Prozessbericht: Politisches Motiv im Urteil nicht benannt


Gestern verurteilte das Amtsgericht Senftenberg nach einem Prozesstag den 19-jährigen Matthias W. zu einer Jugendstrafe von acht Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung sowie zum Ableisten gemeinnütziger Arbeit im Umfang von 100 Stunden wegen des Angriffes auf eine schwangere Frau sowie weiterer Frauen und Kinder. Die Opferperspektive kritisiert die fehlende Nennung des politischen Motives in der Urteilsbegründung.

Die Aussagen der Verletzten, die als Zeuginnen gehört wurden, waren bedrückend: Der sichtlich angetrunkene Täter hatte sich am 25. August 2017 auf einem Spielplatz in Großräschen zielstrebig vor einer Gruppe von vier türkischen Frauen und ihren elf Kindern aufgebaut, sie rassistisch beleidigt und dann mit dem Finger auf einzelne Frauen gezeigt und sie nacheinander mit dem Tode bedroht. Er schlug einer offenkundig schwangeren Frau zunächst ins Gesicht und trat ihr mit erhobenen Bein in den Bauch als sie sich mit zwei kleinen Kindern auf dem Arm nicht schnell genug entfernen konnte. Einen 5-jährigen Jungen, der vor ihm weglaufen wollte, trat er in den Rücken. Ein weiteres Mädchen flüchtete sich panisch auf die angrenzende befahrene Straße.

Nur durch glückliche Umstände erlitten die Betroffenen keine schwerwiegenden körperlichen Schäden, auch das Kind der Schwangeren wurde gesund geboren. Die psychischen Tatfolgen dauern dagegen bis heute an, schilderten die Betroffenen: Die Kinder hätten große Angst in der Öffentlichkeit und vermieden es z.B. auf Spielplätze zu gehen.

Anne Brügmann, Beraterin beim Verein Opferperspektive e.V., der die Betroffenen Frauen nach dem Angriff unterstützt und im Verfahren begleitet hatte, kommentierte den Prozess:

„Aus Sicht der Betroffenen ist es positiv, dass das Gericht mit der Verhängung einer Jugendstrafe die Schwere der Schuld des Täters anerkannt hat. Das Verfahren gab ihnen die Gelegenheit, ausführlich von ihrem Erleben öffentlich zu berichten und wahrgenommen zu werden. Allerdings war dies fast ausschließlich durch eine engagierte Nebenklagevertretung möglich. Insbesondere die Richterin hat sich so gut wie gar nicht für den rassistischen Hintergrund der Tat und wenig für die Folgen für die Betroffenen interessiert. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die politische Motivation des Angriffs in der Urteilsbegründung mit keinem Wort erwähnt wurde“.

Auch das Plädoyer des Staatsanwalts, die Tat sei „zwar ausländerfeindlich, aber nicht politisch motiviert“ gewesen, ist aus Sicht der Opferperspektive eine Farce. Es reduziert Rassismus bzw. „Ausländerfeindlichkeit“ auf einen vermeintlichen Rand der Gesellschaft. Dabei sind es nicht allein organisierte Rechte, die politisch motivierte rassistische Gewaltstraftaten begehen. Der Angriff in Großräschen war die typische Tat eines Rassisten, der bei Gelegenheit vorsätzlich handelte. Wie alltäglich die Betroffenen den Rassismus erleiden, zeigte sich auch an diesem Verhandlungstag: „Zwar verstehe ich kein deutsch, aber ‚Scheiß Ausländer’ konnte ich verstehen, da wir diese Worte wirklich sehr oft hören”, äußerte eine der Betroffenen.

Anne Brügmann
Tel: 0151-59100085

Büro der Opferperspektive
Tel.: 0331-8170000

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