cocktails gerächt</a> first appeared on <a href="https://www.opferperspektive.de">Opferperspektive e.V. Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Brandenburg</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Am Freitag, den 23. September 2005, beginnt um 10 Uhr am Landgericht Potsdam, Saal 015, ein Prozess gegen drei Männer wg. versuchten Mordes. Die 19-, 23-, und 41-Jährigen sind angeklagt, am 30. Dezember 2004 Molotow-Cocktails hergestellt und einen Brandsatz durch die Fensterscheibe einer Gaststätte in Werder geworfen zu haben, in der sich zu jenem Zeitpunkt mehrere Gäste aufhielten. Zwei der Angeklagten sind bereits vorbestraft wegen rassistischer Beleidigungen bzw. des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen.</p>
<p>Fahrettin A., der Betreiber des City-Cafes in Werder, und seine Angestellten Haydar A. und Nikat T. hatten die Gäste aus der Gaststätte geworfen, nachdem diese die übrigen Besucher belästigt hatten. Bereits während des Rauswurfs sollen die späteren Brandstifter rassistische Bemerkungen gegenüber den türkischen Männern geäußert und mit dem Spruch »Ich schieß dir eine Kugel in den Kopf« gedroht haben.</p>
<p>Eine halbe Stunde später wurde die Feierstimmung im City-Cafe durch einen lauten Knall und lodernde Stichflammen jäh unterbrochen. Aus Rache für ihren Rauswurf hatten die drei Männer Molotow-Cocktails hergestellt und gegen die Fenster der Gaststätte geworfen. Das Feuer konnte jedoch schnell gelöscht werden. Nur zwei Gäste erlitten leichte Verletzungen. Einen Tag später klebte an der neu eingesetzten Scheibe ein Aufkleber der NPD.</p>
<p>Neun Monate nach dem Vorfall kritisiert Herr Fahrettin A., dass eine Geste der Solidarität seitens der Kommune bis heute ausgeblieben ist. Auch das Verhalten der Polizei löst bei Fahrettin A. Unverständnis aus. Im August 2005 wurden Herr A. und seine Angestellten zur Polizei vorgeladen, um sich einer erkennungsdienstlichen Behandlung zu unterziehen. Zur Durchführung dieser Maßnahme wurde Herr A. mit einem Streifenwagen von seiner Gaststätte abgeholt und zur nächsten Polizeiwache gebracht. »Wir wurden wie Beschuldigte behandelt« kritisiert Fahrettin A. kopfschüttelnd die in seinen Augen kriminalisierende Maßnahme. Fahrettin A. und seine Angestellten sind zur Überzeugung gelangt, dass der Vorfall nicht mehr als isolierte Tat betrachtet werden könne, sondern das gesellschaftliche Klima berücksichtigt werden müsse. Fahrettin A.. Haydar A. und Nikat T. werden dem Prozess als Nebenkläger beiwohnen.</p>
<p>Weitere Verhandlungstermine: 05.10., 10.10., 12.10., 17.10., 19.10., 24.10., 26.10., 02.11., jeweils um 9.00 Uhr.</p><p>The post <a href="https://www.opferperspektive.de/materialien/aktuelles_termine/kneipenrauswurf-mit-molotow-cocktails-geraecht">Kneipenrauswurf mit Molotow-Cocktails gerächt</a> first appeared on <a href="https://www.opferperspektive.de">Opferperspektive e.V. Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Brandenburg</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
