Mordanklage gegen Rechte

Sven P. hat zahlreiche Vorstrafen. 2007 saß er wegen rechter Straftaten vier Wochen in Jugendarrest. Im Juni 2008 wurde er wegen einer antisemitisch motivierten Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Am Tattag trug er ein T-Shirt mit dem Konterfei von Rudolf Heß. Christian W. hat ebenfalls ein langes Vorstrafenregister. Nach einer längeren Haftstrafe war er 2007 auf Bewährung entlassen worden. Er trug am Tattag ein T-Shirt mit dem Schriftzug »Frontkämpfer«.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, Bernd K. ermordet zu haben, weil sie ihn aufgrund seiner Erwerbslosigkeit und seines Alkoholismus als minderwertig ansahen.

Die beiden Beschuldigten gehören zur rechten Szene in Templin, die der Verfassungsschutz auf 80 Personen beziffert. Die Polizei registrierte in diesem Jahr bis Ende Juli bereits 39 politische Straftaten in Templin, die Opferperspektive zählte in den zwölf Monaten vor dem Mord zehn rechte Angriffe. Für eine Kommune mit knapp 17.000 EinwohnerInnen ist dieses Ausmaß rechter Straftaten erheblich.

Bei dem im kommenden Jahr beginnenden Mordprozess wird die Frage eines politischen Motivs eine wichtige Rolle spielen. Trotz der rechten Karrieren der Beschuldigten ist dieses nicht offenkundig. Die beiden sind auch wegen Körperverletzungen, Tierquälerei und Brandstiftung vorbestraft. Gewalt ist, vor allem unter Jugendlichen, im ganzen Landkreis Uckermark ein großes Problem. Die Jugendkriminalitätsrate liegt weit über dem Bundesdurchschnitt.

Aktuelles