Abschiebung von Orabi Mamavi ausgesetzt

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat am 1. September 2003 entschieden, dass die Abschiebung von Orabi Mamavi ausgesetzt wird, bis sein Asylfolgeantrag entschieden ist. Damit darf der 41-jährige Asylbewerber aus Togo, der am 04.09. abgeschoben werden sollte, zunächst in Brandenburg bleiben.

Die Opferperspektive setzt sich weiterhin für ein unbeschränktes Bleiberecht für Herrn Mamavi ein, der 1997 und 2002 zwei Mal von Rechtsextremisten in Rathenow rassistisch angegriffen und zusammengeschlagen wurde. Herr Mamavi ist aufgrund dieser Vorfälle traumatisiert, leidet unter Alpträumen und der Angst vor Folter bei einer erzwungenen Rückkehr nach Togo.

Mindestens 400 Bürger und Bürgerinnen haben sich im Rahmen einer Faxkampagne an das Innenministerium des Landes Brandenburg gewandt. Sie fordern als Wiedergutmachung für die Folgen der Angriffe und als ein Signal an die Täter ein sicheres Bleiberecht für Orabi Mamavi.

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