Fortsetzung des Prozesses wegen eines rechten Angriffes in Teltow

Wenn am Montag der Betroffene Gideon O. als Zeuge über den Tathergang berichten wird, werden drei ursprünglich – nur wegen Volksverhetzung – angeklagte Personen nicht mehr im Gerichtssaal anwesend sein. Das Verfahren gegen diese wurde am ersten Prozesstag mit der Auflage einer Geldzahlung nach § 153a Absatz 2 StPO eingestellt.

Im Verfahren geht es darum, dass am 26. April 2003 eine Gruppe Rechter – unter ihnen Personen, die dem Opfer kurz zuvor bereits begegnet sind, auf der Straße einen Linienbus angehalten haben, in dem sich der Betroffene befand. Sie sollen ihn im Bus beleidigt, Lieder mit volksverhetzendem Inhalt gesungen, bedrängt und geschlagen haben – bis zur nächsten Haltestelle. Als die Gruppe zunächst den Bus verließ, kamen nochmals einige Personen aus der Gruppe in den Bus und schlugen wiederum auf den Betroffenen ein. Erst als der Busfahrer ein lautes Notsignal auslöste, flüchtete die gesamte Gruppe vom Tatort.

Das Angebot, das Verfahren gegen einige der Angeklagten einstellen zu wollen, ist den Verteidigern der Angeklagten von Staatsanwalt Petersen am Beginn der Beweisaufnahme unmittelbar nach den jeweiligen Angaben zur Person unterbreitet worden. Daraufhin haben sich drei Angeklagte um eine Entschuldigung gegenüber Gideon O. bemüht. Deren Verfahren wurde eingestellt.

Somit werden die Angaben des Betroffenen und anderer Zeugen zum gesamten Tatgeschehen oder auch zu Tatbeiträgen von Einzelnen für die »begünstigten« Personen keine Auswirkungen mehr haben. Zudem bedeutet die Einstellung, eine Bewertung der Schuld vorgenommen zu haben, ohne zumindest den Betroffenen anzuhören. Die Verteterin von Gideon O., der sich als Nebenkläger dem Verfahren angeschlossen hat, wies darauf hin. Rechtliche Möglichkeiten gegen die Einstellung bestehen aber nicht.

Gideon O., der sich während der Verhandlung außerhalb des Saales aufhielt, stellte sich – überrascht vom Geschehen im Gericht – die Frage: »Wieso habe ich versucht, mir soviel wie möglich zu merken, wenn es später in einem Prozess womöglich nicht mehr darauf ankommt?«

Ole Weidmann, Mitarbeiter des Vereins Opferperspektive, äußert: »Den Grund, einigen Angeklagten vor Anhörung auch nur eines Zeugen eine Einstellung anzubieten, kennt wohl nur Staatsanwalt Petersen.«

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