Palästinenser in Suhl brutal mißhandelt

In der Nacht vom 09. auf den 10. März 2001 wurde an der Zentralhaltestelle in Suhl der staatenlose Palästinenser Ahmed S. von fünf Deutschen angegriffen und brutal misshandelt. Er wurde mit Faustschlägen zu Fall gebracht und am Boden liegend weiter mit Schlägen und Fußtritten attackiert. Ahmed erlitt unter anderem Prellungen, einen Kiefernbruch und eine Gehirnerschütterung. Er lag neun Tage im Krankenhaus und war für mehrere Wochen krankgeschrieben.

Aufgrund dieser Krankschreibung verlor er seine Arbeit in einem Suhler Restaurant.

Am 26. September 2001 fand vor dem Suhler Amtsgericht die Verhandlung gegen die fünf Täter (Stefan K., Patrick W., Christian G., Daniel H. und Heiko B.) statt. Die Urteile: zwei Angeklagte erhalten je vier Wochen Dauerarrest, zwei erhalten eine Verwarnung und müssen ein Bußgeld in Höhe von DM 500 zahlen und ein Angeklagter erhält 60 Tagessätze zu 10 DM. Die Staatsanwaltschaft ist in Berufung gegen dieses Urteil gegangen.

Ahmed steht nun vor der Bewältigung seiner ganz persönlichen Situation. Aufgrund des Überfalls bewegt er sich in der Stadt mit ständiger Angst und fühlt sich oft niedergeschlagen und depressiv. Das Sozialamt in Suhl verweigert ihm bisher die Finanzierung einer psychotherapeutischen Behandlung aus verschiedenen Gründen. Ohne eine solche Behandlung und Bewältigung seiner Ängste wird er nicht wieder arbeiten gehen können. Die Ausländerbehörde in Suhl weigert sich bislang, Ahmed ohne eine nachweisbare Arbeit eine Aufenthaltsbefugnis auszustellen. Die Worte des Suhler Oberbürgermeisters Martin Kummer an Ahmeds Krankenbett, dass eine Aufenthaltsbefugnis aufgrund der besonderen Situation nun kein Problem darstellen sollte, scheinen vergessen.

Ahmed möchte gern aus Suhl wegziehen an einen Ort, an dem er sich nicht regelmäßig mit den Tätern vom 9. März konfrontiert sieht.

Für die Erstellung eines psychologischen Gutachtens, dass Ahmeds Anspruch auf eine Bahndlung begründet und zur Begleichung von Rechtsanwaltskosten ist Ahmed auf Spenden angewiesen.

Wir bitten deshalb um die Überweisung einer Spende für Ahmed auf das Konto des Flüchtlingsrates:

Flüchtlingsrat Thüringen e.V.; Kto.: 1963704200; BLZ: 860 101 11; Bank: SEB Leipzig; Kennwort: »Spende Ahmed Saleh«

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