Drei Jahre nach der Tat: Prozess endet mit Freisprüchen


Verurteilt wurde nur einer der vier Rechten. Nach drei Jahren waren den restlichen Angeklagten strafrechtlich relevanten Handlungen nicht mehr nachzuweisen.

Am 19. Juli 2007 kamen die vier jungen Männer in den frühen Morgenstunden auf das Gelände des alternativen Jugendtreffs Park 7. Hinter der unverschlossenen Tür des Tonstudios trafen sie auf zwei junge Männer. Einer von ihnen schlief bereits. Der andere ließ sich überreden, mit den vier Rechten ins gegenüberliegende Café zu gehen. »Ich wollte eigentlich nicht, aber dachte, dass ich schnell wieder meine Ruhe habe, wenn ich ihnen ein Bier gebe«, so der junge Mann vor Gericht. »Doch als ich ihnen ihr Bier gegeben hatte und kassieren wollte, wurden sie aggressiv und wollten nicht zahlen.«

»Es war klar, dass sie Streit suchten«

Erst im erleuchteten Café-Raum sei ihm durch die T-Shirts der ungebetenen Besucher bewusst geworden, dass es sich um Neonazis handelte. Nachdem sie ihr Bier bekommen hatten, weigerten die Rechten sich zu zahlen und drohten Schläge an. »Dann verlangte einer, dass ich ihm den Schlüssel geben sollte«, so der Zeuge. Er tat es, weil er die Situation nicht eskalieren wollte. Daraufhin machten sich einige der Angreifer auf, um den Schlafenden aus dem Tonstudio zu holen. Was dort genau geschah, ist nicht zu rekonstruieren, da dem Geschädigten die Erinnerung fehlt. Als er ins Café gebracht wurde, war er deutlich sichtbar geschlagen worden: Seine Augen waren blutunterlaufen. Wenig später bekam er Nasenbluten. Er habe sich aufs Sofa gesetzt und sich wie gelähmt gefühlt, er habe nicht klar denken können, schilderte der Geschädigte vor Gericht.

Nach drei Jahren keine Aufklärung mehr möglich

Die Rechten schlossen danach die Tür ab, durchsuchten den Rucksack des Verletzten, schalteten sein Handy aus und redeten auf die Geschädigten ein. Dabei vertraten sie offen ihr neonazistisches Weltbild. »Einer sagte, dass mit den Juden sei alles Lüge«, so ein Zeuge vor Gericht. Er habe den Eindruck gehabt, dass die Situation jeden Moment hätte eskalieren können. »Es war klar, dass die Streit suchten, sie waren sehr aggressiv.«

Einer der vier Angeklagten wurde zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er den Geschädigten ins Gesicht geschlagen hat. Die anderen Angeklagten konnten mit einem Freispruch das Gerichtsgebäude verlassen. Ihnen konnte keine strafbare Handlung mehr nachgewiesen werden. »Das ist Ergebnis davon, dass erst drei Jahre nach der Tat verhandelt wurde«, so die Nebenklagevertreterin des Geschädigten. »Es ist unglaublich, dass man so etwas tun kann und unbestraft davon kommt. Die Angeklagten sind in einen sicheren Raum meines Mandanten eingedrungen, in dem er geschlafen hat. Er wurde geschlagen und eingesperrt. Hätten die alternativen Jugendlichen nicht deeskaliert, wäre vermutlich mehr passiert.«

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