Un-Ausschuss stellt fest: Sarrazins Äußerungungen sind rassistisch, schüren den Hass gegen Minderheiten und hätten strafrechtlich verfolgt werden müssen.

Es geht um das Interview in der Zeitschrift Lettre International im Jahr 2009, in dem Thilo Sarrazin (damals noch Vorstandsmitglied der Bundesbank) sich verächtlich und herabwürdigend über türkische und arabische Einwandererfamilien geäußert und sie als Gefahr für die Gesellschaft dargestellte hat. Der Türkische Bund Berlin-Brandenburg stellte Strafanzeige wegen Volksverhetzung und Beleidigung, das Ermittlungsverfahren wurde aber mit Verweis auf die Meinungsfreiheit in zwei Instanzen eingestellt. Daraufhin entschloss sich der TBB zu einer Beschwerde beim UN-Ausschuss gegen Rassismus, der nun am 17. April die Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung von Rassendiskriminierung rügte, denn Deutschland habe mit der Einstellung der Ermittlungen seine Pflicht verletzt, BürgerInnen effektiv vor Rassismus zu schützen. Rassistische Hetze, so der Ausschuss, sei durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt.

Innerhalb von 90 Tagen muss die Bundesregierung einen Bericht über Änderungen vorlegen, die den offensichtlichen Missstand im Rechtssystem beseitigen. Außerdem soll die Entscheidung des CERD breit veröffentlicht und besonders Staatsanwaltschaften und RichterInnen zugänglich gemacht werden.

Trotz völkerrechtlich gültigem Vertrag kann der Ausschuss die Bundesrepublik aber zu keinen Maßnahmen zwingen.Die Direktorin des Instituts für Menschenrechte, Beate Rudolf, stellt trotzdem fest: »Die Entscheidung des Ausschusses hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung. Die Gesetzeslage und Praxis im Bereich der Strafverfolgung von rassistischen Äußerungen sind im Lichte der Entscheidung auf den Prüfstand zu stellen, um die von solchen Äußerungen unmittelbar Betroffenen wirksam zu schützen und die Menschenwürde als Grundlage unseres Gemeinwesens zu verteidigen.«

Der Türkische Bund überschrieb die Pressemitteilung zur Entscheidung über seine Beschwerde mit dem treffenden Satz: »Rassismus ist keine Meinungsäußerung, Rassismus ist ein Verbrechen.«

Pressemitteilung des TBB

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