Zivilcourage oder Provokation?

Die Geburtstagsfeier einer Freundin endete am 27.05.2006 für einen 15jährigen aus Krausnick mit einer Gehirnerschütterung. Wie es dazu kam, wurde am ersten Verhandlungstag am 29.3.2007 weitgehend rekonstruiert. Am späteren Abend trafen die Angeklagten Marc K. und Marco S. mit weiteren Freunden ein. Nachdem die Angeklagten im Gespräch mit dem Opfer offensiv ihre rechtsextreme Einstellungen vertreten haben, u.a. Rassismus als „gute Sache“ bezeichneten und „Heil Hitler“ riefen, gab das Opfer zu verstehen, dass „Nazis“ auf dem Fest nicht erwünscht seien. Einige Zeit später, nachdem weitere Freunde der Angeklagten auf dem Fest erschienen waren, suchten Marc K. und Marco S. das Opfer, welches sich in einen anderen Teil des Grundstückes zurück gezogen hatte, auf, schlugen es ins Gesicht und traten auf den auf dem Boden liegenden ein. Das Fest wurde von den Gastgebern aufgelöst. Von der Straße waren, so berichteten die Gastgeber als Zeugen in der Hauptverhandlung, noch einige Zeit Heil-Hitler-Rufe und das Singen rechter Lieder zu hören.

Im Gerichtssaal stand immer wieder die Frage im Raum, ob das Opfer den Angriff durch seine explizite Positionierung gegen Rechtsextremismus provoziert habe. Für die Prozessbeobachter stellte sich die Frage: Ist es so unüblich, dass widersprochen wird, wenn rechtsextremes Gedankengut offensiv vertreten wird, dass es als Provokation wahrgenommen wird?
U.a. durch den „Bunker 88“ in Lübben ist die rechte Szene in der Region fest verankert und hat eine stark einschüchternde Wirkung auf Betroffene und potenziell Betroffene. Für den Geschädigten war dieser Vorfall nicht der Erste der Art. Aber erst jetzt wagte er, eine Anzeige zu stellen. Auch für die Angeklagten war es nicht das erste Mal, dass sie ihre rechtsextreme Haltung offensiv zum Ausdruck brachten und nicht vor Gewaltanwendung zurückschreckten, um Macht auszuüben. Selbst der Verteidiger von Marcus S. schien ernsthaft schockiert angesichts der Menschenverachtung, die aus den Taten spricht, für die sein Mandant bereits schuldig gesprochen wurde. Bisher allerdings fast ohne Konsequenzen.
Ein deutliches Zeichen, dass die Durchsetzung rechter Ideologie mit Gewalt nicht geduldet wird und Zivilcourage erwünscht ist, ist nicht nur für den Geschädigten in diesem Fall wichtig. Es ist zu erwarten, dass mit dem Urteil, welches der vorsitzende Richter Lehmann am kommenden Donnerstag sprechen wird, auch ein über die einzelne Tat heraus reichendes Signal gesendet wird.

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