Im Vordergrund des Prozesses, der am 1. Juli in Neuruppin begann, stand der Angriff auf einen jungen Ukrainer in der Nacht zum 22. Oktober 2025 am Bahnhof Templin. Durch die Tat erlitt der Betroffene zahlreiche Verletzungen, unter anderem Hirnblutungen, und musste mehrere Tage stationär im Krankenhaus behandelt werden. Nur knapp überlebte er die brutale Gewalt der Angreifer. Siehe hierzu ausführlich unseren Bericht vom ersten Prozesstag.
Am zweiten Prozesstag war unter anderem der Angriff auf ein abtrünniges Mitglied der rechtsextremen Gruppierung „Deutsche Jugend Uckermark“ (DJU) im März 2025 Gegenstand des Prozesses.
Gemeinsam mit einem weiteren Mittäter hatte der Haupttäter den Betroffenen in Angermünde angegriffen und so schwer verletzt, dass dieser u.a. ein Schädel-Hirn-Trauma erlitt und drei Tage stationär im Krankenhaus behandelt werden musste. Den Angriff hatte der 23-jährige Angeklagte zuvor gegenüber dem mutmaßlichen Anführer der DJU in einem Messenger-Chat mit den Worten „Ich haue den heute auseinander.“ angekündigt.
Der Betroffene hatte gegenüber der Polizei angegeben, dass er angegriffen wurde, weil er sich von der DJU distanziert hatte.
Aufgabe: AfD-Gegner einschüchtern
Zudem befasste sich das Gericht mit den Geschehnissen rund um eine AfD-Veranstaltung am 8. Februar 2025 in Templin. Das Gericht stellte fest, dass der 23-Jährige gemeinsam mit weiteren Personen zunächst einen Teilnehmer einer Gegenkundgebung umkreist, beleidigt und bedroht hatte.
Der Betroffene schilderte, dass sich diese Tat in eine Reihe politisch motivierter Einschüchterungen und Angriffe einreihte. Wiederholt sei der Angeklagte ihm im Stadtbild von Templin begegnet und habe ihn als „Scheiß Zecke“ bezeichnet, einmal soll er ihn in einem Dönerimbiss geschlagen haben. Zu diesen Taten hatte der Betroffene aus Angst keine Anzeige erstattet.
Im Anschluss an die Bedrohung verfolgte die Gruppe um den 23-jährigen Angeklagten zwei weitere Teilnehmer*innen der Gegenkundgebung. Hierbei blockierte der Angeklagte diesen den Weg, kommentierte dies mit „Scheiß Zecken, ihr kommt hier nicht vorbei“ und trat dem einen gegen das Schienbein. Bei einem Fluchtversuch rannte der 23-jährige erneut auf ihn zu und schlug ihm so massiv auf das linke Ohr, dass dieser eine Platzwunde am Ohr erlitt. Erst dann konnten sie sich in einen Drogeriemarkt flüchten. Nach der Tat litt der Betroffene über Monate hinweg unter Angstzuständen.
Der 23-jährige Täter erklärte vor Gericht, AfD-Anhänger gewesen zu sein. Er habe es als seine Aufgabe angesehen, die Partei dadurch zu unterstützen, dass er AfD-Gegner*innen einschüchtere.
Der Betroffene sagte aus, dass er den Angeklagten im Nachhinein identifizieren konnte, da er bei Instagram auf einen Post des Täters mit dem AfD-Bundestagsabgeordneten Hannes Gnauck stieß. In einer Instagram-Story wurde eines der Bilder mit dem Text „War geil – Zeckenboxen“ veröffentlicht. Fotos, auf denen Gnauck mit dem Haupttäter der Angriffe posiert, waren bis zum Erscheinen dieses Beitrags auf der Instagramseite der AfD-Uckermark abrufbar.
Neben den verhandelten Gewaltdelikten wurde der 23-jährige Angeklagte zudem wegen des Zeigens des sogenannten Hitlergrußes am Templiner Badesee verurteilt.
Gericht erkennt dierechte Motivation der Taten nur teilweise an
Das Gericht benannte zwar die Übergriffe auf die Gegendemonstranten bei der AfD-Veranstaltung als politisch motiviert. Obwohl der Prozess die extrem rechte Gesinnung der Täter offenbarte, konnte das Gericht die politische Dimension für die weiteren Taten hingegen nicht zweifelsfrei erkennen. Besonders unverständlich ist die mangelnde Feststellung der rechten Tatmotivation bei dem lebensbedrohlichen Angriff auf den jungen Ukrainer. Dieser hatte unmittelbar nach der Tat noch im Rettungswagen geschildert, dass der Gewalt eine Diskussion über seine Herkunft vorausgegangen sei.
Auch der Angriff auf den mutmaßlichen Aussteiger der DJU wurde bei der Urteilsverkündung nicht als politisch motiviert benannt.
Die Opferperspektive hält die politische Motivation in beiden Taten für unstrittig.
