Uckermark: Prozessbeginn wegen versuchter Tötung

Schmuckbild - Eine Waage als Symbol für Recht und Gerechtigkeit

Angriff am Bahnhof Templin

Am ersten Prozesstag lag der Fokus des Prozesses auf einem Angriff in der Nacht zum 22. Oktober 2025, bei dem ein 21-jähriger Ukrainer am Bahnhof Templin schwerst verletzt wurde. Dieser hatte am Vorabend den letzten Zug nach Berlin verpasst und traf so wartend auf eine Gruppe junger Rechter am Bahnhof. Zunächst unterhielten sie sich und tranken gemeinsam Alkohol. Dann kippte die Stimmung und die Angeklagten schlugen zusammen mit zwei weiteren Jugendlichen völlig enthemmt auf den Betroffenen ein. Mehrere Fluchtversuche misslangen dem jungen Ukrainer und die Angeklagten schlugen und traten erneut auf ihn ein. Noch im Krankenwagen in der Tatnacht schilderte der Betroffene, dass vor dem Angriff eine Diskussion über seine Herkunft vorausgegangen sei. Durch die Tat erlitt der Betroffene zahlreiche Verletzungen, unter anderem Hirnblutungen und musste mehrere Tage stationär im Krankenhaus behandelt werden. Die Tat ist u.a. als schwerer Raub mit anschließender Lebensgefahr angeklagt. Der Betroffene leidet heute noch massiv unter den Folgen der Tat.

Der Prozess

Zu Beginn des Prozesses zeichnete sich ein Bild von verrohter Gewalt, in einem Ausmaß wie sie die Opferperspektive in den vergangenen Jahren wiederholt in der Uckermark registriert hat. Nicht bei allen angeklagten Taten scheint eine politische Motivation eine Rolle gespielt zu haben, dennoch zeigte der Prozessbeginn bereits, dass die Täter sich in einem massiv gewaltvollen Milieu bewegen, in dem rechtsextreme Positionen ein Grundbestandteil sind.

Der 23-jährige Angeklagte hat die meisten gegen ihn erhobenen Anklagepunkte eingeräumt, dazu gehört auch das Zeigen des „Hitlergrußes“ im Mai 2025. Die Vorwürfe des Raubes und des Einsatzes von Waffen bestritt er. Diese Anklagepunkte haben erheblichen Einfluss auf die Dauer der Haftstrafe.

Er gab auch zu, Teil der sogenannten „Deutsche Jugend Uckermark“ gewesen zu sein. Der Name ist offensichtlich angelehnt an die Neonazi-Jugendgruppe „Deutsche Jugend Voran“. Die Behauptung, sich mittlerweile von dieser Gruppierung und seiner rechten Gesinnung losgesagt zu haben, zweifeln nahezu alle Verfahrensbeteiligten an.

Angriff bei AfD-Wahlkampfveranstaltung

Am kommenden Folgeprozesstag (7. Juli) wird sich das Gericht voraussichtlich mit einem weiteren Angriff am 8. Februar 2025 im Umfeld einer AfD-Wahlkampfveranstaltung befassen. Einer der Angeklagten soll aus einer Gruppe heraus zunächst einen Teilnehmer einer Gegenkundgebung bedroht haben. Kurze Zeit später soll er zwei andere Teilnehmende des Gegenprotestes verfolgt, getreten und ins Gesicht geschlagen und dabei verletzt haben. Der Betroffene und seine Begleitung konnten sich schließlich in einen nahegelegenen Drogeriemarkt flüchten, vor dem sich die Gruppe des Angreifers noch einschüchternd aufhielt.

Ab dem 8. Juli soll am Landgericht Neuruppin parallel ein separater Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit gegen einen weiteren Beschuldigten in den Tatkomplexen beginnen.

Forderungen der Opferperspektive

Wir erwarten von dem Gerichtsprozess, dass die politische Motivation der Taten bei der Verurteilung berücksichtigt wird. Der Prozess muss auch klären, wer genau sich hinter der „Deutsche Jugend Uckermark“ verbirgt. Handelte es sich hier um eine feste Struktur extrem rechter Jugendlicher? Besteht diese fort und wer gehört bzw. gehörte noch dazu? Und ist die Gruppierung unter Umständen für weitere rechte Gewalttaten in der Uckermark verantwortlich?