Kneipenrauswurf mit Molotow-Cocktails gerächt

Am Freitag, den 23. September 2005, beginnt um 10 Uhr am Landgericht Potsdam, Saal 015, ein Prozess gegen drei Männer wg. versuchten Mordes. Die 19-, 23-, und 41-Jährigen sind angeklagt, am 30. Dezember 2004 Molotow-Cocktails hergestellt und einen Brandsatz durch die Fensterscheibe einer Gaststätte in Werder geworfen zu haben, in der sich zu jenem Zeitpunkt mehrere Gäste aufhielten. Zwei der Angeklagten sind bereits vorbestraft wegen rassistischer Beleidigungen bzw. des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen.

Fahrettin A., der Betreiber des City-Cafes in Werder, und seine Angestellten Haydar A. und Nikat T. hatten die Gäste aus der Gaststätte geworfen, nachdem diese die übrigen Besucher belästigt hatten. Bereits während des Rauswurfs sollen die späteren Brandstifter rassistische Bemerkungen gegenüber den türkischen Männern geäußert und mit dem Spruch »Ich schieß dir eine Kugel in den Kopf« gedroht haben.

Eine halbe Stunde später wurde die Feierstimmung im City-Cafe durch einen lauten Knall und lodernde Stichflammen jäh unterbrochen. Aus Rache für ihren Rauswurf hatten die drei Männer Molotow-Cocktails hergestellt und gegen die Fenster der Gaststätte geworfen. Das Feuer konnte jedoch schnell gelöscht werden. Nur zwei Gäste erlitten leichte Verletzungen. Einen Tag später klebte an der neu eingesetzten Scheibe ein Aufkleber der NPD.

Neun Monate nach dem Vorfall kritisiert Herr Fahrettin A., dass eine Geste der Solidarität seitens der Kommune bis heute ausgeblieben ist. Auch das Verhalten der Polizei löst bei Fahrettin A. Unverständnis aus. Im August 2005 wurden Herr A. und seine Angestellten zur Polizei vorgeladen, um sich einer erkennungsdienstlichen Behandlung zu unterziehen. Zur Durchführung dieser Maßnahme wurde Herr A. mit einem Streifenwagen von seiner Gaststätte abgeholt und zur nächsten Polizeiwache gebracht. »Wir wurden wie Beschuldigte behandelt« kritisiert Fahrettin A. kopfschüttelnd die in seinen Augen kriminalisierende Maßnahme. Fahrettin A. und seine Angestellten sind zur Überzeugung gelangt, dass der Vorfall nicht mehr als isolierte Tat betrachtet werden könne, sondern das gesellschaftliche Klima berücksichtigt werden müsse. Fahrettin A.. Haydar A. und Nikat T. werden dem Prozess als Nebenkläger beiwohnen.

Weitere Verhandlungstermine: 05.10., 10.10., 12.10., 17.10., 19.10., 24.10., 26.10., 02.11., jeweils um 9.00 Uhr.

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