Zum Gerichtsurteil gegen fünf Rechtsextreme aus Frankfurt (Oder)

Die überzeugten Neonazis sind polizeilich und politisch einschlägig bekannt und teilweise vorbestraft. Um so mehr verwundert die Entscheidung des Frank­furter Amtsgerichtes. Nach einer kurzen Besprechung zwischen Staatsanwaltschaft, Richter und den Verteidigern war den Angeklagten am 5. Juni 2008 ein »Friedensangebot« gemacht worden: Gegen die Zahlung von Geldstrafen bzw. das Ableisten von Sozialstunden werde das Verfahren gegen sie eingestellt; ansonsten würden sie alle wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung verurteilt.

Für noch mehr Unmut sorgten die Worte der Richterin in der Urteilsverkündung, das Urteil sei auch für sie überraschend, da die Beweislage klar sei und alle fünf Angeklagten bereits am ersten Verhandlungstag einer Mittäterschaft überführt worden seien.

Die Beratungsstelle sieht in diesem Urteil einen Freibrief für gewaltbereite Neonazis. Es wirft die positive Entwicklung der Strafverfolgung von rechts motivierten Angriffen auf das Niveau der 1990er Jahre zurück. Das Urteil wird nicht dazu beitragen, dass junge Opfer rechter Gewalt den Weg einer Anzeige bis hin zu einem Gerichtsverfahren wählen. Das sollte allen behördlichen Beteiligten bewusst sein.

10. Juni 2008, Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt Frankfurt (Oder)

Anschrift Beratungsstelle c/o Utopia e.V., Berliner Str. 24, 15230 Frankfurt (Oder)

Telefon 0335 6659994

Email borg-ffo (at) gmx (.) net

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