Urteil im Prozess gegen rechtsterroristische Gruppe “Letzte Verteidigungswelle”

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Haftstrafen für Mitglieder – darunter auch jugendliche Täter aus Brandenburg

Das Oberlandesgericht Hamburg verhängte im Terrorprozess gegen acht Mitglieder und Unterstützer der “Letzten Verteidigungswelle” Haftstrafen von anderthalb bis fünf Jahren. Mehrere Verurteilte haben nun Revision eingelegt.
Die Verurteilten waren zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt. Darunter sind auch zwei Brandenburger Jugendliche, die einen Brandanschlag auf die Gaststätte “Kultberg” in Altdöbern verübten, die dabei vollständig ausbrannte.
Desweiteren hat die Gruppe versucht, eine Geflüchtetenunterkunft in Schmölln in Brand zu setzen, sowie einen Anschlag auf eine Geflüchtetenunterkunft in Senftenberg und zahlreiche weitere rechtsmotivierte Straftaten geplant.
Das Gericht stuft die Gruppierung als terroristische Vereinigung ein, die darauf ausgelegt war, Mord und Totschlag zu begehen. Ihr Ziel war ein gesellschaftlicher Umsturz.

Schockierend ist insbesondere das junge Alter der Täter. Doch mit einem Blick auf die Geschichte rechten Terrors in Deutschland zeigt sich hier eine Kontinuität. Bereits an der rechten Gewalteskalation in den 90er Jahren waren vielfach Jugendliche beteiligt. Und die Täter von damals dienen den Tätern von heute als Vorbild, wie im Gerichtsprozess bekannt wurde:

“Einige der Täter waren stolz darauf, dass Verwandte von ihnen in den 1990er Jahren an rechten Gewalttaten, zum Beispiel dem Angriff auf das ‘Sonnenblumenhaus’ in Rostock, beteiligt waren und wollten dem nacheifern.”
(Stephan Martin, Vertreter der Nebenklage)

Um dieser Herausforderung zu begegnen, braucht es eine langfristige Absicherung von Präventions-, Bildungs- und Beratungsangeboten, insbesondere auch im ländlichen Raum. Zudem sendet der Prozess ein eindeutiges Warnsignal gegen den Abbau des Sozialstaats:

„Wir haben gesehen, dass die Jugendlichen aus Verhältnissen kommen, in denen die anstehenden Kürzungen im Sozialbereich, zum Beispiel die Streichung des Unterhaltsvorschuss, zu weniger Teilhabe am sozialen Leben führen werden. Es ist zu befürchten, dass dies zukünftig Radikalisierungsprozesse im Internet begünstigen wird.”
(Stephan Martin, Vertreter der Nebenklage)

Aus Sicht unserer Beratungsstelle ist der Gerichtsprozess deswegen erst der Beginn einer notwendigen Aufarbeitung. Das Urteil allein wird die langfristigen Folgen für die Betroffenen nicht auflösen und weitere Fälle dieser Art nicht verhindern können. Denn die zunehmende Dominanz rechter Jugendkulturen führt nicht nur zu einer Normalisierung rechter Gewalt, sondern auch zur Herausbildung rechtsterroristischer Strukturen.

Notwendig ist eine konsequente politische und gesamtgesellschaftliche Antwort.