Spendenaufruf für eine Revision des Urteils im Hetzjagdprozess

Zwei weitere junge Männer haben zwar auch Jugendstrafen ohne Bewährung erhalten, dies aber wegen gleichzeitig abgeurteilter brutaler Grausamkeiten an Jüngeren. Alle anderen Angeklagten kommen mit Bewährungsstrafen oder sogar mit Verwarnungen davon.

Das Gericht hat festgestellt, dass sich alle Angeklagten mit dem Vorsatz, Gewalt auszuüben an der Menschenjagd durch Guben beteiligten, dass sie Parolen brüllend und in aufgeheizter Stimmung durch die Stadt fuhren, Fensterscheiben einwarfen, Passanten bedrohten und letztlich Farid Guendoul, Khaled Bensaha und Issaka Kaba jagten. Es hat auch festgestellt, daß die drei Männer in Todesangst und Panik geraten mussten und es sehr nachvollziehbar ist, dass Farid Guendoul in dieser Panik die Türscheibe eintrat.

Die Schlussfolgerungen des Gerichtes jedoch sind nicht akzeptabel. Die Gubener Hetzjagd, durch die Farid Guendoul getötet und Khaled Bensaha und Issaka Kaba schwer traumatisiert wurden, war kein einfaches Fahrlässigkeitsdelikt, vergleichbar etwa mit einem tödlichen Verkehrsunfall.
Wir sind auch darüber empört, dass das Gericht nicht in der Lage war, wenigstens in der Urteilsbegründung den Hinterbliebenen Farid Guendouls sein Beileid auszusprechen und den anderen beiden Opfern zu verstehen zu geben, dass das Leid, das ihnen angetan wurde, vom Gericht wahrgenommen wird. Dass es sich nicht über den rassistischen Hintergrund der Tat äußerte und nicht einmal in deutlichen Worten den Tätern zu verstehen gab, dass sie Schuld und Verantwortung für den Tod eines Menschen und die schweren psychischen Leiden zweier anderer Menschen tragen, verwundert bei dem Verlauf dieses Verfahrens kaum noch.

Die Hinterbliebenen Farid Guendouls bleiben fassungslos zurück: Keine Reue, keine Gerechtigkeit.
Sicher: Den Bruder und Sohn Farid hätte auch ein anderes Urteil nicht wieder lebendig gemacht. Aber gerade diesen Sommer ist viel von Signalen die Rede, die gegen Ausländerfeindlichkeit gesetzt werden müssen. Welches Signal wird mit diesem Urteil gesetzt?

Die Familie Guendoul möchte gegen das Urteil in Revision gehen. Eine Revision würde die Familie rund DM 40.000 kosten. Aus eigenen Mitteln ist dies unmöglich. Wir stellen daher unser Vereinskonto für eine Spendensammlung zur Verfügung.

Die Opferperspektive ruft Menschen, die sich wie wir über das ungerechte Urteil empören, dazu auf, Spenden für die Revision auf unser Konto Nr. 350 201 6703 bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse Potsdam, BLZ 160 500 00, Stichwort: Revision, zu überweisen.

Falls es aus Kosten- oder anderen Gründen nicht zu einer Revision kommt, werden wir die eingegangenen Spenden der Familie Guendoul zur Verfügung stellen.

Erfolgreiche Spenden

Kontostand vom 25.2.01: 88.793,15 DM.

Die überwältigende Spendenbereitschaft war erfolgreich. Alle noch eingehenden Spenden fließen direkt an die Familie Guendoul. Wir danken allen Spenderinnen und Spendern im Namen der Familie Guendoul und bitten alle, die eine Spendenbescheinigung benötigen, uns ihre Postadresse mitzuteilen. Das schriftlicher Urteil ist am 10.04.01 eingegangen. Es ist 195 Seiten lang.

Am 09.05.01 wurde die Begründung für die Revision abgegeben. Im Januar 2002 hatte der Bundesgerichtshof noch nicht über die Revision entschieden. Mit einer Entscheidung ist im Laufe des Jahres 2002 zu rechnen.

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