Gutachten zur Verstetigung der finanziellen Mittel zur Demokratieförderung und Bekämpfung des Neonazismus

Die Förderung der Initiativen gegen Rechtsextremismus unterliege laut dem Gutachten »staatlicher, insbesondere aber gesamtgesellschaftlicher Verantwortung«. Zur Wahrnehmung dieser Verantwortung bedürfen die Träger »eines gewissen Maßes an Finanzsicherheit«. Das Gutachten widerspricht damit der bisherigen Auffassung des Bundesfamilienministeriums, wonach die seit Jahren erfolgreiche Beratungs- und Bildungsarbeit gegen Rechtsextremismus nur einmalig bzw. lediglich zeitlich befristet gefördert werden könne. Wissenschaftler wie der Politikwissenschaftler Prof. Roland Roth haben diese Praxis, die die Projekte jährlich vor existenzielle Probleme stellt, immer wieder als kurzatmige »Projektitis und Programmitis« kritisiert.

Als Konsequenz aus dem Gutachten fordern die Auftraggeber die kommende Bundesregierung sowie die Parteien im Bundestag auf, Strukturen zu schaffen, die eine dauerhafte Förderung des Engagements gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus, Islamfeindschaft und Antiziganismus ermöglichen. Möglich wären laut Prof. Battis u.a. eine Stiftung oder gGmbH mit einem klaren gesetzlichen und abgegrenzten Auftrag, der der Vielfalt der unterschiedlichen Arbeitsansätze gerecht wird.

Weitere Artikel zum Gutachten finden Sie unter anderem auf folgenden Seiten:

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