»Es ist alles zutreffend, was in der Anklageschrift steht«

Den beiden Angeklagten war vorgeworfen worden, in der Nacht vom 23. auf den 24. Juli 2005 den aus Benin stammenden Bewohner des Flüchtlingsheims Stolpe, Eucker D. (34), angehalten, rassistisch beschimpft und anschließend mit dem Auto verfolgt zu haben. Dabei hatte einer der Täter geäußert: »Ich töte Dich!« Aus Angst um sein Leben war der Betroffene weggelaufen und hatte im letzten Moment das Tor seiner Unterkunft erreicht, wo ihm ein Wachmann zu Hilfe eilte.

Die Beweisaufnahme fiel bei dem Prozess vor dem Amtsgericht Oranienburg denkbar kurz aus: Nach einem von der Verteidigung vorgeschlagenen Rechtsgespräch aller Prozessbeteiligten, erklärten die Täter Andreas S. (21) und Christian M. (20), dass die in der Anklageschrift festgehaltenen Tatabläufe voll und ganz der Wahrheit entsprächen.

Beide Täter wurden nach Jugendstrafrecht verurteilt. Damit schrammte der vorbestrafte Andreas S. knapp an einer Haftstrafe vorbei. Wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung erhielt er eine Jugendstrafe von acht Monaten, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem hat er dem Betroffenen 300 Euro Schmerzensgeld zu bezahlen. Der Angeklagte M., der sich bisher noch nichts zu Schulden hatte kommen lassen, kam mit einer Verwarnung davon. Auch er muss Eucker D. 300 Euro Schmerzensgeld entrichten.

Das Gericht bewertete es als positiv, dass sich die Angeklagten im Gerichtssaal per Handschlag bei ihrem Opfer entschuldigt hatten. »Ich hoffe für Sie beide, dass die Entschuldigung ernst gemeint war«, sagte der Vorsitzende Richter Passerini zum Abschluss. Eucker D., der als Nebenkläger auftrat, zeigte sich erleichtert. Ihm sei es vor allem darauf angekommen, dass die beiden Täter überhaupt eine Strafe erhalten. »Nur so wird ihnen vielleicht klar, dass sie nicht einfach Menschen mit schwarzer Hautfarbe bedrohen und schlagen können.«

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