Schutz vor rassistischer Stimmungsmache bekommt Verfassungsrang

Die Landtagsfraktionen von Linkspartei, SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP stellten heute der Presse einen Gesetzesantrag vor, der bei der nächsten Landtagssitzung Anfang Juni in die erste Lesung gehen und bis Jahresende beschlossen werden soll. Danach soll Artikel 2 der Landesverfassung um den Satz ergänzt werden: “Das Land schützt das friedliche Zusammenleben der Menschen und tritt der Verbreitung rassistischen und fremdenfeindlichen Gedankenguts entgegen.” Dieser Zusatz soll, so die Fraktionsvorsitzenden bei der Pressekonferenz, unterstreichen, dass Rassismus und Fremdenfeindlichkeit eine Gefahr für die gesamte Gesellschaft darstellen. Weil es sich um einen Verfassungsgrundsatz handeln würde, wäre das Land künftig verpflichtet, Bürgerinnen und Bürger nicht nur vor rassistischer Diskriminierung sondern auch vor rassistischem „Gedankengut“ zu schützen.
Verändert werden soll auch der Artikel 12, der die Gleichheit der Bürgerinnen und Bürger vor dem Gesetz festlegt. Der Begriff “Rasse” soll gestrichen und stattdessen ein Verbot der Diskriminierung “aus rassistischen Gründen” aufgenommen werden. Diese Änderung wird von der Antidiskriminierungsstelle des Vereins Opferperspektive ausdrücklich begrüßt!

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