Rassistischer Angriff auf Palästinenser vor Gericht

Zur Verhandlung kommt ein rassistischer Angriff am 16. Februar diesen Jahres. Der 30-jährige Palästinenser Ziad A. hatte Bekannte in Waßmannsdorf besucht und war morgens zum Joggen gegangen. Auf einem Feldweg traf er auf eine Gruppe von vier jungen Männern. Einer sprach ihn an, ob er Ausländer sei, was er, nichts Böses ahnend, bejahte. Einer rief: »Lasst uns den Ausländer aufklatschen«, dann stürzten sich die vier auf ihn, schlugen ihn und traten auf ihn ein, als er am Boden lag. Einer der vier, ein etwa 1,90 m großer Hüne, setzte sich auf Ziad A.s Brustkorb und versuchte, einen Hammer aus dem Halfter zu ziehen, um Ziad A. den Schädel einzuschlagen. Ziad A. konnte das verhindern, stand auf, wollte fliehen, doch die Verfolger holten ihn wieder ein, schlugen und traten ihn. Schließlich fand ihn ein Wachmann des benachbarten Asylbewerberheims.

Ziad A. lag zwei Wochen mit einer Schädelprellung und einem Nierenriss im Krankenhaus. Noch Monate später klagte er über Schmerzen in den Nieren und Augen. Seit dem Überfall leidet er unter Depressionen, die psychotherapeutisch behandelt werden müssen.

Am 4. Mai verurteilte das Amtsgericht Königs Wusterhausen drei der Täter wegen gefährlicher Körperverletzung zu Haft- und Bewährungsstrafen. Der 20-jährige Ronny B. aus Wildau erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten. Gegen das Urteil legte er Berufung ein, die nun zur Verhandlung kommt.

Kay Wendel vom Verein Opferperspektive merkt dazu an: »Ich hoffe, dass sich das Landgericht nicht von Ronny B.s Selbstmitleid, das er schon vor dem Amtsgericht zur Schau stellte, beeindrucken lässt. Mitleid mit dem Opfer hatte er nicht gezeigt, weder während der Tat noch seither. Rassistischen Schlägern, denen der Anblick eines Ausländers und ein kurzer Zuruf genügt, einen Menschen fast tot zu schlagen, haben kein Verständnis verdient. Wichtig für das Opfer ist nicht unbedingt eine hohe Haftstrafe für den Täter, aber eine unzweideutige Haltung gegen den Rassismus des Tatmotivs.«

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