"Fragezeichen" – Prozess mehr als 2 1/2 Jahre nach der Tat


In dem Jugendclub sollte am 14. Mai 2005 eine Informationsveranstaltung zum Thema Rechtsextremismus mit anschließdendem Konzert stattfinden. Gegen 17 Uhr verlangten zwei bekannte Rechtsextremisten Einlass, der ihnen verwehrt wurde. Unmittelbar darauf stürmten etwa 20 zum Teil vermummte und mit Schlagstöcken bewaffnete Personen den Club. Nach wenigen Minuten flüchteten die Angreifer und hinterließen ein Bild der Verwüstung. Das zielgerichtete Handeln und die Bewaffnung der Täter sprechen für einen geplanten Überfall.
Die Umstände der Tatausführung und die Brutalität der Angreifer entsetzten damals nicht nur die anwesenden Besucher des Jugendclubs. Es wurde eine aus Staatsschutz und Kriminalpolizei bestehende Ermittlungsgruppe gebildet, die schon bald Tatverdächtige aus dem rechten Milieu ermittelte.
Erst im Januar 2007 erhob die Staatsanwaltschaft Cottbus Anklage gegen zwölf Personen, denen Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung und Nötigung vorgeworfen wird. Bis die Hauptverhandlung am Landgericht nun eröffnet wird ist ein weiteres Jahr vergangen. Statt gegen zwölf wird lediglich gegen zwei Personen der Prozess eröffnet. Beide hatten bei den polizeilichen Vernehmungen ihre Tatbeteiligung gestanden. Einem der Angeklagten wird darüber hinaus vorgeworfen, wenige Tage vor dem Überfall in einem Linienbus einen Inder rassistisch beleidigt und geschlagen zu haben. Dies ist ebenfalls Gegenstand der Verhandlung am 9. Januar.
Dass zwischen Tat und Prozesseröffnung mehr als zweieinhalb Jahren vergingen ist nicht nachvollziehbar. Die Betroffenen hatten die Hoffnung schon fast aufgegeben, dass die Täter zu Verantwortung gezogen werden. Ob sich nach so langer Zeit das Tatgeschehen zufriedenstellend rekonstruieren lässt, ist fraglich. Dennoch ist es wichtig, dass eine solche Tat nicht ohne Konsequenzen bleibt. Das würde ein falsches Signal sowohl an die Täter als auch an die Geschädigten senden. Wir hoffen daher, dass sich alle am Überfall Beteiligten noch vor Gericht verantworten müssen, nicht nur Heiko L. und Felix W., gegen die am 09. Januar 2008 verhandelt wird.
Informationen Gesa Köbberling, Opferperspektive
Telefon 0151 59100085

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