»Fragezeichen«-Prozess: Plädoyers erwartet


Am Landgericht Cottbus werden für Mittwoch, den 4. Mai 2011, die Plädoyers im Prozess gegen zwei junge Männer erwartet, die sich im Mai 2005 an einem Überfall auf den Jugendklub »Fragezeichen« im Cottbuser Stadtteil Sachsendorf beteiligt haben sollen.Seit 18 Verhandlungstagen versucht das Landgericht Cottbus sich Klarheit darüber zu verschaffen, ob die Angeklagten Maik L. und Udo L. an dem Angriff vor sechs Jahren beteiligt waren. Die Beweisaufnahme ist deutlich von der langen Verfahrensdauer geprägt. Wesentliche Zeugen können sich nicht mehr in dem Maße an die damaligen Vorgänge erinnern, wie es für eine Beweisaufnahme notwendig wäre.

Die Anwältinnen der im Prozess als Nebenkläger auftretenden Geschädigten sehen darin das Ergebnis einer insgesamt verschleppten Verfahrensführung. Staatsschutz und Kriminalpolizei ermittelten nach dem Überfall schnell Tatverdächtige aus dem rechten Milieu. Allerdings erhob die Staatsanwaltschaft erst im Januar 2007 Anklage gegen zwölf Personen, denen Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung und Nötigung vorgeworfen wurden. Im April 2008 wurden in einem abgetrennten Verfahren gegen zwei Beschuldigte Freiheitsstrafen verhängt. Das Verfahren gegen drei weitere Angeklagte wurde Monate später eröffnet, aufgrund einer Erkrankung der Richterin dann ausgesetzt und am 27. September 2010 nunmehr nur noch gegen Maik L. und Udo L. wieder aufgenommen. Die Hauptverhandlung gegen die restlichen Angeklagten steht noch aus.

In dem Prozess geht es um den Überfall am 14. Mai 2005 von rund 20, zum Teil vermummten Rechten auf den Jugendklub »Fragezeichen«, in dem eine Informationsveranstaltung zum Thema Rechtsextremismus mit anschließendem Konzert stattfinden sollte. Noch vor Veranstaltungsbeginn waren die Rechten in den Klub gestürmt. Die Angreifer schlugen und traten auf die Anwesenden ein und zerstörten Mobiliar, eine Musikanlage und Instrumente. Zeugenaussagen belegen, dass es sich um eine organisierte und zielgerichtete Tat handelte.

Nach sechs Jahren haben die Betroffenen die Hoffnung schon fast aufgegeben, dass die Täter zu Verantwortung gezogen werden. Dabei ist es wichtig, dass eine solche Tat nicht ohne Konsequenzen bleibt. Sollte es aufgrund der langen Verfahrensdauer nicht zu einer Verurteilung der Täter sowohl im nun zu Ende gehenden Prozess als auch in den ausstehenden Hauptverhandlungen kommen, wäre dies ein Schlag ins Gesicht der Opfer. Zu befürchten ist, dass bei einem solchen Ausgang die ohnehin nicht sehr hohe Anzeigenbereitschaft von Opfern rechter Gewalttaten in Cottbus und Südbrandenburg weiter zurückgeht.

Prozesstermin 4. Mai 2011, 12 Uhr, Landgericht Cottbus

Informationen Anne Brügmann
Telefon 0151 59100085
Quelle:OPP

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