Cottbus: Verfahren nach queerfeindlichem Angriff eingestellt

Schmuckbild - zu sehen ist eine Waage als Symbolbild für Justiz und Gerechtigkeit.

Staatsanwaltschaft Cottbus nicht an Verfolgung rechter Gewalt interessiert

Am 9. Juni 2026 sollte vor dem Amtsgericht Cottbus ein queerfeindlicher Angriff aus dem Jahr 2024 verhandelt werden. Die Betonung liegt auf „sollte“, denn das Verfahren wurde nach Antrag der Verteidigung und mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft gegen die Zahlung einer geringen Geldauflage eingestellt. Dies geschah, ohne die Angegriffenen und weitere Zeug*innen anzuhören.
Der Antrag der Verteidigung, dem die Staatsanwaltschaft folgte, berief sich darauf, dass die Angeklagten seitdem keine weiteren Straftaten begangen hätten und die Tat bereits lange zurück liege. Die Staatsanwaltschaft nannte „prozessökonomischen Gründe“, also die Maßgabe, möglichst ressourcenschonend vorzugehen, für ihre Zustimmung zur Einstellung. Für die Betroffenen der rechtsmotivierten Gewalt ist das eine herbe Enttäuschung, die ihr Vertrauen in den Rechtsstaat nachhaltig erschüttert.

Was war passiert?

Die zwei jungen Männer aus Kolkwitz waren angeklagt, am 20. April 2024 nach einer Party im Cottbuser Studentenclub „Muggefug“ zunächst für Ärger gesorgt zu haben, weil sie einen Stuhl aus den Räumlichkeiten entfernen wollten. Darauf vom betroffenen Studenten angesprochen, reagierten sie mit queerfeindlichen Beleidigungen und Schlägen gegen ihn und einen weiteren Studierenden. Die verständigte Polizei konnte die beiden Tatverdächtigen und einen weiteren Mittäter noch vor Ort aufgreifen.
Gegen letzteren wird ein gesondertes Verfahren vor dem Jugendgericht geführt, da er zum Tatzeitpunkt noch minderjährig war.

Kein Interesse an Strafverfolgung

Bereits im Juni 2024, weniger als zwei Monate nach der Tat, erhielt einer der Angegriffenen Post von der Staatsanwaltschaft Cottbus. Das Verfahren wegen Körperverletzung werde eingestellt, hieß es darin. Die Strafverfolgung der queerfeindlichen Tat sei „nicht als ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit anzusehen“, so die Staatsanwaltschaft weiter.
Daraufhin wandte sich der Student an die Opferperspektive und legte Beschwerde gegen die Einstellung ein – mit Erfolg. Denn die Einstellung der Staatsanwaltschaft war rechtswidrig: in den bundeseinheitlichen Richtlinien für das Strafverfahren (RistBV) ist klar geregelt, dass bei vorurteilsmotivierten Taten grundsätzlich ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung gegeben ist. Außerdem fehlte im Schreiben die Belehrung über Fristen und Beschwerdemöglichkeiten. Die Staatsanwaltschaft Cottbus musste das Verfahren schließlich wieder aufnehmen.

Vom Staat im Stich gelassen

Danach hieß es für den Betroffenen: Warten. Zwei Jahre lang, in denen das Erlebte immer wieder Thema war. Dann endlich wurde die Verhandlung angesetzt. Auch das war für ihn mit Stress verbunden, aber auch mit der Möglichkeit, selbst schildern zu können, was passiert war und welche Auswirkungen die queerfeindliche Tat hatte. Und mit der Perspektive, mit dem Geschehenen abzuschließen und der Erwartung, dass der Staat klar signalisiert, dass rechte Gewalt verfolgt und bestraft wird. Stattdessen endete die Verhandlung nach 5 Minuten mit der Einstellung des Verfahrens. Ohne die Möglichkeit selbst zu sprechen. Und mit dem Eindruck: Jetzt hat die Staatsanwaltschaft das erreicht, was sie schon vor zwei Jahren wollte – den Fall abhaken und die Akte schließen. Besonders bitter: Die lange Verfahrensdauer – also die Langsamkeit von Gericht und Staatsanwaltschaft, unter der gerade die Angegriffenen schwer zu leiden hatten – lieferte nun einen der zentralen Gründe für die Einstellung. Das sorgt für zusätzliches Unverständnis.

Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in Cottbus, in der sich rechte Gewaltstraftaten häufen und der Oberbürgermeister der Stadt und der Innenminister Brandenburgs die konsequente Strafverfolgung rechter Gewalttäter*innen fordern bzw. ankündigen, ist die Einstellung dieses Verfahrens ein fatales Signal.

Was jetzt passieren muss

Wenn Konsequenzen für rechte Gewalttäter*innen an „prozessökonomischen Erwägungen“ scheitern und Betroffene von der Justiz im Stich gelassen werden, dann wird sich an den massiven Problemen mit rechter Gewalt in Cottbus auch in Zukunft nichts ändern.
Es kann nicht sein, dass ein schonender Umgang mit den eigenen Ressourcen für die Staatsanwaltschaft Cottbus wichtiger ist als die Verfolgung von rechtsmotivierten Gewalttaten und die Belange der Verletzten. Die Opferperspektive fordert, dass die Staatsanwaltschaft ihre Prioritätensetzung ändert, um ihrem gesellschaftlichen Auftrag endlich wieder gerecht zu werden.