Opfer rechter Gewalt soll abgeschoben werden

Am 25. März 2004 befand sich Djimtahadoum M., ein 31-jähriger Asylbewerber aus dem Tschad, auf dem Weg vom Jüterboger Bahnhof zum Asylbewerberheim, als er von drei Personen rassistisch beschimpft und von einem Rechten geschlagen wurde. Die körperlichen Verletzungen waren vergleichsweise glimpflich, umso stärker waren jedoch die psychischen Auswirkungen. So wie es die Intention der rassistischen Täter war, wirkte der Angriff in hohem Maße einschüchternd und Angst einflößend. Schon vorher hatte Djimtahadoum M. unter Depressionen gelitten, eine Folge der bedrückenden Lebenssituation in Jüterbog, nun kamen Panikattacken und psychosomatische Störungen hinzu.

Doch Djimtahadoum M. kapitulierte nicht vor der allgegenwärtigen Bedrohung. Er engagierte sich in einer Vielzahl von Projekten, so u.a. in einem von Flüchtlingen selbst organisierten Computer-Projekt, in der Kirchengemeinde Jüterbog und in der tschadischen Exilopposition. Auch stand er, dank der Hilfe von Unterstützern, die Konfrontation mit dem Täter vor Gericht durch.

Die Körperverletzung, motiviert durch das rassistische Ziel, einen Ausländer zu vertreiben, weil er Ausländer ist, wurde mit einer Freiheitsstrafe verurteilt. Doch seit Dezember droht die Ausländerbehörde mit der Abschiebung. Sein damaliger Anwalt hatte das Asylverfahren nicht betrieben, mit den Konsequenzen ist jetzt Djimtahadoum M. bedroht. Und das, obwohl Djimtahadoum M. dringend einer psychotherapeutischen Behandlung bedarf, wie eine Gutachterin feststellte.

»Die rassistischen Übergriffe«, so Djimtahadoum M. in einem Brief an die Bundeskanzlerin, »die Isolation, die Erniedrigung, die Fremdenfeindlichkeit und die soziale Ausgrenzung, die ich von Seiten der Behörden und der ortsansässigen Bevölkerung erfuhr, hatten das uneingestandene Ziel, mich moralisch und physisch derart zu misshandeln, dass ich das Land schließlich freiwillig verlassen würde.« Was für einen exponierten Exiloppositionellen wie ihn der wahrscheinliche Tod bedeuten würde. Seine neue Anwältin bemüht sich daher um eine Wiederaufnahme des Asylverfahrens.

Der Verein Opferperspektive appelliert an die Härtefallkommission, sich für ein Bleiberecht für Djimtahadoum M. einzusetzen. »Es kann nicht sein«, so Kay Wendel, »dass der Staat auf indirekte Weise die Intention der Straßenschläger verlängert, wenn auch nicht mit roher Gewalt, sondern ›nur‹ durch Abschiebung. Ein Opfer rassistischer Gewalt, dem die Täter ein Aufenthaltsrecht tatkräftig abgesprochen haben, verdient als Wiedergutmachung, dass eben diese Intention in ihr Gegenteil verkehrt wird – Hilfe für das Opfer statt Abschiebung. Das wäre im übrigen auch ein deutliches Signal an die Täter, dass sie das Gegenteil von dem erreichen, was sie in ihrem Hass anstreben.«

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