Aus Notwehr. Einstellung ohne Auflagen

Mit Erleichterung und Freude reagierte Musa E. auf den Beschluss des Landgerichts Potsdam. Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung einigten sich im Anschluss an die Hauptverhandlung am 26. April 2010 auf eine Einstellung des Verfahrens ohne jede Auflage, weil eine eventuelle Schuld gering wäre und kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung mehr besteht. Verfahrenskosten und notwendige Auslagen werden von der Staatskasse übernommen.Vorausgegangen war eine mehrstündige Verhandlung, in der Herr E. mithilfe seines Anwalts Eberhard Schultz ausführlich begründete, warum er auf einen Freispruch hoffe bzw. allenfalls einer Einstellung des Verfahrens ohne jede Auflage zustimmen würde. Herr E. war im Februar 2009 vor dem Potsdamer Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatte Herr E. Berufung eingelegt.

Die Vorsitzende Richterin Schleswig und der Vertreter der Staatsanwaltschaft zeigten in weiten Teilen ein grundsätzliches Verständnis für die Vorgehensweise von Herrn E. Er war zusammen mit seiner Ehefrau und seine zwei kleinen Kinder am 18. März 2007 in ihrer Potsdamer Wohnung von einer Gruppe Jugendlicher rassistisch beschimpft und massiv bedroht worden. »Ich hielt diese Situation nicht mehr aus. Ich musste meine Familie verteidigen.« Mit diesen Worten begründete Herr E. vor Gericht, warum er unter diesen Umständen ein Tischbein zur Hand genommen, die Tür geöffnet und die Jugendlichen verjagt hatte. Dass er dabei einen der Angreifer an Rücken und Schulter verletzt haben soll, daran konnte sich der Familienvater nicht erinnern.

Bereits das Strafverfahren gegen den Jugendlichen, der die Gruppe angeführt haben soll, war eingestellt worden. Eine Verurteilung von Musa E. wäre vor diesem Hintergrund einem Skandal gleichgekommen. Mit der Einstellung des Verfahrens gegen den Familienvater konnte das Schlimmste verhindert werden.
Quelle:OPP

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