Bei einer Kundgebung gegen eine AfD-Wahlkampfveranstaltung bedroht ein unbekannter Täter einen vor Ort bekannten Antifaschisten, weil er den Betroffenen als politischen Gegner erkennt.
ChronologieSchwedt


Bei einer Kundgebung gegen eine AfD-Wahlkampfveranstaltung bedroht ein unbekannter Täter einen vor Ort bekannten Antifaschisten, weil er den Betroffenen als politischen Gegner erkennt.
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