Brandenburger Justiz kriminalisiert Protest gegen rechte Kundgebung

Am 29.Oktober 2015 findet vor dem Amtsgericht Zossen ein Prozess gegen eine Person statt, die sich seit Jahren gegen Neonazis und deren rechte Hetze engagiert.

Am 31.01.2015 beteiligte sich Irmela Mensah-Schramm an einer Gegenkundgebung gegen eine Neonazi-Kundgebung, die in Blankenfelde (Teltow-Fläming) stattfand. In diesem Rahmen äußerte sie lautstark ihren Unmut über die Verbreitung von rechtem Gedankengut und rechten Parolen. Als ihr die Stimme versagte, reckte sie ihren Mittelfinger in die Höhe,
um ihre Missbilligung der menschenverachtenden Propaganda zum Ausdruck zu bringen.

Ein Teilnehmer der Neonazi-Kundgebung erstatte daraufhin Anzeige wegen Beleidigung. Gegen den Strafbefehl legte Frau Mensah-Schramm Widerspruch ein, so dass nun ein Prozess vor dem Amtsgericht Zossen anberaumt ist.

Der Verein Opferperspektive kritisiert diese Kriminalisierung von dem legitimen und notwendigen Protest gegen rechte Propaganda und Neonazi-Kundgebungen.

„Anstatt rechte Gewaltdelikte schnell und effektiv zu verfolgen, kriminalisiert die Justiz Gegener_innen der rechten Hetze und hält sich und diese engagierten Personen mit derartigen Lappalien auf. Betroffene rechter Gewalt hingegen müssen teilweise jahrelang auf die prozessuale Verfolgung der Gewaltstraftaten warten,“ drückt Martin Vesely von der Opferperspektive sein Unverständnis über diese Strafverfolgung aus.

Irmela Mensah-Schramm wurde dieses Jahr für ihr langjähriges zivilgesellschaftliches Engagement gegen rechte Propaganda mit dem Göttinger Friedenspreis ausgezeichnet.

Der Prozess findet am Donnerstag, 29. Oktober 2015 um 13:30 Uhr vor dem
Amtsgericht Zossen im Saal 1 statt.

 

Pressegespräche vor Ort sind möglich, bitte vorher anmelden.

Für Rückfragen:

Martin Vesely  Tel.: 0171 – 19 35 669

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