Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt fordern deutlich mehr Budgets

“Gewaltopfer haben ein Recht auf Beratung und Unterstützung”

Das Ausmaß rechter und rassistischer Gewalt im Jahr 2016 ist dramatisch hoch. Nachdem bereits für das Jahr 2015 eine Verdoppelung rechtsmotivierter und insbesondere rassistischer Gewalttaten festgestellt werden musste, verweisen die aktuellen Zahlen der Bundesregierung auf einen erneuten massiven Anstieg, der das Ausmaß des vergangenen Jahres noch übertreffen wird. Die Bundesregierung geht derzeit vom höchsten Stand seit Beginn der Zählung politisch motivierter Kriminalität im Jahr 2001 aus (Quelle: Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit der Bundesregierung). Die Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt bestätigen diesen enormen Anstieg. Sie zählten 2015 insgesamt 1747 Angriffe mit mindestens 2237 betroffenen Personen allein in den neuen Bundesländern, Berlin und Nordrhein-Westfalen. Eine Trendwende für 2016 ist nicht absehbar. Damit einher geht seit Herbst 2014 eine stark gestiegene Nachfrage von Betroffenen nach professioneller Unterstützung und Beratung zur Bewältigung der materiellen und immateriellen Tatfolgen.

In den vergangenen zwei Jahren versuchten die Beratungsstellen der stark gestiegenen Nachfrage mit großem Engagement und hohem persönlichem Einsatz gerecht zu werden. Nun ist die Grenze der Belastbarkeit erreicht. Die große Anzahl von Betroffenen und Beratungssuchenden ist für viele Beratungsstellen ohne zusätzliche Ressourcen nicht mehr zu bewältigen. Die Beratungsstellen fordern daher eine Verdopplung ihres Budgets um auf den massiv gestiegenen Beratungsbedarf reagieren zu können. Die Landes- und bundesgeförderten Beratungsstellen in Bayern, Hessen, Hamburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg mussten ihr Angebot bereits reduzieren. Ein aktives Zugehen auf Betroffene, Prävention und lokale Intervention, die wesentliche Bestandteile der Opferberatung sind, können überwiegend nicht mehr geleistet werden.

Für ihre Arbeit erhalten die Landes- und bundesweit geförderten Beratungsstellen eine Finanzierung aus dem Bundesprogramm “Demokratie Leben!” und verschiedenen Landesprogrammen. Die Ausstattung ist je nach Bundesland unterschiedlich und nur in wenigen Ländern bedarfsgerecht. „Als die Bundesregierung im März 2016 eine Verdoppelung des Förderprogramms „Demokratie Leben!“ für das kommende Jahr ankündigte war das für die Beratungsstellen eine sehr erleichternde Nachricht.“, so Verbandssprecher Robert Kusche. „Da die Erhöhung unter anderem mit der massiven Zunahme rechter und rassistischer Gewalttaten begründet wurde, hoffen die Beratungsstellen auf deutlich mehr Budget, um wieder angemessen auf den starken Anstieg rechter und rassistischer Gewalt reagieren zu können. Es steht leider noch immer nicht fest, wie viel Geld von der Erhöhung in die vorhanden Strukturen der Opferberatungsstellen fließen wird. Wir befürchten jedoch, dass die Erhöhung nicht dem tatsächlichen Bedarf entspricht.“

In der „Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung“ wird festgestellt, dass „im gesamten Bundesgebiet zum Thema Flüchtlinge ein gestiegener Bedarf an mobiler Beratung und Opferberatung” zu verzeichnen sei. “Die Bundesregierung wird daher die Beratungsarbeit in diesem Bereich ausweiten und auf spezielle Anforderungen anpassen.“ Und auch die Länder haben in der „gemeinsamen Erklärung der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen, und Jugend und der für das Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ verantwortlichen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder“ vom 19. Juli 2016 erklärt, „sich bedarfsorientiert gegenüber dem Bundestag und den Landesparlamenten dafür ein(zusetzen), die erfolgreichen Angebote der mobilen Beratung und der Opferberatung dauerhaft zu sichern und auszubauen.“

Verbandssprecher Robert Kusche: „Es ist gut und wichtig, dass die Politik klar Stellung bezieht gegen rechte und rassistische Gewalt. Nun müssen diesen Bekenntnissen auch konkrete Taten folgen die der Situation der vielen Betroffenen gerecht werden. Es darf nicht sein, dass es Deutschland nicht gelingt die Bevölkerung vor rechten und rassistischen Angriffen zu schützen, und dann auch noch die Betroffenen eines Angriffs im Stich gelassen werden. Gewaltopfer haben ein Recht auf Beratung und Unterstützung. Die Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt können dieses Recht aber nur dann gewähren, wenn die Bundes- und Landesförderung im kommenden Jahr deutlich gesteigert wird.“

 

 

Pressemitteilung des VBRG, Bundesverband unabhängiger Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Deutschland, vom 27.10.2016

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