»Fragezeichen«-Prozess: Einstellung nach fünfeinhalb Jahren?


Am Landgericht Cottbus wird am Mittwoch, den 13. Oktober 2010, entschieden, ob der Prozess wegen eines Überfalls auf den Jugendklub Fragezeichen im Jahr 2005 eingestellt wird. Aufgrund der langen Verfahrensdauer droht, dass sich die Angeklagten Maik L., Udo L. und Sebastian K. für ihre Beteiligung an dem brutalen Überfall nicht verantworten müssen.Am 14. Mai 2005 sollte in dem Jugendklub eine Informationsveranstaltung zum Thema Rechtsextremismus mit anschließendem Konzert stattfinden. Noch vor Veranstaltungsbeginn drangen Rechte in den Klub ein. Die Angreifer schlugen und traten auf die Anwesenden ein, verletzten sie zum Teil schwer und zerstörten Mobiliar, eine Musikanlage und Instrumente.

Zeugenaussagen belegen, dass es sich bei dem Überfall am 14. Mai 2005 um eine organisierte und zielgerichtete Tat handelte. Auf einem Video ist zu sehen, wie sich 20-30 Personen auf einem Parkplatz sammeln und im Laufschritt dem Jugendklub nähern. Ein Zeuge berichtet von einer SMS, mit der er aufgefordert wurde, vermummt zu einem Treffpunkt zu kommen, um Cottbus-Sachsendorf »von der roten Pest zu befreien«.

Lange Verfahrensdauer

Im Januar 2007, eineinhalb Jahre nach der Tat, erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwölf Personen. Ein Jahr später begann ein erster Prozess gegen zwei Angreifer vor dem Landgericht Cottbus. In einem abgetrennten Verfahren wurden Heiko L. und Felix Otto W. 2008 in erster Instanz zu Haftstrafen verurteilt. Im Januar 2009 schließlich wurde das Verfahren gegen Maik L., Udo L. und Sebastian K. eröffnet. Weil die Vorsitzende Richterin erkrankte, platzte der Prozess kurz vor der Urteilsverkündung.

Am 27. September 2010 begann der zweite Anlauf in diesem Prozess. Dabei überraschte der Vorsitzende Richter Eicke mit dem Vorschlag, die Verfahren gegen Maik L., Udo L. und Sebastian K. einzustellen. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, einer Einstellung nur dann zuzustimmen, wenn sich die Angeklagten mit einem umfänglichen Geständnis einlassen würden.

Für die Geschädigten wäre eine Einstellung nicht nachvollziehbar. Wie der Überfall selbst ist die Dauer des Verfahrens für die jungen Männer, die zum Teil nicht mehr in Cottbus leben, sehr belastend. Das brutale und geplante Vorgehen der Täter erschütterte nach dem Überfall nicht nur die Geschädigten, sondern viele Menschen in Cottbus. Nun droht das Verfahren im Sand zu verlaufen. Dies wäre das falsche Signal – an die Geschädigte, an die Täter, aber auch an alternative Jugendliche und MigrantInnen, die noch heute rechte Angriffe fürchten.

Vor diesem Hintergrund rufen Betroffene dazu auf, die Verhandlung am 13. Oktober zu besuchen. Damit soll ein Signal gesetzt werden, dass der Überfall auf den Jugendklub auch nach fünfeinhalb Jahren nicht vergessen ist.

Prozesstermin 13. Oktober 2010, 14:00 Uhr, Landgericht Cottbus

Informationen Gesa Köbberling
Telefon 0151 59100085
Quelle:OPP

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