Keine Entscheidung, weil Rechtsextreme nicht vor Gericht erschienen

Am Dienstag, den 19. Mai, sollte vor dem Landgericht Potsdam die Berufungsverhandlung gegen einen afrodeutschen Rathenower stattfinden. Weil die vermeintlichen Geschädigten nicht vor Gericht erschienen, wurde der Prozess vertagt. Der junge Mann wird von Mitgliedern der rechten Szene beschuldigt, sie am 8. September 2007 attackiert zu haben.Weil die Rechten ihn zu unrecht belastet hatten, wurde der Afrodeutsche in erster Instanz vor dem Amtsgericht Rathenow freigesprochen. Daraufhin legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein.

In der erstinstanzlichen Verhandlung am 20. Januar 2009 war deutlich geworden, dass die stadtbekannten Rechten Silvio W. und Fabian H. den Jugendlichen bewusst falsch beschuldigt hatten. Inzwischen wurde deshalb gegen Fabian H. ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage eingeleitet. Zur Berufungsverhandlung am 19. Mai erschienen er wie weitere Zeugen aus der rechten Szene nicht vor Gericht. Gegen fünf von ihnen wurden Ordnungsgelder in Höhe von jeweils 200 Euro verhängt und eine Vorführung angeordnet.

Weshalb die Staatsanwaltschaft Potsdam weiterhin auf eine Fortsetzung des Verfahrens beharrt, ist nicht nachvollziehbar. Gleichzeitig bestätigten Zeugen die Version des Angeklagten. Sie sagten aus, dass der vermeintliche Geschädigte Silvio W. den afrodeutschen Jugendlichen geschlagen hat. Ein Ermittlungsverfahren wurde allerdings in diesem Fall nicht eingeleitet.

Prozesstermin 27. Mai 2009, 12:00 Uhr, Landgericht Potsdam, Saal 8

Informationen Tobias Pieper
Telefon 0171 1935669

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Quelle:

Aktuelles, Presse